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   VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12   

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https://dejure.org/2014,5941
VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12 (https://dejure.org/2014,5941)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2014 - 4 K 2077/12 (https://dejure.org/2014,5941)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2014 - 4 K 2077/12 (https://dejure.org/2014,5941)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ungekürzte Auszahlung des Ruhegehalts an einen Beamten trotz durchgeführtem Versorgungsausgleich

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Rückforderung von Versorgungsbezügen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schaden Dienstherr - Versorgungsbezüge; Rückforderung; Billigkeitsentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.02.2002 - 2 C 2.01

    Aufrechnung; Billigkeitsentscheidung; Disziplinarmaßnahme; Gehaltskürzung;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12
    § 814 BGB ist bei einer Rückforderung von Versorgungsbezügen nach § 5 Abs. 2 S. 1 LBeamtVGBW nicht anwendbar (im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - 2 C 2.01 - BVerwGE 116, 74).

    § 814 BGB, der den Bereicherungsanspruch dem Grunde nach ausschließe und nicht lediglich dessen Umfang regele, sei folglich nicht anwendbar (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.02.2002 - 2 C 2.01 - BVerwGE 116, 74).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2013 - 1 A 2149/12

    Anwendbarkeit des § 814 BGB bei einer Rückforderung von Versorgungsbezügen nach §

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12
    Dies ergibt sich aus dem identischen Wortlaut der beiden Vorschriften und ihres einander entsprechenden Regelungsgehalts (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 30.09.2013 - 1 A 2149/12 - juris zu der wortlautgleichen Vorschrift des § 52 Abs. 2 Satz 1 BeamtVG).
  • BVerwG, 28.02.1985 - 2 C 31.82

    Besoldung - Überzahlung - Beamter - Ortszuschlag - Kürzungsandrohung - Mangel des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. beispielsweise Urt. v. 28.02.1985 - 2 C 31.82 - NVwZ 1985, 907) ist ein Mangel des rechtlichen Grundes offensichtlich, wenn der Empfänger ihn nur deshalb nicht erkannt hat, weil er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße außer Acht gelassen hat.
  • BVerwG, 26.04.2012 - 2 C 15.10

    Rückforderung; Überzahlung; Bezüge; Wechselschichtzulage; Krankheit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Absehen von der Rückforderung in dieser Größenordnung im Regelfall angemessen, wenn der Grund für die Überzahlung in der überwiegenden behördlichen Verantwortung liegt (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.04.2012 - 2 C 15.10 - NVwZ-RR 2012, 930).
  • BVerwG, 25.11.1982 - 2 C 14.81

    Rückzahlung zuviel gezahlter Bezüge - Beamtenrechtliche Rückforderungsansprüche -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2014 - 4 K 2077/12
    Ein Beamter ist verpflichtet, sich bei Unklarheiten und Zweifeln durch Rückfragen bei der auszuzahlenden Stelle Gewissheit darüber zu verschaffen, ob eine Zahlung zu Recht erfolgt ist oder nicht (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1982 - 2 C 14.81 - Buchholz 235 § 12 BBesG Nr. 3 m.w.N.).
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