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   VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18   

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VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18 (https://dejure.org/2019,7804)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12.03.2019 - 2 K 8203/18 (https://dejure.org/2019,7804)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 12. März 2019 - 2 K 8203/18 (https://dejure.org/2019,7804)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Anspruch auf Löschung personenbezogener Daten aus dem polizeilichen Auskunftssystem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erkennungsdienstliche Behandlung; Gefahrenabwehr; Löschungsanspruch; POLAS; Straftatenverdacht; Wiederholungsgefahr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 19.10.1982 - 1 C 29.79

    Fingerabdruckabnahme bei Kaffeefahrten-Betrüger - § 81b Alt. 2 StPO,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    bb) Ist die Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung nach § 81 b Var. 2. StPO gegenüber dem Beschuldigten getroffen worden, so wird ihre Rechtmäßigkeit - im Gegensatz zur Rechtmäßigkeit von Maßnahmen nach § 81 b Var. 1 StPO - nicht dadurch berührt, dass der Betroffene nach Abschluss des Strafverfahrens (hier im Oktober 2015) die Beschuldigteneigenschaft verliert (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192).

    Dies ändert jedoch nichts daran, dass die gesetzlichen Zwecke dieser Anordnung und der durch sie vorgeschriebenen erkennungsdienstlichen Behandlung außerhalb des Strafverfahrens liegen, das Anlass zur Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung des Beschuldigten gibt, und dass somit der spätere Wegfall der Beschuldigteneigenschaft infolge der Beendigung des Strafverfahrens - hier durch Verurteilung - die Rechtmäßigkeit der gegen den Betroffenen als Beschuldigten des inzwischen abgeschlossenen Strafverfahrens getroffenen Anordnung der erkennungsdienstlichen Behandlung unberührt lässt (BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192).

    Entscheidend ist, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Beschl. v. 06.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

  • BVerwG, 09.02.1967 - I C 57.66

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen durch die Polizei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Denn die vom Kläger begehrte Löschung der von ihm im polizeilichen Auskunftssystem POLAS-BW gespeicherten Daten setzt einen Verwaltungsakt voraus, mit dem über diesen Anspruch entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5.09 -, BVerwGE 137, 113; Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.05.1992 - 1 S 668/90 -, DVBl 1992, 1309).

    Der Schutz des grundrechtlich verbürgten Abwehrrechts erstreckt sich auch auf die Erhebung von Daten und deren anschließende Speicherung (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169).

    Wesentlich für die Beurteilung der Kriminalitätsprognose sind die Straftaten, die der Betreffende wirklich oder möglicherweise begangen hat, der Zeitraum, währenddessen er kriminalpolizeilich nicht mehr in Erscheinung getreten ist, und die sonstige Beurteilung der Persönlichkeit in kriminalistischer Hinsicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169).

  • BVerwG, 23.11.2005 - 6 C 2.05

    Vorbeugende Verbrechensbekämpfung; Strafverfolgungsvorsorge; Rechtsweg;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Entscheidend ist, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Beschl. v. 06.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrundeliegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

  • VGH Bayern, 06.12.2016 - 10 CS 16.2069

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen zur Strafverfolgungsvorsorge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Entscheidend ist, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Beschl. v. 06.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

    Denn die Einschätzung der Strafverfolgungsbehörde, das Ermittlungsergebnis gebe nicht genügenden Anlass zur Anklage, steht einer Bewertung des zugrundeliegenden "Anfangsverdachts" sowie des Ermittlungsergebnisses nach den Maßstäben kriminalistischer Erfahrung nicht entgegen, wenn trotz Einstellung des Strafverfahrens ein "Restverdacht" verbleibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).

  • BVerfG, 04.08.2016 - 1 BvR 380/16

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für ein Verfahren über die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Dies bedeutet zugleich, dass Prozesskostenhilfe verweigert werden darf, wenn ein Erfolg in der Hauptsache zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, die Erfolgschance aber nur eine entfernte ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.08.2016 - 1 BvR 380/16 -, juris).
  • BVerwG, 25.10.1960 - I C 63.59

    Aufbewahrung erkennungsdienstlicher Unterlagen, Strafvermerke in der Meldekartei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Soweit § 81 b StPO in seiner 2. Variante auch Maßnahmen für erkennungsdienstliche Zwecke gestattet, handelt es sich um in die Strafprozessordnung aufgenommenes materielles Polizeirecht (BVerwG, Urt. v. 25.10.1960 - 1 C 63.59 -, BVerwGE 11, 181).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Die landesrechtliche Bestimmung in § 38 PolG ist die einfach-rechtliche Ausprägung des verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG verankerten allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung (vgl. hierzu grundlegend BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, BVerfGE 65, 1).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2003 - 1 S 2211/02

    Zur landesrechtlichen Legitimation erkennungsdienstlicher Maßnahmen, die der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Entscheidend ist, ob der anlässlich des gegen den Betroffenen gerichteten Strafverfahrens festgestellte Sachverhalt nach kriminalistischer Erfahrung angesichts aller Umstände des Einzelfalls - insbesondere angesichts der Art, Schwere und Begehungsweise der dem Betroffenen im strafrechtlichen Anlassverfahren zur Last gelegten Straftaten, seiner Persönlichkeit sowie unter Berücksichtigung des Zeitraums, während dessen er strafrechtlich nicht (mehr) in Erscheinung getreten ist - Anhaltspunkte für die Annahme bietet, dass der Betroffene künftig oder anderwärts gegenwärtig mit guten Gründen als Verdächtiger in den Kreis potentieller Beteiligter an einer noch aufzuklärenden strafbaren Handlung einbezogen werden könnte und dass die erkennungsdienstlichen Unterlagen die dann zu führenden Ermittlungen - den Betroffenen schließlich überführend oder entlastend - fördern könnten (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.10.1982 - 1 C 29.79 -, BVerwGE 66, 192; Urt. v. 23.11.2005 - 6 C 2.05 -, DVBl 2006, 923; Beschl. v. 06.07.1988 - 1 B 61.88 -, Buchholz 306 § 81 b StPO Nr. 1; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 18.12.2003 - 1 S 2211/02 -, VBlBW 2004, 214; Bayerischer VGH, Beschl. v. 06.12.2016 - 10 CS 16.2069 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 24.02.2005 - 8 K 1829/03

    Speicherung personenbezogener Daten - Regelspeicherfristen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Dieser Löschungspflicht korrespondiert ein unmittelbarer Löschungsanspruch, der als lex specialis dem in § 46 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PolG normierten allgemeinen - keine weitergehenden Anforderungen stellenden - Löschungsanspruch vorgeht (im Ergebnis ebenso: VG Sigmaringen, Urt. v. 24.02.2005 - 8 K 1829/03 -, juris; Belz/Mussmann/Kahlert/Sander, PolG für Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2015, § 38 Rn. 20; offen gelassen: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 27.09.1999 - 1 S 1781/98 -, NVwZ-RR 2000, 287; VG Freiburg, Urt. v. 12.01.2016 - 4 K 1915/15 -, juris; Urt. v. 14.06.2018 - 8 K 2352/16 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 27.10.2011 - 2 K 256/11 -, juris; Würtenberger/Heckmann/Tanneberger, 7. Aufl. 2017, § 6 Rn. 210).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.05.1992 - 1 S 668/90

    Anspruch auf Auskunft über gespeicherte Daten - Auskunftsverweigerungsgründe;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 12.03.2019 - 2 K 8203/18
    Denn die vom Kläger begehrte Löschung der von ihm im polizeilichen Auskunftssystem POLAS-BW gespeicherten Daten setzt einen Verwaltungsakt voraus, mit dem über diesen Anspruch entschieden wird (BVerwG, Urt. v. 09.06.2010 - 6 C 5.09 -, BVerwGE 137, 113; Urt. v. 09.02.1967 - 1 C 57.66 -, BVerwGE 26, 169; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.05.1992 - 1 S 668/90 -, DVBl 1992, 1309).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.1999 - 1 S 1781/98

    Zur Speicherung erkennungsdienstlicher Unterlagen nach Einstellung eines

  • BVerwG, 03.11.1955 - I C 176.53

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 06.07.1988 - 1 B 61.88

    Erkennungsdienst - Unterlagen - Aufhebung

  • BVerwG, 09.06.2010 - 6 C 5.09

    Polizeiliches Informationssystem; Verbunddatei; "Gewalttäter Sport" Speicherung;

  • VG Karlsruhe, 27.10.2011 - 2 K 256/11

    Löschung personenbezogener Daten, die durch den Polizeivollzugsdienst gespeichert

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2015 - 1 S 554/13

    Zulässigkeit der Speicherung, Veränderung und Nutzung personenbezogener Daten aus

  • VG Freiburg, 12.01.2016 - 4 K 1915/15

    Allgemeines Polizeirecht - Datenspeicherung; POLAS-BW; Prüffall; Tatverdacht;

  • VG Freiburg, 14.06.2018 - 8 K 2352/16

    Anspruch auf Löschung vom Polizeivollzugsdienst gespeicherter Daten im

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