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   VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15   

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VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15 (https://dejure.org/2015,14397)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.06.2015 - 1 K 499/15 (https://dejure.org/2015,14397)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Juni 2015 - 1 K 499/15 (https://dejure.org/2015,14397)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Konkurrentenstreit um Richterstelle am BGH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernennung und Beförderung eines Bewerbers zum Vorsitzenden Richter am BGH i.R.d. Auswahlverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Schon wieder (Besetzungs)Ärger beim BGH, oder: Auch Präsidentinnen können nicht alles

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vorsitzendenstelle am BGH: Schwerbehinderung nicht maßgeblich

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Vorsitzendenstelle am Bundesgerichtshof: Antrag auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung ohne Erfolg

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vorsitzendenstelle am Bundesgerichtshof - Antrag auf vorläufige Untersagung der Stellenbesetzung ohne Erfolg

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Diese Mitteilung kündigt die Ernennung des Beigeladenen, d.h. den Erlass eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102), für den Fall an, dass der Bundespräsident nach Verstreichen einer Wartefrist die ihm von der obersten Bundesbehörde vorgeschlagene Auswahl des nach ihrer Ansicht am besten geeigneten Bewerbers in seinen Willen aufnimmt und damit die der Auswahl zugrunde liegenden Erwägungen der obersten Bundesbehörde zum Inhalt der von ihm zu treffenden statusrechtlichen Entscheidung macht (vgl. ausführlich zum Ernennungsverfahren in diesen Fällen und zu dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, ESVGH 47, 6).

    Der Dienstherr muss Bewerbungen von Richtern oder Beamten um das höherwertige Amt zulassen und darf das Amt nur demjenigen Bewerber verleihen, den er aufgrund eines den Vorgaben des Art. 33 Abs. 2 GG entsprechenden Leistungsvergleichs als den am besten geeigneten ausgewählt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 28.10.2004 - 2 C 23.03 -, BVerwGE 122, 147, vom 25.11.2004 - 2 C 17.03 -, BVerwGE 122, 237, vom 17.08.2005 - 2 C 37.04 -, BVerwGE 124, 99, vom 11.02.2009 - 2 A 7.06 -, Buchholz 232 § 23 BBG Nr. 44, und vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102).

    Jeder Bewerber um das Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch), wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber im Voraus festlegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58, vom 04.11.2010, a.a.O., und vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, a.a.O. Rn 17; Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1996 - 4 S 1929/96

    Gerichtliche Überprüfung eines Vorschlags zur Besetzung einer Stelle als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Diese Mitteilung kündigt die Ernennung des Beigeladenen, d.h. den Erlass eines Verwaltungsakts mit Drittwirkung (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 04.11.2010 - 2 C 16.09 -, BVerwGE 138, 102), für den Fall an, dass der Bundespräsident nach Verstreichen einer Wartefrist die ihm von der obersten Bundesbehörde vorgeschlagene Auswahl des nach ihrer Ansicht am besten geeigneten Bewerbers in seinen Willen aufnimmt und damit die der Auswahl zugrunde liegenden Erwägungen der obersten Bundesbehörde zum Inhalt der von ihm zu treffenden statusrechtlichen Entscheidung macht (vgl. ausführlich zum Ernennungsverfahren in diesen Fällen und zu dem Prüfungsrecht des Bundespräsidenten: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, ESVGH 47, 6).

    Er hindert eine abweichende Besetzung nicht und ist lediglich eine, wenn auch nicht unwesentliche Entscheidungshilfe für den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, der das Vorschlagsrecht gegenüber dem Bundespräsidenten ausübt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1996 - 4 S 1929/96 -, ESVGH 47, 6, juris Rn. 11).

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Einstweiliger Rechtsschutz ist deswegen unter eingehender tatsächlicher und rechtlicher Prüfung des im Hauptsacheverfahren geltend gemachten Bewerbungsverfahrensanspruchs zu gewähren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, juris Rn 22).

    Hierbei sind nach ständiger verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22.11.2012 - 2 VR 5/12 -, BVerwGE 145, 112; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 01.06.2012 - 4 S 472/12 -, VBlBW 2012, 423; VG Karlsruhe, Beschluss vom 17.01.2013 - 1 K 2614/12 -, NVwZ-RR 2013, 233):.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 4 S 353/11

    Rechtmäßigkeit einer Auswahlentscheidung; einstweilige Anordnung; maßgeblicher

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Die Festsetzung des Streitwertes ergibt sich aus den §§ 53 Abs. 2 Nr. 1, 52 Abs. 2 GKG (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2011 - 4 S 353/11 -, juris).
  • VG Düsseldorf, 23.05.2014 - 13 K 7118/12

    Bindung der Ergebnisse der Gremiumsbesprechung für die Dienststellenleiter;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Auch wenn der Antragsteller insoweit - grundsätzlich zu Recht - auf die Fürsorgepflicht der Antragsgegnerin verweist (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 23.05.2014 - 13 K 7118/12 -, juris Rn. 87 ff.), war die Antragsgegnerin zu Ermittlungen ins Blaue hinein auch unter Berücksichtigung ihrer Fürsorgepflicht nicht verpflichtet.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2012 - 1 B 214/12

    Verpflichtung eines Dienstherrn zur Ausschöpfung der jeweiligen Beurteilungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Ergibt sich danach kein Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied von Bewerbern, ist der Dienstherr verpflichtet, die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der im Gesamturteil gleich bewerteten Bewerber inhaltlich auszuschöpfen, d.h. der Frage nachzugehen, ob sich aus den jeweiligen Einzelfeststellungen Anhaltspunkte für einen Qualifikationsvorsprung bzw. für eine ggf. unterschiedliche Prognose in Richtung auf den Grad der Eignung für das Beförderungsamt, also für die künftige Bewährung in diesem Amt gewinnen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, NVwZ-RR 2012, 73; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2012 - 1 B 214/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.2011 - 4 S 1075/11

    Beförderung und Frauenförderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Ergibt sich danach kein Ansatzpunkt für einen Qualifikationsunterschied von Bewerbern, ist der Dienstherr verpflichtet, die aktuellen dienstlichen Beurteilungen der im Gesamturteil gleich bewerteten Bewerber inhaltlich auszuschöpfen, d.h. der Frage nachzugehen, ob sich aus den jeweiligen Einzelfeststellungen Anhaltspunkte für einen Qualifikationsvorsprung bzw. für eine ggf. unterschiedliche Prognose in Richtung auf den Grad der Eignung für das Beförderungsamt, also für die künftige Bewährung in diesem Amt gewinnen lassen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.06.2011 - 4 S 1075/11 -, NVwZ-RR 2012, 73; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 09.05.2012 - 1 B 214/12 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.06.1990 - 4 S 1810/88

    Zur Aberkennung der Beförderungseignung auch außerhalb einer Regelbeurteilung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Auf die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erstreckt sich § 95 Abs. 2 SGB IX von vornherein nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.1990 - 4 S 1810/88 -, juris Rn. 42 und BVerwG, Beschluss vom 14.12.1990 - 2 B 106/90 -, juris Rn. 7 f. jeweils zur Vorgängernorm des § 25 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz).
  • BVerwG, 14.12.1990 - 2 B 106.90

    Verfahrensgrundrechte: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Auf die Erstellung dienstlicher Beurteilungen erstreckt sich § 95 Abs. 2 SGB IX von vornherein nicht (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.06.1990 - 4 S 1810/88 -, juris Rn. 42 und BVerwG, Beschluss vom 14.12.1990 - 2 B 106/90 -, juris Rn. 7 f. jeweils zur Vorgängernorm des § 25 Abs. 2 Schwerbehindertengesetz).
  • BVerwG, 16.08.2001 - 2 A 3.00

    Anforderungsprofil eines Dienstpostens, Bindung des Dienstherrn an das - im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.06.2015 - 1 K 499/15
    Jeder Bewerber um das Amt hat einen Anspruch darauf, dass der Dienstherr seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (Bewerbungsverfahrensanspruch), wobei der Dienstherr an das gegebenenfalls von ihm entwickelte Anforderungsprofil gebunden ist, mit welchem er die Kriterien für die Auswahl der Bewerber im Voraus festlegt (vgl. BVerwG, Urteile vom 16.08.2001 - 2 A 3.00 -, BVerwGE 115, 58, vom 04.11.2010, a.a.O., und vom 26.01.2012 - 2 A 7.09 -, a.a.O. Rn 17; Beschluss vom 25.10.2011 - 2 VR 4.11 -, Buchholz 11 Art. 33 Abs. 2 GG Nr. 50).
  • BVerwG, 26.01.2012 - 2 A 7.09

    Konkurrentenstreit; Beförderung; Versetzungsbewerber; Beförderungsbewerber;

  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

  • BVerwG, 28.10.2004 - 2 C 23.03

    Ausgewogene Altersstrukturen; Bewährungszeit; Leistungsgrundsatz;

  • BVerwG, 19.12.2014 - 2 VR 1.14

    Anforderungen an die Einengung des Bewerberfeldes; Informatik ist von der

  • BVerwG, 24.11.2005 - 2 C 34.04

    Dienstliche Beurteilung; während des Beurteilungszeitraums in Kraft getretene

  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 4 S 2660/10

    Besetzung von Funktionsstellen und Überprüfung von Funktionsstellenbewerberinnen

  • VG Düsseldorf, 19.05.2015 - 13 L 2381/14

    Ersetzen der nicht nachgewiesenen Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei

  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

  • VG Karlsruhe, 17.01.2013 - 1 K 2614/12

    Beförderungsverfahren im Rahmen der Stellenbesetzung am BGH

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.2013 - 4 S 547/12

    Benachteiligung im Stellenbesetzungsverfahren durch unterlassene Beteiligung der

  • VGH Baden-Württemberg, 01.06.2012 - 4 S 472/12

    Beteiligung des Präsidialrats bei Besetzung der Stelle eines Vorsitzenden

  • VGH Baden-Württemberg, 04.06.2009 - 4 S 213/09

    Zur Verwirkung des Rechts auf Überprüfung der dienstlichen Beurteilung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2005 - 4 S 439/05

    Richter; Stellenbesetzungsverfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines

  • BVerwG, 25.02.1988 - 2 C 72.85

    Beurteilung der Arbeitsleistung schwerbehinderter Beamten

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

  • BVerwG, 08.12.2011 - 2 B 106.11

    Abschluss des Konkurrentenstreitverfahrens nach § 123 VwGO vor dem

  • BVerwG, 11.02.2009 - 2 A 7.06

    Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung; Verstoß gegen den

  • BVerwG, 25.10.2011 - 2 VR 4.11

    Beförderungsdienstposten; Leistungsgrundsatz; Bewerberauswahl; Aussagekraft

  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2015 - 4 S 1405/15

    Fehlerhafte Anlassbeurteilung für die Beförderung zum Vorsitzenden Richters am

    Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Juni 2015 - 1 K 499/15 - mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
  • VerfGH Sachsen, 22.06.2018 - 163-IV-17

    Ablehnung der Richter wegen der Besorgnis der Befangenheit;

    Vor dem Verwaltungsgericht Leipzig klagte der Beschwerdeführer gegen einen Gebührenbescheid des M. (1 K 499/15).

    Dieser wurde durch die 1. Kammer unter Mitwirkung der abgelehnten Richter mit Beschluss vom 4. Januar 2016 ebenso als unzulässig verworfen wie ein weiterer Befangenheitsantrag vom 10. Februar 2017 mit Beschluss vom 13. Februar 2017 (jeweils 1 K 499/15).

  • VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3501/15

    Eignungsprognose bei Anlassbeurteilung

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und Abs. 2 GKG (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2015 - 1 K 499/15 -, juris Rn. 23).
  • VG Karlsruhe, 17.12.2015 - 1 K 3517/15

    Fortentwicklung einer Anlassbeurteilung - Eignungsprognose

    Die Festsetzung des Streitwerts ergibt sich aus § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 1 und Abs. 2 GKG (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.06.2015 - 1 K 499/15 -, juris Rn. 23).
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