Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,46423
VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11 (https://dejure.org/2012,46423)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.11.2012 - 3 K 3316/11 (https://dejure.org/2012,46423)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. November 2012 - 3 K 3316/11 (https://dejure.org/2012,46423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,46423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 928/08

    Verfassungskonformität des Verbots der Internetvermittlung von Lotterieprodukten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Es stellt eine zulässige, insbesondere verhältnismäßige Beschränkung der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) dar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, juris; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 15.09 -, juris).

    Das Spielen per Internet zeichnet sich sowohl durch ein hohes Maß an Bequemlichkeit als auch durch eine zeitlich unbeschränkte Verfügbarkeit des Angebots aus (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008, - 1 BvR 928/08 -, juris).

    Vor dem Hintergrund der Einschätzungsprärogative des Gesetzgebers (BVerfG, Beschl. v. 19.07.2000 - 1 BvR 539/96 -, juris) ist das Internetverbot ein geeignetes und erforderliches Mittel, den im Rahmen der Suchtprävention besonders bedeutsamen Jugendschutz effektiv zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, juris).

    Selbst die schwerwiegenden Beschränkungen der unternehmerischen Tätigkeit, zu denen das Verbot der Veranstaltung und Vermittlung öffentlicher Glücksspiele im Internet führt, sind angesichts der Spielsuchtprävention und somit eines Gemeinwohlbelangs von hohem Rang nicht zu beanstanden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.10.2008 - 1 BvR 928/08 -, juris).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-46/08

    Carmen Media Group - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Inhaber einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Begründet wird dies mit der Förderung der Spielsucht durch die leichte Zugänglichkeit des Internets, der potenziell großen Menge und Häufigkeit des Angebots, der Anonymität des Spielers und durch die fehlende soziale Kontrolle (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Carmen Media Group Ltd." - C-46/08 -, juris; Urt. v. 08.09.2009, "Liga Portuguesa" - C-42/07 -, NJW 2009, 3221).

    §§ 4 Abs. 1, Abs. 4, 5 Abs. 5 Erster GlüÄndStV genügen dabei auch dem vom Europäischen Gerichtshof geforderten Kohärenzkriterium, nach dem alle Glücksspielsektoren im Wege der Gesamtbetrachtung einzubeziehen sind (vgl. hierzu EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Carmen Media Group Ltd." - C-46/08 -, juris).

    Hiernach muss der Mitgliedstaat zum einen die Gemeinwohlziele, denen die die Dienstleistungsfreiheit beschränkende Regelung dienen soll und die diese legitimieren sollen, im Anwendungsbereich der Regelung auch tatsächlich verfolgen; er darf nicht in Wahrheit andere Ziele - namentlich solche finanzieller Art - anstreben, welche die Beschränkung nicht legitimieren können (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98, "Zenatti" - Slg. 1999, I-7289, v. 06.11.2003, "Gambelli" u.a. - C-243/01 -, juris, und v. 08.09.2010, "Carmen Media Ltd." - C-46/08 -, juris; vgl. BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5/10 - , juris).

    Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden (vgl. EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409 und "Carmen Media Ltd." - C-46/08 -, juris; vgl. auch EuGH, Urt. v. 10.03.2009, C-169/07, Hartlauer - Slg. 2009, I-1721, Rn.60).

  • EuGH, 08.09.2010 - C-316/07

    Stoß - Art. 43 EG und 49 EG - Niederlassungsfreiheit - Freier

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Eine Geltung ausländischer Konzessionen in Deutschland lässt sich insbesondere nicht aus Unionsrecht ableiten (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, ZfWG 2011, 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, juris).

    Da die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Glücksspielbereich unabhängig vom jeweiligen Schutzniveau nicht dazu verpflichtet sind, Genehmigungen gegenseitig anzuerkennen, sind sie berechtigt, die Beantragung einer nationalen Erlaubnis auch dann zu fordern, wenn der Leistungsanbieter bereits über eine Konzession eines anderen Mitgliedstaates verfügt (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß", - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409).

    Zum anderen darf die in Rede stehende Regelung nicht durch die Politik in anderen Glücksspielsektoren konterkariert werden (vgl. EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409 und "Carmen Media Ltd." - C-46/08 -, juris; vgl. auch EuGH, Urt. v. 10.03.2009, C-169/07, Hartlauer - Slg. 2009, I-1721, Rn.60).

  • OLG Düsseldorf, 23.09.2003 - 20 U 39/03

    0190-Telefon-Gewinnspiel wettbewerbswidrig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    19 Die unmittelbare Verknüpfung des Einsatzes mit dem Gebot lässt dieses Entgelt auch nicht als bloße Teilnahmegebühr im Sinne eines Entgeltes zum Erwerb einer Mitspielberechtigung, sondern als echten Spieleinsatz erscheinen: Gerade aus diesem Entgelt erwächst die Gewinnchance des Auktionsteilnehmers, gerade mit diesem Einsatz beteiligt sich der Bieter an der Auktion (zur Abgrenzung vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.05.2012 - 6 S 389/11 -, juris; s.a. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.2003 - 1-20 U 39/03 u.a. - juris).

    Die Situation des Bieters ist bei der von der Klägerin durchgeführten Veranstaltung nach alledem jener bei einem Telefongewinnspiel vergleichbar, bei dem ein Gewinn erzielt wird, wenn eine bestimmte Zahl von kostenintensiven Anrufen vor dem eigenen eingegangen sind (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.2003 - 1-20 U 39/03 u.a. - juris).

    Ebenso wenig wie ein Glücksspiel, bei dem der Gewinner erst bei erfolgreicher Teilnahme an einem nachfolgenden Geschicklichkeitsspiel/Wissensquiz einen Gewinn erzielt, seinen Charakter als Glücksspiel verliert (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 23.09.2003 - 1-20 U 39/03 u.a. - juris), ist eine Auktion nach dem Geschäftsmodell der Klägerin deshalb kein Glücksspiel, weil der Gewinner sich auch gegen den Erwerb des Produktes entscheiden kann.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2010 - 13 B 676/10

    Verständlichkeit eines Bescheids über die Verpflichtung zur Feststellung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Da das Verfahren der Geolokalisation (hierzu ausführlich OVG NRW, Beschl. v. 13.07.2010 - 13 B 676/10 -, juris) existiert, ist jedenfalls nicht von einer technischen Unmöglichkeit des angegriffenen Bescheids auszugehen.

    Schon deshalb ist ein unzulässiger Eingriff in datenschutzrechtliche Vorschriften nicht festzustellen (OVG NRW, Beschl. v. 02.07.2010 - 13 B 646/10 - juris; Beschl. v. 13.07.2010 - 13 B 676/10 -, juris; s.a. VG Düsseldorf, Urt. v. 12.07.2011 - 27 K 5009/08 -, juris; Urt. v. 21.06.2011 - 27 K 6586/08 -, juris).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 8 C 5.10

    Berufsausübungsfreiheit; Berufswahlfreiheit; DDR-Gewerbeerlaubnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    37 Das Internetverbot begegnet weder verfassungs- noch unionsrechtlichen Bedenken (vgl. ausführlich zu den im Wesentlichen identischen Vorschriften §§ 4 Abs. 1, Abs. 4, 5 Abs. 3 GlüStV: BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5.10 -, juris).

    Hiernach muss der Mitgliedstaat zum einen die Gemeinwohlziele, denen die die Dienstleistungsfreiheit beschränkende Regelung dienen soll und die diese legitimieren sollen, im Anwendungsbereich der Regelung auch tatsächlich verfolgen; er darf nicht in Wahrheit andere Ziele - namentlich solche finanzieller Art - anstreben, welche die Beschränkung nicht legitimieren können (EuGH, Urt. v. 21.10.1999 - C-67/98, "Zenatti" - Slg. 1999, I-7289, v. 06.11.2003, "Gambelli" u.a. - C-243/01 -, juris, und v. 08.09.2010, "Carmen Media Ltd." - C-46/08 -, juris; vgl. BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 8 C 5/10 - , juris).

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 13.09

    Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung; Dienstleistungsfreiheit; Einnahmen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Eine Geltung ausländischer Konzessionen in Deutschland lässt sich insbesondere nicht aus Unionsrecht ableiten (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, ZfWG 2011, 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, juris).

    Die zwingenden Versagungsgründe führen wegen des besonderen Gefährdungspotentials der Veranstaltung von öffentlichem Glücksspiel im Internet zu einer Reduktion des Ermessens nach § 9 Abs. 1 Satz 2, Satz 3 Nr. 3 Erster GlüÄndStV auf Null (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.11.2011 - 6 S 1836/11; vergleichbar BVerwG, Urt. v. 24.10.2010 - 8 C 13.09 -, NVwZ 2011, 549).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.2009 - 6 S 1565/09

    Werbeverbot für Sportwettenveranstalter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Auf welche Weise die Klägerin der Anordnung, Rechtsverstöße gegen eine landesrechtliche Vorschrift zu unterlassen, nachkommt, durfte in zulässiger Weise ihr selbst als verpflichteter Adressatin überlassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.11.1968 - I C 29.67 -, BVerwGE 31, 15; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 09.03.2011 - 6 S 2187/10 - Beschl. v. 15.07.2009 - 6 S 1565/09 -, juris; Urt. v. 09.04.1981 - 10 S 2129/80 -, VBlBW 1982, 97; OVG NRW, Beschl. v. 10.01.1985 - 4 B 1434/84 -, NVwZ 1985, 355; BayVGH, Beschl. v. 20.11.2008 - 10 CS 08.2399 - , ZfWG 2008, 455).

    Selbst die bundesweite Entfernung des Internetinhalts wäre ihr zuzumuten, da sie zum einen jedenfalls derzeit im gesamten Bundesgebiet - in Schleswig-Holstein mangels Genehmigung und in den übrigen Bundesländern kraft Gesetzes gem. § 4 Abs. 1, Abs. 4 und § 5 Abs. 5 Erster GlüÄndStV - verpflichtet ist, die Veranstaltung öffentlichen Glücksspiels und die Werbung hierfür im Internet zu unterlassen (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.07.2009 - 6 S 1565/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.03.2009 - 1 S 224.08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.04.2012 - 13 E 64/12

    Ablehnung der gerichtlichen Anordnung der Ersatzzwangshaft gegen die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Jedoch dürfen in anderen Glücksspielsektoren - auch wenn für sie andere Hoheitsträger desselben Mitgliedsstaates zuständig sind - nicht Umstände durch entsprechende Vorschriften herbeigeführt werden, die - sektorenübergreifend - zur Folge haben, dass die in Rede stehende Regelung zur Verwirklichung der mit ihr verfolgten Ziele tatsächlich nicht beitragen kann, so dass ihre Eignung zur Zielerreichung aufgehoben wird (OVG NRW, Beschl. v. 20.04.2012 - 13 E 64/12 -, juris).

    Dies gilt schon mit Blick auf die Einwohnerzahlen, wo knapp unter 3 Mio. beinahe 80 Mio. Einwohner gegenüber stehen (unter Verweis auf die geringe Einwohnerzahl Schleswig-Holsteins auch OVG NRW, Beschl. v. 20.04.2012 - 13 E 64/12 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.12.2009 - 6 S 1110/07

    Sportwettenmonopol in Baden-Württemberg mit Verfassungsrecht und europäischem

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 3316/11
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, weil der streitgegenständliche Bescheid als Dauerverwaltungsakt zu qualifizieren ist (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, ZfWG 2010, 24; Beschl. v. 28.03.2007 - 6 S 1972/06 -, NVwZ 2007, 724).

    Eine Geltung ausländischer Konzessionen in Deutschland lässt sich insbesondere nicht aus Unionsrecht ableiten (EuGH, Urt. v. 08.09.2010, "Markus Stoß" - C-316/07 -, NVwZ 2010, 1409; BVerwG, Urt. v. 24.11.2010 - 8 C 13.09 -, ZfWG 2011, 96; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 10.12.2009 - 6 S 1110/07 -, juris).

  • VG Düsseldorf, 21.06.2011 - 27 K 6586/08

    Glücksspiel Poker Internet Veranstaltung Handlungspflichten Kohärenz

  • VG Düsseldorf, 12.07.2011 - 27 K 5009/08

    Untersagungsverfügung hinsichtlich der Veranstaltung und Vermittlung unerlaubten

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.07.2010 - 13 B 646/10

    Glücksspielwerbung im Internet und Geolocation

  • VGH Bayern, 24.01.2012 - 10 CS 11.1290

    Fortgeltung des Internetverbots; Verhältnismäßigkeit einer Untersagungsanordnung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.03.2009 - 1 S 224.08

    Untersagung von Werbung für Sportwetten: Zwangsgeldverhängung bei Werbung im

  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

  • EuGH, 15.09.2011 - C-347/09

    Ein Monopol für Internet-Glücksspiele kann nur gerechtfertigt werden, wenn mit

  • EuGH, 30.06.2011 - C-212/08

    Ein Monopol für Pferdewetten außerhalb von Rennplätzen kann gerechtfertigt sein,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.11.2009 - 13 B 723/09

    Verbandskompetenz des Landes Nordrhein-Westfalen zur Untersagung der

  • VGH Bayern, 20.11.2008 - 10 CS 08.2399

    Verbot von Internetwerbung für Glücksspiele

  • BVerwG, 05.11.1968 - I C 29.67

    Lärmbelästigung durch eine Kegelbahn in einer Gaststätte - Verbot eines

  • VG Karlsruhe, 15.11.2012 - 3 K 1119/12

    Untersagung der Veranstaltung und Vermittlung von öffentlichem Glücksspiel sowie

  • EuGH, 21.10.1999 - C-67/98

    Zenatti

  • VGH Baden-Württemberg, 17.08.1995 - 5 S 71/95

    Androhung eines einheitlichen Zwangsgeldes bei einer Vielzahl unterschiedlicher

  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.01.1985 - 4 B 1434/84

    DCPD-Ausgasungen - Zur Inanspruchnahme eines Unternehmers eines stillgelegten

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • BVerwG, 24.11.2010 - 8 C 15.09

    Beurteilungszeitpunkt bei Anfechtungsklage; Bundesstaat; Bund und Länder;

  • EuGH, 06.11.2003 - C-243/01

    GESETZE, DIE DAS SAMMELN VON WETTEN DEM STAAT ODER SEINEN KONZESSIONÄREN

  • VGH Baden-Württemberg, 29.03.2007 - 6 S 1972/06

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an private Veranstalter mit

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2012 - 6 S 389/11

    Bundesligamanagerspiel kein öffentliches Glücksspiel; Entgeltbegriff im

  • VGH Baden-Württemberg, 23.05.2013 - 6 S 88/13

    Countdown-Auktion im Internet; Glücksspiel; Erlaubnisfähigkeit;

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. November 2012 - 3 K 3316/11 - geändert.

    Mit Urteil vom 15.11.2012 (ZfWG 2013, 57) hat das Verwaltungsgericht die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. November 2012 - 3 K 3316/11 - zu ändern und die Verfügung des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 14.11.2011 mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben.

  • OVG Niedersachsen, 18.06.2018 - 11 LA 237/16

    Hinreichende Bestimmtheit einer glücksspielrechtlichen Untersagungsverfügung;

    Insgesamt lässt sich damit die für "klassische" Versteigerungen zutreffende Ansicht, dass es sich dabei nicht um ein Spiel handelt, aufgrund der aufgezeigten Unterschiede nicht auf das hier streitgegenständliche Geschäftsmodell der Klägerin übertragen (für eine Differenzierung zwischen "klassischen" Internetauktionen und Auktionen mit kostenpflichtigen Gebotsrechten ohne Kaufoption auch: VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, a.a.O., juris, Rn. 21 ff.; VG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris, Rn. 25 ff.; van der Hoff/Hoffmann, ZGS 2011, 67 ff.; wohl auch Saenger, in: Schulze, a.a.O., § 762, Rn. 2; Fritzsche/Frahm, WRP 2008, 22, 33; Sprau, in: Palandt, a.a.O., § 762, Rn. 4 bzgl. der "klassischen" Internetversteigerung und Rn. 9 bzgl. "Countdown-Auktionen").

    Die von der Klägerin angeführte Beeinflussbarkeit des Spielausgangs stellt sich daher bei näherer Betrachtung als eine rein theoretische Möglichkeit dar, die jedenfalls - auch im Rahmen einer Gesamtbetrachtung des Geschäftsmodells der Klägerin - hinter die nicht zu beeinflussenden Spielelemente zurücktritt, während dem Zufallselement demgegenüber ein deutliches Übergewicht zukommt (so i.E. auch VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, a.a.O., juris, Rn. 25 ff.; VG Karlsruhe, Urt. v. 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris, Rn. 23 ff.; van der Hoff/Hoffmann, ZGS 2011, 67, 72; AG Bochum, Urt. v. 8.5.2008 - 44 C 13/08 -, a.a.O., juris, Rn. 14).

  • VG Hannover, 29.08.2016 - 10 A 2815/16

    Cent-Auktion; Entgeltlichkeit; Glücksspiel; Internet; Spiel; Zufall

    Für die Frage der Entgeltlichkeit kann es insoweit auch keinen Unterschied machen, ob erst mit der Abgabe eines Gebots ein Entgelt fällig wird oder ob - wie im Geschäftsmodell der Klägerin und vergleichbar dem Einsatz von Jetons im Casino - der Kauf von Gebotspunkten der Abgabe des Gebots vorgelagert ist (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris, Rn 19).

    Auch vor dem Hintergrund der Urteile des Verwaltungsgerichts Karlsruhe (Urteil vom 15.11.2012 - 3 K 3316/11 -, juris) und des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württembergs (Urteil vom 23.5.2013 - 6 S 88/13 -, juris) konnte die Klägerin auf ein Nichteinschreiten der deutschen Behörden nicht vertrauen.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht