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   VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07   

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VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07 (https://dejure.org/2008,5662)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.05.2008 - 2 K 481/07 (https://dejure.org/2008,5662)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Mai 2008 - 2 K 481/07 (https://dejure.org/2008,5662)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Die Erhebung der Vergnügungssteuer unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Stückzahlmaßstab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit einer Einhaltung der für die Zulässigkeit einer Besteuerung nach dem Stückzahlmaßstab gezogenen Grenzen; Zulässigkeit der Einräumung eines Wahlrechts zwischen dem Stückzahlmaßstab und dem Wirklichkeitsmaßstab im Falle einer Primärabrechnung nach dem ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KAG § 9 Abs. 4 (n.F.) § 6 Abs. 4 (a.F.)
    Steuer - Vergnügungssteuer; Spielgeräte; Maßstab; Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • DÖV 2008, 929 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.12.1999 - 11 CN 1.99

    Vergnügungssteuer; Spielautomatensteuer; Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

    Ausgehend von diesen Voraussetzungen ist von der Rechtsprechung für die Vergnügungssteuer jahrzehntelang der Stückzahlmaßstab für zulässig gehalten worden (s. BVerwG, Urteile v. 22.12.1999 - 11 CN 1.99 -).

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Ob eine als Vergnügungssteuer erhobene Abgabe örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2a GG ist und demzufolge von dieser Gesetzgebungsbefugnis gedeckt wird, bestimmt sich nicht nach ihrer Bezeichnung, sondern nach ihrem Steuertatbestand, ihrem Steuermaßstab und ihren wirtschaftlichen Auswirkungen, wobei für die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen nach dem Grundgesetz maßgebend auf die Sicht des traditionellen deutschen Steuerrechts abzustellen ist (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962 - 1 BvL 31/58 - BVerfGE 14, 76, 91).

    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Nachdem das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 - den Stückzahlmaßstab für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur noch unter engen Voraussetzungen für zulässig erklärt hat, hat die Beklagte für die Zeit ab 01.01.2006 mit Änderungssatzung vom 11.10.2005 zwar den bisher verwendeten Stückzahlmaßstab beibehalten, daneben aber alternativ auf Antrag des Steuerpflichtigen eine Besteuerung nach dem Spielumsatz vorgesehen.

    Erst in dem bereits genannten Urteil vom 13.04.2005 - 10 C 5.04 - hat das Bundesverwaltungsgericht diese Erwägung für die Zeit nach dem 01.01.1997 nicht mehr für tragend gehalten, da ab diesem Zeitpunkt Spielgeräte ohne manipulationssichere Datenerfassung nicht mehr aufgestellt werden durften.

    Auch in seinem Urteil vom 13.04.2005, a.a.O. ist das Bundesverwaltungsgericht davon ausgegangen, dass die betroffene Kommune ihre Satzung nach Verwerfung des Pauschalmaßstabs im konkreten Fall neu fassen könne und hat hierfür ergänzende Hinweise gegeben.

  • BVerwG, 25.01.1995 - 8 N 2.93

    Anforderungen an die Erhebung einer an der Zahl der Spielgeräte ausgerichteten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Das verlangt die Wahl eines Maßstabs, der einen zumindest lockeren Bezug zum eigentlichen Steuergut, dem Vergnügungsaufwand des Spielers, aufweist (vgl. dazu BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O. S. 95; Beschl. v. 18.5.1971 - 1 BvL 7, 8/69 - BVerfGE 31, 119, 128; vgl. auch Beschluss vom 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 - BVerfGE 49, 343, 354 und Beschluss vom 3.5.2001 - 1 BvR 624/00 - a.a.O.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - BVerwGE 110, 237, 242; Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 28, S. 12 f., m.w.N.).

    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).

  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 82.81

    Unvollständigkeit der Verteilungsregelung - Gesamtnichtigkeit eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Zu Unrecht beruft sich die Klägerin insoweit auf die in der Rechtsprechung des BVerwG insbesondere zum Erschließungsbeitragsrecht entwickelte Fehlerfolgenlehre (s. grundlegend BVerwG, Urt. v. 25.06.1982 - 8 C 82/81, 8 C 83/81 - juris).

    Das Bundesverwaltungsgericht geht jedoch ohne weiteres davon aus, dass ein insgesamt nichtiger Verteilungsmaßstab nachträglich durch eine Änderungssatzung ersetzt werden kann (s. BVerwG, Urt. v. 25.06.1982, a.a.O.).

  • BFH, 05.12.2002 - IV R 28/02

    Vereinnahmte Miet- und Pachtzinsen als Bestandteil der Gewinnermittlung nach

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Insoweit sind in der Rechtsprechung bislang zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Wertansätze bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und der sich daraus ergebenden, möglicherweise zu geringen Gewinne erwogen worden, nicht aber hinsichtlich der Besteuerungsmethode als solcher und der in diesem Rahmen gegebenen Wahlmöglichkeit (vgl. BFH, Urt. v.13.10.1983 - IV R 217/80 - BFHE 139, 514 u. v. 05.12.2002 - IV R 28/02 - BFHE 201, 175 beide auch in juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07

    Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Dies ist nach Ansicht der Kammer schon deshalb rechtswidrig, weil ein einmal als rechtswidrig erkannter Besteuerungsmaßstab nicht dadurch rechtmäßig werden kann, dass er den Beteiligten zur freien Auswahl gestellt wird (wie hier: OVG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 03.12.2007 - 2 MB 22/07 - juris; dagegen wird in einem [Berichterstatter-] Urteil der Kammer vom 26.02.2007 - 2 K 506/06 - die Änderungssatzung der Beklagten vom 11.10.2005 für rechtmäßig gehalten, ohne dass allerdings die von der Kammer in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gerückte Frage problematisiert wird).
  • BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80

    Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit einer möglichen Verfassungswidrigkeit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Insoweit sind in der Rechtsprechung bislang zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Wertansätze bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und der sich daraus ergebenden, möglicherweise zu geringen Gewinne erwogen worden, nicht aber hinsichtlich der Besteuerungsmethode als solcher und der in diesem Rahmen gegebenen Wahlmöglichkeit (vgl. BFH, Urt. v.13.10.1983 - IV R 217/80 - BFHE 139, 514 u. v. 05.12.2002 - IV R 28/02 - BFHE 201, 175 beide auch in juris).
  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Die Rückwirkung ist zulässig, weil die Automatenaufsteller mit der Neuregelung rechnen mussten (vgl. zusammenfassend zur Zulässigkeit einer Rückwirkung Tipke/Lang, Steuerrecht, 17. Aufl. 2002, § 4 Rn 173 m.z.N. aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, auch für belastende Steuergesetze, vgl. bereits BVerfG, Urt. v. 19.12.1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261).
  • BVerfG, 01.04.1971 - 1 BvL 22/67

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Gewinnspielgeräten in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07
    Bei der Wahl des konkreten Steuermaßstabs innerhalb dieses Rahmens hat die Rechtsprechung dem Normgeber stets einen weiten Gestaltungsspielraum zugebilligt, der ausgehend vom herkömmlichen Bild der Vergnügungssteuer insbesondere auch aus Gründen der Verwaltungspraktikabilität eine Pauschalierung des Maßstabs zulässt (BVerfG, Teilurteil vom 10.5.1962, a.a.O., S. 93; Urteil vom 1.4.1971 - 1 BvL 22/67 - BVerfGE 31, 8, 25 f.; vgl. auch Beschluss vom 3.5.2001, a.a.O., S. 1264; BVerwG, Urteil vom 22.12.1999 - 11 CN 1.99 - a.a.O. und Beschluss vom 25.1.1995 - 8 N 2.93 - a.a.O., S.15).
  • BVerwG, 28.08.2007 - 9 B 14.07

    Aufwandsteuer, Vergnügungssteuer, Aufwand, Spielapparate; Spielgeräte;

  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

  • BFH, 01.02.2007 - II B 51/06

    Hamburgisches Spielvergnügungsteuergesetz verfassungsgemäß

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

  • BVerfG, 18.05.1971 - 1 BvL 7/69

    Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Musikautomaten in Nordrhein-Westfalen

  • BVerwG, 22.11.1996 - 8 B 221.96
  • BVerwG, 27.01.1978 - 7 C 32.76

    Rückwirkende Abgabensatzungen - Schlechterstellungsverbot - Höhe der Abgabe -

  • Drs-Bund, 15.01.1990 - BT-Drs 11/6224
  • BVerwG, 25.06.1982 - 8 C 83.81
  • VG Gießen, 18.02.2009 - 8 K 2044/06

    Bruttokassenmaßstab bei der Spielapparatesteuer

    Abgesehen davon, dass schon das Einspielergebnis nicht als einzige Bemessungsgrundlage der Spielapparatesteuer in Betracht kommt (BVerwG, U. v. 13.04.2005 - 10 C 5.04 -, BVerwGE 123, 218, 235; BFH, Beschlüsse v. 01.02.2007 - II B 58/06 -, juris, Rdnr. 25;-II B 51/06 -, DStRE 2007, 1412, 1414 r. Sp.; VG Karlsruhe, U. v. 15.05.2008 - 2 K 481/07 -, GewArch 2008, 446, 447 r. Sp.; VG Leipzig, U. v. 13.02.2008 - 1 K 1460/06 -, juris Rdnr. 27; Köster, KStZ 2007, 81, 84, l. Sp.) besagt der Begriff Einspielergebnis nicht, dass dieser nur im Sinne der elektronisch gezählten Bruttokasse, also letztlich im Sinne des Saldos 2, zu verstehen ist.
  • VG Karlsruhe, 13.10.2008 - 2 K 1630/08

    Erledigung des Rechtsstreits bei übereinstimmender teilweiser Erledigung und

    Zur Begründung wird auf das den Beteiligten bekannte Urteil der Kammer vom 15.05.2008 (2 K 481/07, juris) verwiesen, an dessen Aussagen die Kammer festhält.
  • VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 259/16
    Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung in den Jahren 2001 bis 2008 sei es für die informierte Klägerin vorhersehbar gewesen (so z. B. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.04.2003, Az. 4 A 191/99 und Beschluss vom 03.12.2007, Az. 2 MB 22/07; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2008, Az. 2 K 481/07; VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.2005, Az. 5 TG 2812/05; VG Stade, Urteil vom 26.08.2004, Az. 1 A 2230/03), dass es zu einem Wegfall des Stückzahlmaßstabes kommen werde.
  • VG Wiesbaden, 13.04.2018 - 1 K 260/16

    Rechtmäßigkeit der Spielapparatesteuer der Landeshauptstadt Wiesbaden

    Aufgrund der Entwicklung der Rechtsprechung in den Jahren 2001 bis 2008 sei es für die informierte Klägerin vorhersehbar gewesen (so z. B. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.04.2003, Az. 4 A 191/99 und Beschluss vom 03.12.2007, Az. 2 MB 22/07; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2008, Az. 2 K 481/07; VGH Hessen, Beschluss vom 28.12.2005, Az. 5 TG 2812/05; VG Stade, Urteil vom 26.08.2004, Az. 1 A 2230/03), dass es zu einem Wegfall des Stückzahlmaßstabes kommen werde.
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