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   VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12   

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https://dejure.org/2014,8923
VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12 (https://dejure.org/2014,8923)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.02.2014 - 1 K 404/12 (https://dejure.org/2014,8923)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 1 K 404/12 (https://dejure.org/2014,8923)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung im Zusammenhang mit einer Abschiebung eines Ausländers u.a. bzgl. Vorführungskosten und Transportkosten zur Identitäsfeststellung; Tragung der Kosten für eine erfolglose Abschiebung wegen Nichtantreffens des Asylsuchenden in der Unterkunft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 67 Abs 1 Nr 3 AufenthG, § 14 Abs 2 S 1 VwKostG
    Erstattung der Kosten der Abschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 14.03.2006 - 1 C 5.05

    Beiladung; Verbot der Mischverwaltung; Abschiebung; Durchführung der Abschiebung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Für die Geltendmachung der in § 67 Abs. 1 und 2 AufenthG näher bestimmten Abschiebungskosten, insbesondere auch der Kosten der Bundespolizei oder der Polizei eines anderen Bundeslandes, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 AAZuVO), da dieses gem. § 71 Abs. 1 AufenthG in Verb. mit § 8 Abs. 2 Nr. 4 und 6 AAZuVO die für die Abschiebung insgesamt zuständige Behörde im Sinne von § 67 Abs. 3 AufenthG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2006 - 1 C 5/05 -, BVerwGE 125, 101 = NVwZ 2006, 1182; Urteil vom 14.6.2005 - 1 C 11/04 -, BVerwGE 123, 382).

    Insoweit macht sie die Kosten der Abschiebung im eigenen Namen geltend, auch wenn es sich um Kosten anderer Behörden handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2006 - 1 C 5/05 -, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Danach ist der Ausländer grundsätzlich auch zu der Erstattung der vor der erfolgreichen Abschiebung entstandenen Kosten im Hinblick auf gescheiterte Abschiebungsversuche verpflichtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 - juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris).

    Die in dem angegriffenen Bescheid vom 19.01.2012 noch genannten Kosten sind in § 67 Abs. 1 AufenthG aufgeführt und ausweislich der Akten im einzelnen belegt, insbesondere auch die Kosten anderer Behörden (vgl. zu den erstattungsfähigen Kosten auch BVerwG, Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 11/04 -, a.a.O.; Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2013 - 8 LA 136/12

    Veranlassung eines wegen einer nicht erfolgten Ankündigung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Auch kann ihr nicht angesonnen werden, sich quasi in Erwartung der ohne konkreten Zeitpunkt angeordneten Abschiebung ununterbrochen Tag und Nacht in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 12.06.2008 - 3 A 74/07 -, juris; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.02.2013 - 8 LA 136/12 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 7 A 11671/05

    Heranziehung eines Ausländers zu Abschiebungshaftkosten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Danach ist der Ausländer grundsätzlich auch zu der Erstattung der vor der erfolgreichen Abschiebung entstandenen Kosten im Hinblick auf gescheiterte Abschiebungsversuche verpflichtet (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 - juris; vgl. auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 15.04

    Abschiebung; Abschiebungshaft; Aufenthaltsbestimmungsrecht; Eltern; Kinder;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Die in dem angegriffenen Bescheid vom 19.01.2012 noch genannten Kosten sind in § 67 Abs. 1 AufenthG aufgeführt und ausweislich der Akten im einzelnen belegt, insbesondere auch die Kosten anderer Behörden (vgl. zu den erstattungsfähigen Kosten auch BVerwG, Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 11/04 -, a.a.O.; Urteil vom 14.06.2005 - 1 C 15/04 -, BVerwGE 124, 1; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.10.2005 - 11 S 646/04 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.03.2006 - 13 S 347/06

    Abschiebekosten bei unrichtiger Sachbehandlung, hier: Risikoschwangerschaft und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Anders liegt es allenfalls, wenn der Betroffene eine Mitwirkungspflicht verletzt hat, die Klägerin auf diese Weise also selbst die objektiv unrichtige Sachbehandlung verursacht hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, 385; VG Freiburg, Urteil vom 21.12.2010 - 5 K 902/10 -, juris).
  • VG Braunschweig, 12.06.2008 - 3 A 74/07

    D (A), Abschiebungskosten, Kosten, Kostenrecht, Verwaltungskosten,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Auch kann ihr nicht angesonnen werden, sich quasi in Erwartung der ohne konkreten Zeitpunkt angeordneten Abschiebung ununterbrochen Tag und Nacht in der zugewiesenen Unterkunft aufzuhalten (vgl. VG Braunschweig, Urteil vom 12.06.2008 - 3 A 74/07 -, juris; a.A. OVG Lüneburg, Beschluss vom 06.02.2013 - 8 LA 136/12 -, juris).
  • BVerwG, 14.06.2005 - 1 C 11.04

    Abschiebung; Durchführung der Abschiebung; Rückführung; Ersuchen der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Für die Geltendmachung der in § 67 Abs. 1 und 2 AufenthG näher bestimmten Abschiebungskosten, insbesondere auch der Kosten der Bundespolizei oder der Polizei eines anderen Bundeslandes, ist das Regierungspräsidium Karlsruhe zuständig (§ 8 Abs. 2 Nr. 7 AAZuVO), da dieses gem. § 71 Abs. 1 AufenthG in Verb. mit § 8 Abs. 2 Nr. 4 und 6 AAZuVO die für die Abschiebung insgesamt zuständige Behörde im Sinne von § 67 Abs. 3 AufenthG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 14.03.2006 - 1 C 5/05 -, BVerwGE 125, 101 = NVwZ 2006, 1182; Urteil vom 14.6.2005 - 1 C 11/04 -, BVerwGE 123, 382).
  • VG Freiburg, 21.12.2010 - 5 K 902/10

    Abschiebungskosten, Abschiebeversuch, nichteheliches Kind, unrichtige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 11.02.2014 - 1 K 404/12
    Anders liegt es allenfalls, wenn der Betroffene eine Mitwirkungspflicht verletzt hat, die Klägerin auf diese Weise also selbst die objektiv unrichtige Sachbehandlung verursacht hätte (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 28.03.2006 - 13 S 347/06 -, InfAuslR 2006, 385; VG Freiburg, Urteil vom 21.12.2010 - 5 K 902/10 -, juris).
  • VG Freiburg, 20.12.2018 - 8 K 10705/17

    Heranziehung eines Asylbewerbers zu den Kosten seiner Überstellung im Rahmen des

    Die streitgegenständliche Forderung wird hier auf die §§ 66, 67 AufenthG gestützt, sodass es sich vorliegend um keine asylrechtliche Streitigkeit handelt (so auch: OVG Saarland, Urteil vom 01.08.2013 - 2 A 402/11 - juris Rn. 38; VG Berlin, Urteile vom 20.04.2015 - 15 K 326.13 - juris Rn. 45 und vom 14.04.2015 - 29 K 46.14 - juris Rn. 25; VG Potsdam, Urteil vom 21.01.2015 - 8 K 2368/13 - juris Rn. 41; VG Karlsruhe, Urteil vom 11.02.2014 - 1 K 404/12 - juris Rn. 26).
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