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   VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08   

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VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08 (https://dejure.org/2009,81209)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.12.2009 - 11 K 252/08 (https://dejure.org/2009,81209)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. Dezember 2009 - 11 K 252/08 (https://dejure.org/2009,81209)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00

    Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Unschädlich ist lediglich ein Rechtsirrtum bei Anwendung der Widerrufsvorschrift (BVerwG, Urt. v. 24.01.2001 - 8 C 8/00 -, BVerwGE 112, 360 ff..= NJW 2001, 1440 m.w.N.).

    Eine Zurechnung der Kenntnis anderer Behörden ist mit Sinn und Zweck des § 48 Abs. 4 S 1 VwVfG nicht vereinbar (BVerwG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., m.w.N.; J. Müller, Beck'scher Online-Kommentar, § 48 VwVfG, Rdz. 111 ff, 113 m.w.N).

    Die Behörde erlangt die positive Kenntnis nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wenn der nach der innerbehördlichen Geschäftsverteilung zur Rücknahme des Verwaltungsakts berufene Amtswalter oder ein sonst innerbehördlich zur rechtlichen Überprüfung des Verwaltungsakts berufener Amtswalter die die Rücknahme des Verwaltungsakts rechtfertigenden Tatsachen feststellt (so BVerwG, Beschl. v. 19.12.1984 - GrSen 1/84 u. 2/84 - , a.a.O. u. BVerwG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O.).

    Diente eine Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (BVerwG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschl. v. 19.12.1984, a.a.O., und Beschl. v. 07.11.2000 - 8 B 137.00 -), und zwar unabhängig von dessen Ergebnis; denn die Einwände des Anzuhörenden können nur dann ernstlich zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Behörde ihre Entscheidung bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens offen hält.

  • BVerwG, 07.02.1974 - III C 115.71
    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn a) der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machten würde (Vertrauensgrundlage), b) der Verpflichtete ferner darauf tatsächlich vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand), und c) infolge dessen sich in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (Stelkens, a.a.O., § 53 Rdz. 23; Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl., § 37 Rdz. 17 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 07.02.1974 - III C 115.71 -, BVerwGE 44, 339 ff, 343; Urt. v. 23.05.1975 -, a.a.O.; Urt. v. 20.01.1977 - V C 18.76 -, BVerwGE 52, 16 ff., 25).

    Unter den zuletzt genannten Voraussetzungen ist auch ein widersprüchliches Verhalten treuwidrig, mit anderen Worten, für einen dahingehenden Vorwurf sind eine Vertrauensgrundlage und ein Vertrauenstatbestand erforderlich, wobei die Umstände des Einzelfalles maßgebend sind (BVerwG Urt. v. 07.02.1974, a.a.O.).

  • BVerwG, 23.05.1975 - IV C 73.73

    Gemeindlicher Anspruch auf Vorausleistung auf den Erschließungsbeitrag;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Zum Grundsatz von Treu und Glauben gehört auch der Einwand, der Rechtsinhaber setze sich treuwidrig zu seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten in Widerspruch (BVerwG, Urt. v. 11.02.1997, NJW 1998, 329 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz 144 unter Hinweis auf Urt. v. 23.05.1975 - 4 C 73.73 -, BVerwGE 48, 247 und Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22/94 -, BVerwGE 101, 58 ff.).

    Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn a) der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machten würde (Vertrauensgrundlage), b) der Verpflichtete ferner darauf tatsächlich vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand), und c) infolge dessen sich in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (Stelkens, a.a.O., § 53 Rdz. 23; Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl., § 37 Rdz. 17 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 07.02.1974 - III C 115.71 -, BVerwGE 44, 339 ff, 343; Urt. v. 23.05.1975 -, a.a.O.; Urt. v. 20.01.1977 - V C 18.76 -, BVerwGE 52, 16 ff., 25).

  • BVerwG, 07.11.2000 - 8 B 137.00

    Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsakts - Rücknahme innerhalb der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Demgegenüber könne der Vorwurf der mehrjährigen pflichtwidrigen Unterlassung der Anhörung nur im Zusammenhang mit einer möglichen Verwirkung des Rechts auf Rücknahme des Bescheides oder ggf. im Rahmen eines Amtshaftungsanspruchs von Bedeutung sein (so BVerwG, Beschl. v. 07.11.2000 - 8 B 137/00 -, NVwZ-RR 2001, 198 ff. m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 16.01.2007 - 6 C 15/06 -, NJW 2007, 1478 f.; i. Erg. ebenso J. Müller,  a.a.O., § 48 VwVfG, Rdz. 113 m.w.N.).

    Diente eine Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (BVerwG, Urt. v. 24.01.2001, a.a.O., m.w.N.; Beschl. v. 19.12.1984, a.a.O., und Beschl. v. 07.11.2000 - 8 B 137.00 -), und zwar unabhängig von dessen Ergebnis; denn die Einwände des Anzuhörenden können nur dann ernstlich zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen werden, wenn sich die Behörde ihre Entscheidung bis zum Abschluss des Anhörungsverfahrens offen hält.

  • BVerwG, 20.01.1977 - 5 C 18.76

    Möglichkeit der Geltendmachung eines Ersatzanspruches mittels Leistungsbescheides

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Letzteres ist insbesondere der Fall, wenn a) der Verpflichtete infolge eines bestimmten Verhaltens des Berechtigten darauf vertrauen durfte, dass dieser das Recht nach so langer Zeit nicht mehr geltend machten würde (Vertrauensgrundlage), b) der Verpflichtete ferner darauf tatsächlich vertraut hat, dass das Recht nicht mehr ausgeübt würde (Vertrauenstatbestand), und c) infolge dessen sich in seinen Vorkehrungen und Maßnahmen so eingerichtet hat, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstehen würde (Vertrauensbetätigung) (Stelkens, a.a.O., § 53 Rdz. 23; Wolff/Bachhof/Stober, Verwaltungsrecht 1, 10. Aufl., § 37 Rdz. 17 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 07.02.1974 - III C 115.71 -, BVerwGE 44, 339 ff, 343; Urt. v. 23.05.1975 -, a.a.O.; Urt. v. 20.01.1977 - V C 18.76 -, BVerwGE 52, 16 ff., 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.03.2009 - 10 S 1578/08

    Rückforderung von Ausgleichszahlungen nach dem Marktentlastungs- und

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Waren hiernach beide Bescheide in dem für die Frage der Rechtmäßigkeit maßgeblichen Zeitpunkt der Bewilligung (VGH Mannheim, Urt. v. 19.03.2009 - 10 S 1578/08 -, DVBl 2009, 1255 ff.) rechtwidrig und waren die weiteren Voraussetzungen des § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 2 VwVfG erfüllt, so hat die Bewilligungsbehörde nach der sie bindenden VwV zu § 44 BHO (Ziffer 8.2.2 Satz 1) regelmäßig einen Zuwendungsbescheid zurückzunehmen und die Zuwendung zurückzufordern.
  • BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 22.94

    Bauplanungsrecht: Rückwirkende Inkraftsetzung eines Bebauungsplans;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Zum Grundsatz von Treu und Glauben gehört auch der Einwand, der Rechtsinhaber setze sich treuwidrig zu seinem eigenen vorausgegangenen Verhalten in Widerspruch (BVerwG, Urt. v. 11.02.1997, NJW 1998, 329 = Buchholz 406.19 Nachbarschutz 144 unter Hinweis auf Urt. v. 23.05.1975 - 4 C 73.73 -, BVerwGE 48, 247 und Urt. v. 18.04.1996 - 4 C 22/94 -, BVerwGE 101, 58 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 20.08.2002 - 11 LB 19/02

    Auflagen; Auslegung eines Zuwendungsbescheides; Eigenmittel; intendiertes

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Selbst wenn es auf den Eingang des Verwendungsnachweises der Klägerin bei der Beklagten für den Fristbeginn allein nicht ankommen sollte (s. Nieders. OVG, Urt. v. 20.08.2002 - 11 LB 19/02 - ), so ist die positive Kenntnis des zuständigen Amtswalters von den vor Erlass des Zuwendungsbescheids getroffenen vertraglichen Vereinbarungen und den, den Auflagenverstoß begründenden Tatsachen jedenfalls mit dem Eingang des Prüfungsberichts vom 17.05.2006 am 22.05.2006 gegeben gewesen.
  • BVerwG, 22.10.1987 - 3 C 27.86

    Wirtschaftsverwaltungsrecht - Prämienverordnung - Milch - Nichtvermarktung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Ein nach der Rechtsprechung beachtlicher Rechtsirrtum (s. BVerwG, Urt. v. 22.10.1987 - 3 C 27.86 -, Buchholz 451.511 § 6 MOG Nr. 2 S. 1 ), z.B. über die Tatbestandsvoraussetzungen des § 3 VOB/A, konnte dem zuständigen Amtswalter nicht unterlaufen, weil er die Einhaltung der VOB/A und VOL/A nicht prüfte.
  • BVerwG, 04.12.2008 - 2 B 60.08

    Ermittlung des Regelungsgehalts eines Verwaltungsakts; Beginn der Jahresfrist mit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.12.2009 - 11 K 252/08
    Dies gilt auch und gerade, wenn es sich bei der zu treffenden Entscheidung um eine Ermessensentscheidung handelt, bei der zudem die für die Ermessensbetätigung maßgeblichen Umstände auch in der Sphäre des anzuhörenden Betroffenen liegen (BVerwG, Urt. v. 20.09.2001 - 7 C 6/01 -, NVwZ 2002, 485 ff.=Buchholz 316 § 48 VwVfG Nr. 103; BVerwG, Beschl. v. 04.12.2008 - 2 B 60/08 - unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 20.09.2001, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2005 - 15 A 1065/04

    Ist Nebenbestimmung nach ANBest-G eine Auflage?

  • BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92

    Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage -

  • BVerwG, 05.05.1988 - 7 B 8.88

    Wilhelm Stäglich

  • BVerwG, 15.12.1981 - 1 C 145.80

    Ansparung der Kosten für die Rückreise in die Heimat als Auflage gegenüber einem

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

  • BVerwG, 20.09.2001 - 7 C 6.01

    Restitutionsbescheid; Rücknahme; Rücknahmefrist; Anhörung; Entscheidungsfrist;

  • BVerwG, 19.12.1995 - 5 C 10.94

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • BVerwG, 16.01.2007 - 6 C 15.06

    Allgemeine Beeidigung, allgemeine Verwaltungsvorschrift, Berufsregelung,

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2002 - 12 A 693/99

    Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Arbeitslosenzentren und

  • BVerwG, 19.12.1984 - Gr. Sen. 1.84

    Rücknahme begünstigender Verwaltungsakte

  • BVerwG, 15.12.2004 - 7 B 80.04

    Anspruch auf Auskehr des Erlöses aus der investiven Veräußerung eines

  • BVerwG, 21.11.1986 - 8 C 33.84

    Wohnungsmodernisierungs-Zuschuß - § 49 Abs. 2 Nr. 1 VwVfG (Hinweis: beachte die

  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2013 - 9 S 123/12

    Teilwiderruf einer Subvention - unzulässige Wahl der freihändigen Vergabe

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15. Dezember 2009 - 11 K 252/08 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15.12.2009 - 11 K 252/08 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2021 - 4 A 2038/16

    Streit um die Rechtmäßigkeit eines Widerrufs wegen Vergaberechtsverstößen im

    Ob die Klägerin hingegen, wie ebenfalls vom Prüfungsamt empfohlen, zum Zeitpunkt der Zuwendungsentscheidung oder zum Zeitpunkt der Durchführung der Vergabeverfahren eine umfassende Aufklärung über die Bedeutung der Vergabeverfahren seitens des zuständigen Sachwalters hätte erhalten können, erscheint angesichts der Ausführungen des Verwaltungsgerichts Karlsruhe in seinem Urteil vom 15.12.2009 - 11 K 252/08 - fraglich.
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