Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Einwände gegen Strafbefehl im Waffenbesitzkartenentziehungsverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben in einem Verfahren wegen des Entzugs einer Waffenbesitzkarte
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 45 Abs 2 S 1 WaffG, § 5 Abs 2 Nr 1 WaffG, § 242 BGB
Einwände gegen Strafbefehl im Waffenbesitzkartenentziehungsverfahren - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrecht - Treu und Glauben; Verbot widersprüchlichen Verhaltens; Entzug Waffenbesitzkarte; Strafbefehl
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (20)
- VG Karlsruhe, 03.09.2008 - 4 K 1750/08
Widerruf der Waffenbesitzkarte eines Polizeibeamten wegen Unzuverlässigkeit
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Auch die Verurteilung wegen einer Straftat gegen das Vermögen, wie der Bankrott, begründet die Regelvermutung (VG Karlsruhe, 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08; Verurteilung wg. Betrugs zu 80 Tagessätzen: VGH Bayern, Urteil vom 13.10.2005, Az. 19 CS 05/2394; noch zum früheren WaffG: VGH Mannheim Beschluss vom 04.04.1991, Az. 1 S 1573/90; Verurteilung wg. Steuerhinterziehung zu 150 Tagessätzen: VG Göttingen, Urteil vom 25.01.2006, Az: 1 A 140/05).Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, Az. 1 C 31.92; VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.2007, Az. 1 S 2751/06; VG Meiningen Urteil vom 21.01.2008, Az. 2 K 71/02; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08).
Eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen danach allenfalls Bagatelldelikte (VG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08; in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 04.07.1989, Az. 10 S 945/89).
- VG Münster, 05.03.2010 - 1 L 106/10
Klage gegen Einzug des Waffenscheins
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Zweifel an der Regelvermutung bestünden im Übrigen auch dann, wenn - wie hier - bei einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen die Einzelstrafen darunter lägen (VG Münster - 1 L 106/10).Vielmehr begründet auch die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von mindestens 60 Tagessätzen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. den bereits im Widerspruchsbescheid zitierten Beschluss des VGH Kassel vom 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324; dem Beschluss des VG Münster vom 05.03.2010 - 1 L 106/10 -, juris, auf den sich der Kläger beruft, lässt sich nichts anderes entnehmen).
- BVerwG, 27.03.2007 - 6 B 108.06
Erteilung einer Erlaubnis zur nichtgewerbsmäßigen Herstellung von Schusswaffen; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Aus diesem Grund setzt die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung insbesondere der nachträglichen Kontrolle von strafgerichtlichen Entscheidungen, soweit diese Grundlage für ein Verwaltungshandeln sind, enge Grenzen: In dem hier relevanten Gebiet des Waffenrecht etwa darf die Waffenbehörde nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung ausgehen, solange nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2007 - 6 B 108/06 -, juris; Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61/92 -, ThürVBl 1992, 182).Wie bereits dargelegt, darf die Waffenbehörde grundsätzlich von der Richtigkeit einer strafrechtlichen Verurteilung ausgehen, solange nicht ohne weiteres erkennbar ist, dass die Verurteilung auf einem Irrtum beruht, oder wenn die Behörde ausnahmsweise in der Lage ist, den Vorfall besser als die Strafverfolgungsorgane aufzuklären (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27.03.2007 - 6 B 108/06 -, juris; Beschluss vom 22.04.1992 - 1 B 61/92 -, ThürVBl 1992, 182).
- VGH Baden-Württemberg, 04.07.1989 - 10 S 945/89
Widerruf einer Waffenbesitzkarte
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Eine Ausnahme vom Regelfall rechtfertigen danach allenfalls Bagatelldelikte (VG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08; in diesem Sinne auch VGH Mannheim, Urteil vom 04.07.1989, Az. 10 S 945/89).Ein atypischer Sachverhalt kann eine Ausnahme von der Regelvermutung rechtfertigen, wenn die konkreten Umstände von dem vom Gesetzgeber als üblich berücksichtigten Sachverhalt abweichen (…Heller/Schoschinka, Waffenrecht: Handbuch für die Praxis, 3. Aufl., Rn. 763; ähnl. VGH Mannheim, Urteil vom 04.07.1989, Az. 10 S 945/89).
- BVerwG, 10.03.1997 - 6 B 72.96
Berücksichtigung einer Strafaussetzung zur Bewährung innerhalb des Ermessens bei …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Es ist daher nicht möglich, auf gesetzlich eingeräumte Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine strafgerichtliche Entscheidung zu verzichten, um in einem späteren Verwaltungsverfahren diese Entscheidung mit den bereits früher bekannten Einwänden doch wieder anzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 4; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.1996 - 10 L 1988/94 - wiedergegeben in BVerwG, Beschluss vom 6 B 72/96 -, juris -, welches in einer vergleichbaren Konstellation ausdrücklich den Grundsatz von Treu und Glauben heranzieht). - OVG Nordrhein-Westfalen, 25.10.2007 - 20 A 1881/07
Zwingende Einziehung eines Jagdscheins wegen fehlender waffenrechtlicher …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Soweit der Kläger hierzu im Klageverfahren geltend macht, dass er - trotz langjährigen Waffenbesitzes - bis auf den Strafbefehl vom 01.06.2011 strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei, sein Verkehrszentralregisterauszug keine Eintragung enthalte und bei ihm zu keinem Zeitpunkt eine Alkoholproblematik bestanden habe, verkennt er, dass es für die Annahme der Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a WaffG außer dem Vermutungstatbestand keiner weiteren Umstände bedarf; deren Fehlen, etwa weil der Betroffene sich ansonsten ordnungsgemäß verhalten hat, ist daher unerheblich (OVG Münster, Beschluss vom 25.10.2007 - 20 A 1881/07 -, NVwZ-RR 2008, 393). - BVerwG, 23.06.1975 - 7 B 39.75
Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entziehung der Fahrerlaubnis …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Es ist daher nicht möglich, auf gesetzlich eingeräumte Verteidigungsmöglichkeiten gegen eine strafgerichtliche Entscheidung zu verzichten, um in einem späteren Verwaltungsverfahren diese Entscheidung mit den bereits früher bekannten Einwänden doch wieder anzugreifen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.06.1975 - VII B 39.75 -, Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 4; vgl. auch OVG Lüneburg, Urteil vom 21.05.1996 - 10 L 1988/94 - wiedergegeben in BVerwG, Beschluss vom 6 B 72/96 -, juris -, welches in einer vergleichbaren Konstellation ausdrücklich den Grundsatz von Treu und Glauben heranzieht). - VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Vielmehr begründet auch die Verurteilung zu einer Gesamtstrafe von mindestens 60 Tagessätzen die Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit (vgl. den bereits im Widerspruchsbescheid zitierten Beschluss des VGH Kassel vom 14.10.2004 - 11 TG 2490/04 -, NVwZ-RR 2005, 324; dem Beschluss des VG Münster vom 05.03.2010 - 1 L 106/10 -, juris, auf den sich der Kläger beruft, lässt sich nichts anderes entnehmen). - VGH Baden-Württemberg, 13.04.2007 - 1 S 2751/06
Entkräftung der auf strafgerichtlicher Verurteilung beruhenden Regelvermutung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, Az. 1 C 31.92; VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.2007, Az. 1 S 2751/06; VG Meiningen Urteil vom 21.01.2008, Az. 2 K 71/02; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08). - BVerwG, 13.12.1994 - 1 C 31.92
Waffenrecht - Jagdrecht - Regelvermutung - Jagtschein - Waffenschein - Entziehung …
Auszug aus VG Karlsruhe, 17.09.2014 - 5 K 1333/14
Erforderlich ist danach eine Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG, Urteil vom 13.12.1994, Az. 1 C 31.92; VGH Mannheim, Urteil vom 13.04.2007, Az. 1 S 2751/06; VG Meiningen Urteil vom 21.01.2008, Az. 2 K 71/02; VG Karlsruhe, Urteil vom 03.09.2008, Az. 4 K 1750/08). - VG Meiningen, 21.01.2003 - 2 K 71/02
Waffenrecht; Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Waffen; Besitz; Karte; Erlaubnis; …
- BGH, 20.09.1995 - VIII ZR 52/94
Die Bundesrepublik kann "Zwangsvertreter" -Provisionen nicht geltend machen
- BVerfG, 07.05.1998 - 2 BvR 1991/95
Kommunale Verpackungsteuer
- VG Göttingen, 25.01.2006 - 1 A 140/05
Widerruf eine Waffenbesitzkarte, Einziehung Jagdschein; Steuerhinterziehung; …
- BGH, 20.05.1968 - VII ZR 80/67
Einrede des Schiedsvertrages als unzulässige Rechtsausübung
- BVerwG, 29.10.2008 - 2 B 22.08
Verwirkung des Anspruchs eines Beamten auf Gewährung einer höheren Sonderzahlung …
- VGH Baden-Württemberg, 04.04.1991 - 1 S 1573/90
Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen vorsätzlichen Bankrotts
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
- BVerwG, 18.12.1973 - I C 34.72
Erstattung eines Teilbetrages für Aufwendungen zur Erfüllung der …
- VG Ansbach, 26.04.2006 - AN 15 K 05.04430
- VG München, 13.09.2022 - M 7 S 22.3549
Widerruf von Waffenbesitzkarten
Unerheblich ist dabei, aus welchen Motiven der Antragsteller auf die Einlegung weiterer Rechtsmittel verzichtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340 - juris Rn. 11;… vgl. auch B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; VG Karlsruhe, U.v. 17.9.2014 - 5 K 1333/14 - juris Rn. 46 ff.). - VG München, 23.02.2021 - M 7 K 19.5903
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund einer Freitheitsstrafe wegen …
Unerheblich ist dabei auch, aus welchen Motiven der Kläger auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Strafbefehl verzichtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340 - juris Rn. 11;… vgl. auch B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; VG Karlsruhe, U.v. 17.9.2014 - 5 K 1333/14 - juris Rn. 46 ff.). - VG München, 23.09.2020 - M 7 K 19.5903
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse, Ungültigerklärung und Einziehung des …
Unerheblich ist dabei auch, aus welchen Motiven der Kläger auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Strafbefehl verzichtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340 - juris Rn. 11;… vgl. auch B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; VG Karlsruhe, U.v. 17.9.2014 - 5 K 1333/14 - juris Rn. 46 ff.).
- VG München, 20.07.2021 - M 7 S 21.1425
Widerruf der Waffenbesitzkarte, Ungültigerklärung des Jagdscheins, Keine Ausnahme …
Unerheblich ist dabei, aus welchen Motiven der Antragsteller auf die Einlegung eines Rechtsmittels gegen den Strafbefehl verzichtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340 - juris Rn. 11;… vgl. auch B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; VG Karlsruhe, U.v. 17.9.2014 - 5 K 1333/14 - juris Rn. 46 ff.). - VG München, 13.07.2021 - M 7 K 20.3073
Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse aufgrund Verurteilung zu einer Geldstrafe …
Unerheblich ist dabei auch, aus welchen Motiven der Kläger auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340 - juris Rn. 11;… vgl. auch B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; VG Karlsruhe, U.v. 17.9.2014 - 5 K 1333/14 - juris Rn. 46 ff.). - VG München, 09.02.2022 - M 7 K 21.1828
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit - Trunkenheitsfahrt
Unerheblich ist dabei auch, aus welchen Motiven der Kläger auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet hat (…vgl. BayVGH, B.v. 31.10.2012 - 21 ZB 12.1340 - juris Rn. 11;… vgl. auch B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 25; VG Karlsruhe, U.v. 17.9.2014 - 5 K 1333/14 - juris Rn. 46 ff.).