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   VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18   

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https://dejure.org/2018,26105
VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18 (https://dejure.org/2018,26105)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14.08.2018 - 12 K 7836/18 (https://dejure.org/2018,26105)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 14. August 2018 - 12 K 7836/18 (https://dejure.org/2018,26105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 60a Abs 2c AufenthG 2004, § 60a Abs 2d AufenthG 2004, Art 2 Abs 2 S 1 GG
    Abschiebung; ärztliche Behandlung; Reisefähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschiebung; Türkei; psychische Erkrankung; qualifizierte ärztliche Bescheinigung; bestandskräftige Ausweisung; Reiseunfähigkeit im engeren Sinne; Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
    Hierzu gehören das Aufsuchen und Abholen in der Wohnung, das Verbringen zum Abschiebeort sowie eine etwaige Abschiebungshaft ebenso wie der Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213).

    Das Gericht sieht davon ab, den Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren, weil das Verfahren die Entscheidung in der Hauptsache faktisch vorwegnimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.11.2000 - 11 S 2475/10 -, juris Rn. 2 ff. und Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris Rn. 15).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 939/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
    Hierzu gehören das Aufsuchen und Abholen in der Wohnung, das Verbringen zum Abschiebeort sowie eine etwaige Abschiebungshaft ebenso wie der Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats (BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 13; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213).

    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (vgl. zum Ganzen EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191, 205; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10, 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4 f. und Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (vgl. zum Ganzen EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191, 205; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10, 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4 f. und Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31).

    Allerdings hat die letztgenannte Bescheinigung des zfp der Ausländerbehörde Anlass dazu gegeben, weitere Ermittlungen im Hinblick auf das Vorliegen einer schwerwiegenden psychischen Erkrankung anzustellen (vgl. § 60a Abs. 2d Satz letzter Halbsatz AufenthG; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.2010 - 11 S 2475/10

    Einstweiliger Rechtsschutz - Streitwert bei vorläufiger Aussetzung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
    Das Gericht sieht davon ab, den Streitwert im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu halbieren, weil das Verfahren die Entscheidung in der Hauptsache faktisch vorwegnimmt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 11.11.2000 - 11 S 2475/10 -, juris Rn. 2 ff. und Beschluss vom 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, juris Rn. 15).
  • EGMR, 13.12.2016 - 41738/10

    Ausweisung, Krankheit, Sperrwirkung, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Straftat,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (vgl. zum Ganzen EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191, 205; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10, 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4 f. und Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.2017 - 11 S 447/17

    Durchführung der Abschiebung bei Suizidalität des Ausländers

    Auszug aus VG Karlsruhe, 14.08.2018 - 12 K 7836/18
    Bei ernstlichen Zweifeln daran, ob eine hinreichende Versorgung im Zielstaat der Abschiebung sichergestellt ist, ist der abschiebende Staat gehalten, eine individuelle und hinreichende Zusicherung des Zielstaats einzuholen, um das Seinige getan zu haben, sicherzustellen, dass die von der Abschiebung betroffene Person sich nicht in Umständen wiederfindet, die mit den Vorgaben von Art. 3 EMRK nicht zu vereinbaren sind (vgl. zum Ganzen EGMR, Urteil vom 13.12.2016 - 41738/10 - Rn. 191, 205; BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 939/14 -, NVwZ 2014, 1511 Rn. 10, 14; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 22.02.2017 - 11 S 447/17 -, juris Rn. 4 f. und Beschluss vom 10.08.2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31).
  • VG Karlsruhe, 07.05.2019 - 5 K 2914/19

    Anwendungsfälle der EGRL 115/2008 Art 6 Abs 2 S 1 i.V.m. AufenthG 2004 § 50 Abs 3

    Der Antragsteller muss also die Gefährdung eines eigenen Individualinteresses an der Eilentscheidung (Anordnungsgrund) und das Bestehen eines Rechts oder rechtlich geschützten Interesses (Anordnungsanspruch) geltend und außerdem die dafür zur Begründung erforderlichen Tatsachen glaubhaft machen (§§ 123 Abs. 3 VwGO, 920 Abs. 2 ZPO; vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 14.08.2018 - 12 K 7836/18 -, juris Rn. 4).
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