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   VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 4319/19   

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https://dejure.org/2019,32994
VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 4319/19 (https://dejure.org/2019,32994)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.09.2019 - 3 K 4319/19 (https://dejure.org/2019,32994)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. September 2019 - 3 K 4319/19 (https://dejure.org/2019,32994)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 19 Abs 4 GG, § 5 Abs 4 S 2 VIG, § 123 VwGO, § 80a Abs 3 Nr 2 VwGO, § 80 Abs 5 S 1 VwGO
    Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes bei der beabsichtigten Informationsgewährung nach dem Verbraucherinformationsgesetz an einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Mainz, 24.06.2019 - 1 L 475/19

    Verfahren nach dem VIG; unzulässige Erschwerung der Rechtsschutzmöglichkeiten bei

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 4319/19
    22 Durch die beabsichtigte Vorgehensweise der Antragsgegnerin wird der Antragstellerin die ihrem Schutz dienende, nach dem Gesetz vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit über Widerspruch und Eilantrag nach §§ 80a Abs. 3 Satz 2, 80 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 VwGO faktisch genommen (vgl. hierzu auch VG Mainz, Beschluss vom 24.06.2019 - 1 L 475/19.MZ -, juris).
  • VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 5407/19

    Stadt darf Auskunft über lebensmittelrechtliche Betriebsüberprüfung geben

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 4319/19
    Angesichts des umfangreichen Vorbringens hierzu wird allerdings - auch in Hinblick auf einen künftigen Rechtsstreit - auf die im Beschluss vom 16.09.2019 (3 K 5407/19, juris) dargelegte Rechtsauffassung der Kammer hingewiesen.
  • VGH Baden-Württemberg, 21.05.2019 - 9 S 584/19

    (Verwendung von Sammelbezeichnungen bei der Veröffentlichung von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.09.2019 - 3 K 4319/19
    Zwar gilt in Verfahren nach § 123 VwGO auch ein entsprechend verschärfter Prüfungsmaßstab, wenn bei Versagung des Rechtsschutzes unzumutbare schwere Nachteile drohen (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.05.2019 - 9 S 584/19 -, juris, Rn. 8).
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