Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Powerline für den Internetzugang; Anordnung zur Vermeidung von Funkstörungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Reduzierung von Störfeldstärken durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) nach § 8 Abs. 6 des Gesetzesüber die elektromagnetische Verträglichkeit von Geräten (EMVG); Zulässigkeit und Vereinbarkeit des Betriebs einer so ...
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 1 S 787/05
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- OVG Schleswig-Holstein, 28.01.1992 - 3 M 2/92
Gewerberechtliche Untersagungsverfügung; Verpflichtung zur Einstellung einer …
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Daher gebühre bei Interessengleichheit dem Vollzug der Vorrang (OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.01.1992 - 3 M 2/92 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 17.01.1979 - 2 B 268/78
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Ob daneben die Gelegenheit zur Stellungnahme im gerichtlichen Aussetzungsverfahren etwaige Anhörungsfehler geheilt haben könnte (vgl. zu dieser Frage OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 17.01.1979 - 2 B 268/78 -, DÖV 1979, 606), muss daher nicht entschieden werden. - VGH Baden-Württemberg, 09.03.1992 - 2 S 3215/91
Qualifizierung der in VwGO § 80 Abs 6 S 1 und S 2 Nr 1 genannten Voraussetzungen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Bei der in § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO geforderten Voraussetzung handelt es sich um eine Zugangsvoraussetzung, die sich von einer sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzung durch ihre fehlende Nachholbarkeit nach Anhängigwerden unterscheidet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.1992 - 2 S 3215/91 -, VBlBW 1992, 374; Bay. VGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 6 CS 91.3277 -, NVwZ 1992, 990).
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2004 - 2 S 340/04
Keine aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die der Sachentscheidung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Bei dem streitgegenständlichen Gebührenbescheid handelt es sich um eine Anforderung von öffentlichen Abgaben (vgl. zu diesem Begriff VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.04.2004 - 2 S 340/04 -, VBlBW 2004, 352). - EuGH, 11.07.1974 - 8/74
Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Denn nach der ständigen Rechtsprechung des EuGH liegt ein Eingriff (eine Maßnahme gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung) in die Warenverkehrsfreiheit bei allen Maßnahmen vor, die geeignet sind, unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Handelsverkehr zwischen den Mitgliedstaaten zu behindern (EuGH, Rs. 8/74 - Dassonville -, Slg. 1974, 837, Tz. 5). - VGH Bayern, 26.11.1991 - 6 CS 91.3277
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Bei der in § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO geforderten Voraussetzung handelt es sich um eine Zugangsvoraussetzung, die sich von einer sonstigen Zulässigkeitsvoraussetzung durch ihre fehlende Nachholbarkeit nach Anhängigwerden unterscheidet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.1992 - 2 S 3215/91 -, VBlBW 1992, 374; Bay. VGH, Beschl. v. 26.11.1991 - 6 CS 91.3277 -, NVwZ 1992, 990). - BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67
Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines …
Auszug aus VG Karlsruhe, 14.03.2005 - 11 K 233/05
Dass die Wahl des Mittels zur Beseitigung einer Störung dem Adressaten einer Verfügung überlassen bleiben kann, ist im Grundsatz allgemein anerkannt (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1968 - I C 29.67 -, BVerwGE 31, 15 = MDR 1969, 164;… Knack, a.a.O., § 37 RdNr. 17 f.).
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 1 S 234/11
Maßnahmen gegen von einem Access-PLC-Netz ausgehende elektromagnetische Störungen
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den Antrag der Beigeladenen auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs mit Beschluss vom 14.03.2005 (- 11 K 233/05 - juris) ab.Dem Senat liegen die einschlägigen Akten der Beklagten sowie die Akten des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in den Verfahren 11 K 3763/04, 11 K 233/05, 11 K 1474/05 und 11 K 1385/07 vor.
Der Senat hat bereits in seiner Entscheidung vom 07.02.2006 (- 1 S 787/05 - juris) Zweifel an einem Vorgehen auf dieser Rechtsgrundlage geäußert und dies im Wesentlichen damit begründet, dass gemeinschaftsrechtlich nach der RL 89/336/EG - EMV-RL - die Bewältigung der von Telekommunikationsnetzen ausgehenden Störstrahlungen primär als Problem der elektromagnetischen Verträglichkeit eingeordnet werde (…a.a.O., juris Rn. 10, 15; anders noch die Vorinstanz: VG Karlsruhe, Beschl. v. 14.03.2005 - 11 K 233/05 - juris Rn. 43 ff.).
- VGH Baden-Württemberg, 07.02.2006 - 1 S 787/05
Anwendbarkeit der Nebenbestimmung 30 zur FreqBZPV begegnet rechtlichen Zweifeln
Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. März 2005 - 11 K 233/05 - teilweise abgeändert.