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   VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13   

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https://dejure.org/2014,43320
VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13 (https://dejure.org/2014,43320)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.10.2014 - 9 K 3426/13 (https://dejure.org/2014,43320)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Oktober 2014 - 9 K 3426/13 (https://dejure.org/2014,43320)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernachtungsmöglichkeit auf Kundenparkplatz für Wohnmobile während Montagearbeiten in Gewerbegebiet zulässig

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 8 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 8 Abs 3 Nr 1 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO
    Nachbarklage; Stellplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet ist kein Campingplatz; Gebietserhaltungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO § 8 Abs. 2 Nr. 1
    BauNVO - Gewerbegebiet; Kundenparkplatz für Wohnmobile; Übernachtungsmöglichkeit; Campingplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kundenparkplatz für Wohnmobile zum Übernachten ist mit Gewerbegebiet vereinbar

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kundenparkplatz für Wohnmobile zum Übernachten ist mit Gewerbegebiet vereinbar

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 22.01.2014 - 4 B 48.13

    Grundsätzliche Klärungsbedürftig des Vorliegens eines Campingplatzes i.S.d.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Dabei bedarf keiner Klärung, ob ein (gewerblich betriebener) Campingplatz ein Gewerbebetrieb im Sinne bauplanungsrechtlicher Vorschriften sein kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2014 - 4 B 48/13 -, juris Rn. 7), denn die 17 Kundenparkplätze für Wohnmobile sind weder nach dem Betriebskonzept der Firma ... noch rechtlich als grundsätzlich nur im Sondergebiet nach § 10 Abs. 1, 5 BauNVO zulässiger Campingplatz zu qualifizieren.

    29 Der Begriff des Campingplatzes ist bundesrechtlich nicht definiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.01.2014 - 4 B 48/13 -, juris Rn. 3).

  • OVG Saarland, 26.01.2006 - 2 R 9/05

    Nachbarklage gegen ein Altenwohn- und pflegeheim

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Im Übrigen sind die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder etwa Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges primär im Zusammenhang mit der Abwehr einer erhöhten Brandausdehnungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens zu sehen und dienen damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Schutz der Klägerin (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.1992 - 3 S 2947/91 -, juris Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris Rn. 58; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 L 149/11 -, NVwZ-RR 2013, 87 = juris Rn. 21).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2012 - 2 L 149/11

    Umbau von Fabrik- in Wohngebäude; Anfechtung einer Baugenehmigung und von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Im Übrigen sind die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder etwa Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges primär im Zusammenhang mit der Abwehr einer erhöhten Brandausdehnungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens zu sehen und dienen damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Schutz der Klägerin (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.1992 - 3 S 2947/91 -, juris Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris Rn. 58; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 L 149/11 -, NVwZ-RR 2013, 87 = juris Rn. 21).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.02.1992 - 3 S 2947/91

    Kein Nachbarschutz durch Brandschutzvorschriften und Begrenzungsvorschriften

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Im Übrigen sind die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder etwa Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges primär im Zusammenhang mit der Abwehr einer erhöhten Brandausdehnungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens zu sehen und dienen damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Schutz der Klägerin (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 26.02.1992 - 3 S 2947/91 -, juris Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 26.01.2006 - 2 R 9/05 -, juris Rn. 58; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2012 - 2 L 149/11 -, NVwZ-RR 2013, 87 = juris Rn. 21).
  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Entgegen der Auffassung der Klägerin stehen die 17 als Kundenparkplätze für Wohnmobile genehmigten Stellplätze nach dem insoweit maßgeblichen Betriebskonzept der Firma ... aber auch nach allgemeiner Verkehrsanschauung in einer funktionalen Beziehung zum Gewerbebetrieb, nehmen folglich an der allgemeinen Zulässigkeit des Vorhabens jedenfalls nach § 34 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 8 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO teil (vgl. Söfker, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, BauGB, 01/2013, § 8 BauNVO Rn. 23; Stock, in: König / Roeser / Stock, Baunutzungsverordnung, 3. Aufl. 2014, § 8 Rn. 17a) und verletzen die Klägerin nicht in ihrem Gebietserhaltungsanspruch (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 16.09.1993 - 4 C 28/91 -, BVerwGE 94, 151 = juris Rn. 11 f.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.2012 - 5 S 3239/11 -, VBlBW 2012, 345 = juris Rn. 3).
  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 B 46.99

    Gewerbegebiet; Wohnung für Bereitschaftspersonen; Ausnahme.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Denn eine betriebsbezogene Wohnung muss bei personeller Beziehung des Nutzers der Wohnung zum Betrieb lediglich einen funktionalen Zusammenhang mit den betrieblichen Anlagen aufweisen, aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll und dem Gewerbebetrieb gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sein (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.06.1999 - 4 B 46/99 -, GewArch 1999, 391 = juris Rn. 6; vgl. Söfker, in: Ernst / Zinkahn / Bielenberg / Krautzberger, BauGB, 01/2013, § 8 BauNVO Rn. 36 f.).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 4 B 68.08

    Regelungsgehalt des § 15 Abs. 1 BauNVO und Begriff der "Eigenart des Baugebiets"

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Die Eigenart eines einzelnen Baugebiets im Sinne von § 15 Abs. 1 BauNVO ergibt sich nicht allein aus den typisierenden Regelungen der BauNVO; nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die Eigenart eines in einem Bebauungsplan festgesetzten Gebietes abschließend erst bestimmen, wenn zusätzlich auch die jeweilige örtliche Situation, in die ein Gebiet "hineingeplant" worden ist, und der jeweilige Planungswille der Gemeinde, soweit dieser in den zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans unter Berücksichtigung der hierfür gegebenen Begründung zum Ausdruck gekommen ist, berücksichtigt werden; bei unbeplanten Gebieten im Sinne von § 34 Abs. 2 BauGB ist dementsprechend auf den sich aus den örtlichen Verhältnissen ergebenden besonderen Gebietscharakter des konkreten Baugebiets abzustellen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 16.12.2008 - 4 B 68/08 -, ZfBR 2009, 376 = juris Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 7 K 3383/92

    Bebauungsplan; Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping; Badesee;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Er lässt sich in Anlehnung an die Campingplatzverordnungen der Länder jedoch umschreiben als ein auf Dauer angelegter Platz, der ständig oder regelmäßig während bestimmter Zeiten im Jahr betrieben wird und dazu bestimmt ist, dem Aufstellen und vorübergehenden Bewohnen von wenigstens drei Wohnwagen oder Zelten zu dienen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 24.07.2013 - 1 LB 245/10 -, BauR 2014, 229 = juris Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 15.04.1993 - 7 K 3383/92 -, VkBl 1996, 543 = juris Rn. 32; Stock, in: König / Roeser / Stock, Baunutzungsverordnung, 3. Aufl. 2014, § 10 Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.07.2013 - 1 LB 245/10

    Bauplanungsrechtliche Zulässigkeit eines kleineren gewerblich betriebenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Er lässt sich in Anlehnung an die Campingplatzverordnungen der Länder jedoch umschreiben als ein auf Dauer angelegter Platz, der ständig oder regelmäßig während bestimmter Zeiten im Jahr betrieben wird und dazu bestimmt ist, dem Aufstellen und vorübergehenden Bewohnen von wenigstens drei Wohnwagen oder Zelten zu dienen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 24.07.2013 - 1 LB 245/10 -, BauR 2014, 229 = juris Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 15.04.1993 - 7 K 3383/92 -, VkBl 1996, 543 = juris Rn. 32; Stock, in: König / Roeser / Stock, Baunutzungsverordnung, 3. Aufl. 2014, § 10 Rn. 34 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2012 - 2 D 38/11

    Gewerbegebietsausweisung auf dem Gelände einer ehemaligen Zuckerfabrik im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13
    Dabei kann zunächst dahinstehen, ob und in welchem Umfang sich die in den textlichen Festsetzungen zum Bebauungsplan fehlende Sortimentsliste im Hinblick auf den Ausschluss von Einzelhandel mit innenstadtrelevanten Sortimenten in rechtlich erheblicher Weise auf die Wirksamkeit des Bebauungsplans auswirkt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 07.03.2013 - 1 C 10544/12 -, BauR 2013, 1230; Urteil vom 01.06.2011 - 8 A 10399/11 -, DVBl. 2011, 1032); entsprechendes gilt insoweit für die Festsetzung von Emissionskontingenten (vgl. hierzu OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.09.2012 - 2 D 38/11.NE -, BauR 2013, 1408 = juris Rn. 122 f.) in Nr. 1.1 der textlichen Festsetzungen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2011 - 8 A 10399/11

    Keine Erweiterung des ALDI-Marktes in Neustadt a. d. W.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.03.2013 - 1 C 10544/12

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans Einzelhandel und Gewerbe; Sondergebiet,

  • OVG Saarland, 30.08.2001 - 2 N 1/00

    Mitwirkung von Gemeinderatsmitglieder in sie selbst betreffenden Angelegenheiten;

  • OVG Saarland, 29.01.2002 - 2 N 6/00

    Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der

  • VG Mainz, 13.11.2002 - 7 K 213/99

    Unzulässigkeit eines Tierfriedhofs im Außenbereich.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.03.2012 - 5 S 3239/11

    Bordell im Gewerbegebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 14.03.2013 - 8 S 2504/12

    Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren - Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber

  • VGH Bayern, 08.03.2018 - 15 CE 17.2599

    Brandschutzrechtliche Anforderungen an eine Gebäudeabschlusswand für Gebäude der

    Brandschutzvorschriften entfalten nicht per se nachbarschützende Wirkung, sondern nur dann, wenn sie "nach außen" zielen (Bauer in Jäde u.a., Die neue BayBO, Art. 12 Rn. 12), also nicht auf den Schutz des von der Anforderung betroffenen Gebäudes und seiner Bewohner bzw. Benutzer begrenzt sind, sondern mit Blick auf die Verhinderung der Ausbreitung von Feuer und Rauch in der Umgebung jedenfalls auch auf den Schutz des Nachbargrundstücks und der sich dort befindlichen Personen und / oder (unbeweglichen und beweglichen) Sachen ausgerichtet sind (BayVGH, B.v. 10.7.2014 - 9 CS 14.998 - BayVBl. 2014, 727 = juris Rn. 13; B.v. 30.1.2018 - 15 ZB 17.1459 - juris Rn. 16, unter Rekurs auf: OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Rn. 21; OVG NRW, B.v. 29.7.2002 - 7 B 583/02 - juris Rn. 15; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S 83.06 - juris Rn. 70; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Rn. 58; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37; Seidel, Öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Nachbarschutz, 2000, Rn. 472 ff.).
  • VGH Bayern, 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459

    Klinikerweiterung - Einfügen eines neuen Gebäudes in die vorhandene

    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz; OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S. 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl, U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris Ls 6 und Rn. 59 bis 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen; VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz.
  • OVG Bremen, 05.10.2021 - 1 B 310/21

    Nachbarschutz gegen eine Befreiung von der Festsetzung einer Verkehrsfläche mit

    Die Gewährleistung einer Feuerwehrzufahrt zielt damit primär auf die Abwehr einer erhöhten Brandausdehnungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und ist auf den Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen gerichtet, nicht aber auf den Nachbarschutz (BayVGH, Beschl. v. 30.01.2018 - 15 ZB 17.1459, juris Rn. 15, 16 m.w.N.; OVG SH, Beschl. v. 17.07.2018 - 1 MB 21/17, juris 22; VG Karlsruhe, Urt. v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13, juris Rn. 37; im Ergebnis offen gelassen: OVG SA, Beschl. v. 19.10.2012 - 2 L 149/11, juris Rn. 21).
  • VG München, 05.02.2018 - M 8 K 17.1285

    Erfolglose Nachbarklage gegen Notfallunterkünfte für Asylbewerber

    Das entspricht der auch in der jüngeren Rechtsprechung einhellig vertretenen Meinung: BayVGH, B.v. 3.9.2015 - 15 ZB 12.2142 - NVwZ-RR 2016, 27 = juris Rn. 18: Kein Nachbarschutz der Anforderungen an innere Brandwände; VG Karlsruhe, U.v. 16.10.2014 - 9 K 3426/13 - juris Rn. 37: Die Vorhaltung einer Feuerwehrfunkanlage oder Vorgaben zur höchstzulässigen Länge des Rettungsweges dienen primär der Abwehr einer erhöhten Brandausdehnungsgefahr innerhalb des Bauvorhabens und damit dem Schutz von Leben und Gesundheit der sich dort aufhaltenden Menschen, nicht aber dem Nachbarschutz, OVG LSA, B.v. 19.10.2012 - 2 L 149/11 - NVwZ-RR 2013, 87 = juris Ls. 2 und Rn. 21: Nachbarschützender Charakter kommt nur den brandschutzbezogenen Regelungen zu, die auch das Übergreifen von Bränden über das Baugrundstück hinaus auf die Nachbarschaft verhindern sollen; VG Augsburg, U.v. 21.1.2009 - Au 4 K 08.718 - juris Rn. 32: ... Demgegenüber kann der Kläger mit Erfolg keine Brandgefahren geltend machen, deren Auswirkungen sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken, OVG Berlin-Brandenburg, U.v. 14.5.2007 - OVG 11 S 83.06 - juris Rn. 70: ... Demgegenüber kann die Antragstellerin keine Brandgefahren geltend machen, die sich auf das Anlagengelände und die dort Beschäftigten beschränken; OVG Saarl., U.v. 26.1.2006 - 2 R 9/05 - juris, Ls. 6 und Rn. 59 - 66: Die Brandschutzanforderungen der LBO sind insoweit nachbarschützend, als sie die Ausbreitung von Feuer über die Grundstücksgrenzen hinaus auf die Nachbargrundstücke verhindern sollen, VGH BW, U.v. 26.2.1992 - 3 S 2947/91 - ZfBR 1992, 247 = juris Ls. 1 und Rn. 22: Die Vorschriften über die Errichtung von Brandwänden innerhalb ausgedehnter Gebäude dienen nicht dem Nachbarschutz (aktuell zum Ganzen: BayVGH B.v.30.01.2018 -15 ZB 17.1459 - juris RdNr. 15f).
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