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   VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18   

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https://dejure.org/2019,7803
VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18 (https://dejure.org/2019,7803)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.02.2019 - 12 K 11741/18 (https://dejure.org/2019,7803)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - 12 K 11741/18 (https://dejure.org/2019,7803)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 80 Abs 5 S 1 Alt 2 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 41 Abs 1 S 1 Nr 1 WHG 2009, § 41 Abs 1 S 1 Nr 3 Alt 2 WHG 2009
    Duldungsverfügung zur Beseitigung von Bäumen im Uferbereich eines Bachs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Duldungsanordnung; Gewässerunterhaltung; Entnahme von Bodenbestandteilen; Bewirtschaftung von Anliegergrundstücken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.2005 - 10 S 644/05

    Begründungserfordernis bei Sofortvollzug; abstrakte nachträgliche Auflage;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18
    Aus der Begründung muss nachvollziehbar hervorgehen, dass und aus welchen besonderen Gründen die Behörde im konkreten Fall dem besonderen öffentlichen Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts Vorrang vor dem Aufschubinteresse des Betroffenen einräumt und aus welchen im dringenden öffentlichen Interesse liegenden Gründen sie es für gerechtfertigt oder geboten hält, den durch die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs ansonsten eintretenden vorläufigen Rechtsschutz des Betroffenen einstweilen zurückzustellen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 02.12.2005 - 10 S 644/05 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.1997 - 13 S 1132/96

    Behördlich angeordnete sofortige Vollziehung - besonderes Vollziehungsinteresse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18
    Ist der Verwaltungsakt dagegen offensichtlich rechtmäßig, überwiegt in den Fällen, in denen abweichend vom Regelfall der aufschiebenden Wirkung (vgl. § 80 Abs. 1 VwGO) die sofortige Vollziehung gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO gesondert angeordnet wurde, das Vollzugsinteresse das Aussetzungsinteresse des Antragstellers, wenn zusätzlich ein besonderes öffentliches Interesse an der sofortigen Vollziehung des Verwaltungsakts besteht, das über das allgemeine öffentliche Interesse an der Herstellung rechtmäßiger Zustände, wie es jedem Verwaltungsakt innewohnt, hinausgeht (st. Rspr., vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.03.1997 - 13 S 1132/96 -, ESVGH 47, 177).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.09.2012 - 10 S 731/12

    Sofortvollzug atomrechtlicher Stilllegungs- und Abbauverfügung; Kernkraftwerk

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18
    Das Gericht nimmt in diesem Rahmen eine eigene Interessenabwägung vor (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 25.09.2012 - 10 S 731/12 -, DVBl 2012, 1506).
  • VG Augsburg, 07.10.2014 - Au 3 K 14.591

    Duldungspflicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.02.2019 - 12 K 11741/18
    Die Regelung trägt demnach der Tatsache Rechnung, dass die uneingeschränkte Dispositionsbefugnis des Eigentümers oder Besitzers über ein gewässernahes Grundstück eine ordnungsgemäße Gewässerunterhaltung ohne eine effektive Zusammenarbeit mit dem Unterhaltspflichtigen enorm erschweren kann (vgl. §§ 903 bzw. 854 i.V.m. 1004 BGB; Schwendner, in: Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, 52. EL Juni 2018, § 41 WHG Rn. 1.) Sie stellt zugleich eine grundsätzlich zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums i.S.v. Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar und konkretisiert die den Gewässergrundstücken aufgrund ihrer besonderen Lage innewohnende Sozialpflichtigkeit (vgl. VG Augsburg, Urteil vom 07.10.2014 - Au 3 K 14.591 -, juris Rn. 17).
  • VG Augsburg, 23.01.2023 - Au 9 S 22.2417

    Vorläufiger Rechtsschutz, Sonderunterhaltungslast, Gemeinsamer Betrieb einer

    Dabei kann dahinstehen, ob § 42 Abs. 1 Nr. 1 WHG vorliegend gegenüber der vom Landratsamt herangezogenen gewässeraufsichtsrechtlichen Generalklausel hinsichtlich der Gewässerunterhaltung eine speziellere Rechtsgrundlage darstellt (vgl. hierzu VG Karlsruhe, B.v. 15.2.2019 - 12 K 11741/18 - juris Rn. 25).
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