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   VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04   

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VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04 (https://dejure.org/2006,20167)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18.05.2006 - A 6 K 12318/04 (https://dejure.org/2006,20167)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 18. Mai 2006 - A 6 K 12318/04 (https://dejure.org/2006,20167)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage der politischen Verfolgung im Iran wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs - Abschiebungsschutz nach § 60 Abs 5 AufenthG 2004

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Iraners auf Anerkennung als Asylberechtigter bei Eingehen einer nichtehelichen Beziehung zu einer iranischen Frau in Deutschland und Zeugung eines Kindes mit dieser; Strafbarkeit des Führens einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft als Abschiebungshindernis ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AsylVfG § 71 Abs. 1; VwVfG § 51 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 5; EMRK Art. 3; iran. StGB Art. 88; iran. StGB Art. 637; GG Art. 1 Abs. 1; GG Art. 2 Abs. 1
    Iran, Folgeantrag, nichteheliche Lebensgemeinschaft, nichteheliche Kinder, Geburt, außerehelicher Geschlechtsverkehr, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, menschenrechtswidrige Behandlung, Strafverfahren, Auspeitschung, Hadd-Strafen, Körperstrafen, Tazir-Gesetz, ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Münster, 10.12.2002 - 5 K 3970/98

    Iran, Flüchtlingsfrauen, Zwangsverheiratung, Ehebruch, Glaubwürdigkeit,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Die im Islam vorgesehenen Strafen wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs knüpfen an ein den islamischen Wertvorstellungen widersprechendes individuelles Verhalten und nicht an eine eine Person schicksalhaft prägende asylrelevante Eigenschaft an (vgl. etwa VG Münster, Urt. v. 10.12.2002 - 5 K 3970/98.A - ).

    Der Umstand, dass eine Tazir-Strafe nach dem Ermessen des zuständigen Richters - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - abgekauft werden kann, kann nach der Auffassung des Gerichts wegen der diesbezüglichen Ungewissheit nicht dazu führen, die angenommene Gefährdung des Klägers für den Fall seiner Rückkehr in den Iran als weniger hoch einzuschätzen (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urt. v. 16.02.2004, NVwZ-RR 2004, 615, VG Münster, Urt. v. 10.12.2002 - 5 K 3970/98.A - und Urt. v. 16.01.2004 - 7 K 1778/98.A - ).

  • VG Darmstadt, 16.02.2004 - 5 E 30444/98

    Politische Verfolgung in Iran wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs (Mutter)

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Der Umstand, dass eine Tazir-Strafe nach dem Ermessen des zuständigen Richters - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - abgekauft werden kann, kann nach der Auffassung des Gerichts wegen der diesbezüglichen Ungewissheit nicht dazu führen, die angenommene Gefährdung des Klägers für den Fall seiner Rückkehr in den Iran als weniger hoch einzuschätzen (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urt. v. 16.02.2004, NVwZ-RR 2004, 615, VG Münster, Urt. v. 10.12.2002 - 5 K 3970/98.A - und Urt. v. 16.01.2004 - 7 K 1778/98.A - ).
  • VG Münster, 16.01.2004 - 7 K 1778/98

    Iran, Monarchisten, Flugblätter, Glaubwürdigkeit, Nachfluchtgründe, Subjektive

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Der Umstand, dass eine Tazir-Strafe nach dem Ermessen des zuständigen Richters - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - abgekauft werden kann, kann nach der Auffassung des Gerichts wegen der diesbezüglichen Ungewissheit nicht dazu führen, die angenommene Gefährdung des Klägers für den Fall seiner Rückkehr in den Iran als weniger hoch einzuschätzen (vgl. ebenso VG Darmstadt, Urt. v. 16.02.2004, NVwZ-RR 2004, 615, VG Münster, Urt. v. 10.12.2002 - 5 K 3970/98.A - und Urt. v. 16.01.2004 - 7 K 1778/98.A - ).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Ob eine in dieser Weise spezifische Zielrichtung vorliegt, die Verfolgung mithin "wegen" eines asylerheblichen Merkmals erfolgt, ist anhand ihres inhaltlichen Charakters nach der erkennbaren Gerichtetheit der Maßnahme selbst zu beurteilen, nicht nach den subjektiven Gründen oder Motiven, die den Verfolgenden dabei leiten (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, NVwZ 1990, 151 f.).
  • BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80

    Wirtschaftsasyl

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Politisch Verfolgter ist, wer wegen seiner Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung (asylerhebliche Merkmale) staatlichen oder dem Staat zurechenbaren Verfolgungsmaßnahmen mit Gefahren für Leib oder Leben oder Beschränkungen seiner persönlichen Freiheit ausgesetzt wäre oder -allgemein gesagt- politische Repressalien zu erwarten hätte (BVerfGE 54, 341; 68, 171), wobei Art. 16a Abs. 1 GG nicht schlechthin ausschließt, dass auch andere außer diesen in Art. 1 A Nr. 2 der Genfer Flüchtlingskonvention vom 28.07.1951 in der Fassung vom 31.01.1967 (BGBl. 1953 II, 559 und 1969 II, 1293) ausdrücklich genannten Merkmale zum Anknüpfungs- und Bezugspunkt für Verfolgungsmaßnahmen genommen werden können (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.03.1988, Buchholz 402.25 § 1 AsylVfG Nr. 83).
  • BVerwG, 18.02.1992 - 9 C 59.91

    Streitwertfestsetzung im Asylverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Hinsichtlich der Verfolgungshandlung, des geschützten Rechtsguts und des politischen Charakters der Verfolgung stimmen die Voraussetzungen des § 60 Abs. 1 AufenthG mit den Voraussetzungen des Asylanspruchs nach Art. 16a Abs. 1 GG überein (vgl. zu § 51 Abs. 1 AuslG: BVerwG, Urt. v. 18.02.1992, DVBl. 1992, 843 und Urt. v. 18.01.1994, NVwZ 1994, 497).
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Soweit sich der Asylbewerber auf eine nachträgliche Änderung der Sachlage gem. § 51 Abs. 1 Nr. 1 VwVfG beruft, muss er glaubhaft und substantiiert eine solche Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zugrunde gelegten Sachlage vortragen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 11.05.1993, InfAuslR 1993, 304 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2000 - A 14 S 2594/98

    Nichtdurchführung eines Folgeantragsverfahrens - erfolgreiches vorläufiges

    Auszug aus VG Karlsruhe, 18.05.2006 - A 6 K 12318/04
    Vielmehr trifft den Asylbewerber im Rahmen des Wiederaufgreifensantrags auch die Last zu einer schlüssigen Darlegung der Fortdauer der für ihn geltend gemachten günstigen Gegebenheiten (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 18.05.2000 - A 14 S 2594/98 -, AuAS 2000, 176 u. Beschl. v. 17.08.2000 - A 14 S 849/00 -).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07

    Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines

    Ein Zwang, tatsächlich die Ehe zu schließen, ist damit nicht verbunden, so dass es auf die vom Verwaltungsgericht insoweit gehegten Bedenken (ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2006, AuAS 2006, 238) nicht ankommt.
  • VG Würzburg, 30.10.2017 - W 8 K 17.31240

    Negative Religionsfreiheit und geschlechtsspezifische Verfolgung im Iran

    Zudem knüpfen diese Strafvorschriften nicht an die eine Person schicksalhaft prägende asylrelevante Eigenschaften an (vgl. auch VG Düsseldorf, U.v. 18.5.2010 - 2 K 1802/09.A - juris; U.v. 2.5.2006 - 2 K 37/06.A - juris; U.v. 15.10.2003 - 5 K 6938/01.A; VG Karlsruhe, U.v. 18.5.2006 - A 6 K 12318/04 - AuAS 2006, 238; VG Würzburg, U.v. 9.10.2002 - W 7 K 02.30595 - juris).
  • VG Würzburg, 30.10.2017 - W 8 K 17.32061

    Keine Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung wegen exilpolitischer Tätigkeit als

    Zudem knüpfen diese Strafvorschriften nicht an die eine Person schicksalhaft prägende asylrelevante Eigenschaften an (vgl. auch VG Düsseldorf, U.v. 18.5.2010 - 2 K 1802/09.A - juris; U.v. 2.5.2006 - 2 K 37/06.A - juris; U.v. 15.10.2003 - 5 K 6938/01.A; VG Karlsruhe, U.v. 18.5.2006 - A 6 K 12318/04 - AuAS 2006, 238; VG Würzburg, U.v. 9.10.2002 - W 7 K 02.30595 - juris).
  • VG Ansbach, 26.06.2008 - AN 18 K 08.30175

    Widerruf, Änderung der Sach- und Rechtslage; Art. 73 IranStGB; Übertritt zum

    Im Übrigen geht die Kammer mit dem Verwaltungsgericht Karlsruhe (Urteil vom 18.5.2006 - A 6 K 12318/04) auf Grund der vorliegenden Erkenntnisse davon aus, dass die Klägerin wegen des Vorhandenseins ihres Kindes und dem damit dokumentierten unerlaubten Geschlechtsverkehr bei einer Rückkehr in den Iran eine unmenschliche und erniedrigende Bestrafung nach § 60 Abs. 5 AufenthG i. V. m. Art. 3 EMRK von bis zu 99 Peitschenhieben zu befürchten hat und sich daraus ergibt, dass sich die Rechtslage seit dem Erlass des angefochtenen Bescheides tatsächlich auch nicht geändert hat.
  • VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K 285.10

    Flüchtlingsanerkennung, Afghanistan, geschlechtsspezifische Verfolgung,

    Die von ihm geschilderte Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure wegen der nichtehelichen Liebesbeziehung mit seiner heutigen Frau, deren Wahrheitsgehalt das Gericht nicht bezweifelt, knüpft nicht an ein Verfolgungsmerkmal an (im Ergebnis ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2006, A 6 K 12318/04, zit. nach Juris, und VG Bremen, Urteil v. 2.4.1998, 3 AS 189/95, zit. nach Juris; GK-Treiber, AufenthG § 60 Rn. 194, 196, Stand April 2011).
  • VG Augsburg, 21.01.2013 - Au 6 K 12.30291

    Afghanischer Staatsangehöriger; Bedrohung wegen außerehelicher Beziehung zu einer

    Ihre Anwendung im Einzelfall bedeutet keine Ausgrenzung aus der staatlichen Friedensordnung, mithin keine politische Verfolgung (VG Karlsruhe, U.v. 18.5.2006 - A 6 K 12318/04 - juris Rn. 26; VG Bremen, U.v. 2.4.1998 - 3 AS 189/95 - juris Rn. 13 und 14).
  • VG Würzburg, 18.01.2012 - W 6 K 10.30246

    Staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren in Deutschland gegen Bedienstete

    Zudem knüpfen diese Strafvorschriften nicht an eine Person schicksalhaft prägende asylrelevante Eigenschaften an (vgl. VG Düsseldorf, U.v. 02.05.2006, Az.: 2 K 37/06.A; VG Karlsruhe, U.v. 18.05.2006, Az.: A 6 K 12318/04).
  • VG Düsseldorf, 12.03.2007 - 9 K 3098/06

    Nichteheliches Kind

    Der Umstand, dass eine Tazir-Strafe nach dem Ermessen des zuständigen Richters - ohne dass hierauf ein Rechtsanspruch besteht - abgekauft werden kann, kann nach Auffassung des Gerichts wegen der diesbezüglichen Ungewissheit nicht dazu führen, die angenommene Gefährdung der Klägerin für den Fall ihrer Rückkehr in den Iran als weniger hoch einzuschätzen, vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 18. Mai 2006 - A 6 K 12318/04 -, AuAS 2006, 238; VG Darmstadt, Urteil vom 16. Februar 2004 - 5 E 30444/98.A -, NVwZ-RR 2004, 615; VG Münster, Urteile vom 16. Januar 2004 - 7 K 1778/98.A - und vom 10. Dezember 2002 - 5 K 3970/98.A -.
  • VG Ansbach, 26.07.2006 - AN 18 K 05.31527

    Iran, nichtstaatliche Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, häusliche Gewalt,

    Den einschlägigen iranischen Strafvorschriften liegt auch keine geschlechtsspezifische Verfolgung zu Grunde, da sie vielmehr Frauen und Männern gleicherweise betreffen (vgl. auch VG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2006, A 6 K 12318/04).
  • VG Berlin, 09.06.2011 - 33 K285.10

    Frage der Bedrohung des Mannes nach einer nichteheliche Liebesbeziehung zu einer

    Die von ihm geschilderte Bedrohung durch nichtstaatliche Akteure wegen der nichtehelichen Liebesbeziehung mit seiner heutigen Frau, deren Wahrheitsgehalt das Gericht nicht bezweifelt, knüpft nicht an ein Verfolgungsmerkmal an (im Ergebnis ebenso VG Karlsruhe, Urteil vom 18.5.2006, A 6 K 12318/04, zit. nach Juris, und VG Bremen, Urteil v. 2.4.1998, 3 AS 189/95, zit. nach Juris; GK-Treiber, AufenthG § 60 Rn. 194, 196, Stand April 2011).
  • VG Meiningen, 17.09.2008 - 5 K 20151/05

    Iran, Drittstaatenregelung, Luftweg, Glaubwüdigkeit, Ehebruch, außerehelicher

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