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   VG Karlsruhe, 19.08.2008 - 0 K 1850/07   

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VG Karlsruhe, 19.08.2008 - 0 K 1850/07 (https://dejure.org/2008,31657)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.08.2008 - 0 K 1850/07 (https://dejure.org/2008,31657)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. August 2008 - 0 K 1850/07 (https://dejure.org/2008,31657)
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    Besoldung; Sonderzuwendung; Absenkung: Sonderzahlung; Absenkung; Dienstbezüge; Versetzung; Abordnung; Besoldungsanspruch; Entstehung

 
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  • VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1955/05

    Sonderzahlung bei Wechsel des Bundeslandes - keine Ausdehnung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Angesichts der Eindeutigkeit des vom Gesetzgeber gewählten Wortlauts und der differenzierten Ausnahme- und Anrechnungsvorschriften in § 1a Abs. 2 bis 4 LSZG stellt sich dies als bewusste Entscheidung des Gesetzgebers dar, so dass für eine derartige richterliche Rechtsfortbildung im Wege einer einschränkenden Auslegung, etwa im Wege der teleologischen Reduktion kein Raum bleibt (VG Sigmaringen, Urt. vom 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, juris; vgl. auch VGH Bad.-Württ. Beschl. v. 18.01.2008 - 4 S 2773/06 - und v. 23.01.2008 - 4 S 2952/06 -).

    Der Schutz der Bestimmung des Art. 33 Abs. 5 GG , in der das Bundesverfassungsgericht zum einen eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums und zum anderen ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat erkennt (seit BVerfGE 8, 1 st. Rspr.), erfasst die Sonderzahlungen nicht, so dass die Regelungen hierzu ohne Verstoß gegen diese Vorschrift jederzeit geändert werden können (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, Beschl. v. 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75; 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249 ; ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 21.06.2006 - 17 K 321/06; VG Sigmaringen, Urt. vom 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.2008, aaO.).

  • BVerfG, 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75

    Alimentationsprinzip

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Der Schutz der Bestimmung des Art. 33 Abs. 5 GG , in der das Bundesverfassungsgericht zum einen eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums und zum anderen ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat erkennt (seit BVerfGE 8, 1 st. Rspr.), erfasst die Sonderzahlungen nicht, so dass die Regelungen hierzu ohne Verstoß gegen diese Vorschrift jederzeit geändert werden können (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, Beschl. v. 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75; 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249 ; ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 21.06.2006 - 17 K 321/06; VG Sigmaringen, Urt. vom 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.2008, aaO.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts schützt Art. 33 Abs. 5 GG weder die Weihnachtsgratifikation, das sog. 13. Monatsgehalt, noch Urlaubsgeld, Überstundenvergütung, Zuschüsse für Essenskosten oder Stellenzulagen (BVerfGE 44, 249 [263]).

  • BVerfG, 30.09.1987 - 2 BvR 933/82

    Beamtenversorgung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Der Schutz der Bestimmung des Art. 33 Abs. 5 GG , in der das Bundesverfassungsgericht zum einen eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums und zum anderen ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat erkennt (seit BVerfGE 8, 1 st. Rspr.), erfasst die Sonderzahlungen nicht, so dass die Regelungen hierzu ohne Verstoß gegen diese Vorschrift jederzeit geändert werden können (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, Beschl. v. 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75; 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249 ; ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 21.06.2006 - 17 K 321/06; VG Sigmaringen, Urt. vom 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.2008, aaO.).
  • BVerfG, 02.12.1958 - 1 BvL 27/55

    Wartestandsbestimmungen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Denn damit ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfGE 8, 332, [343]; 67, 1, [12]; 83, 89 [98]).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Denn damit ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfGE 8, 332, [343]; 67, 1, [12]; 83, 89 [98]).
  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Es gibt auch kein Verbot, die laufenden Bezüge herabzusetzen (BVerfGE 13, 356 [363]; 64, 367 [378]).
  • BVerfG, 31.01.1962 - 2 BvL 29/60

    Verfasssungsmäßigkeit der Besoldungsordnunbg A in Bremen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Es gibt auch kein Verbot, die laufenden Bezüge herabzusetzen (BVerfGE 13, 356 [363]; 64, 367 [378]).
  • VG Stuttgart, 21.06.2006 - 17 K 321/06

    Sonderzahlung für ohne Dienstbezüge beurlaubten Lehrer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Der Schutz der Bestimmung des Art. 33 Abs. 5 GG , in der das Bundesverfassungsgericht zum einen eine institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums und zum anderen ein grundrechtsähnliches Individualrecht des einzelnen Beamten gegenüber dem Staat erkennt (seit BVerfGE 8, 1 st. Rspr.), erfasst die Sonderzahlungen nicht, so dass die Regelungen hierzu ohne Verstoß gegen diese Vorschrift jederzeit geändert werden können (vgl. BVerfGE 76, 256 ; BVerfG, Beschl. v. 30.03.1977 - 2 BvR 1039/75; 2 BvR 1045/75 -, BVerfGE 44, 249 ; ebenso VG Stuttgart, Urt. v. 21.06.2006 - 17 K 321/06; VG Sigmaringen, Urt. vom 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.01.2008, aaO.).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 4 S 1132/04

    Zur Vereinbarkeit der Absenkung jährlicher Sonderzuwendungen mit allgemeinen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Ein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz liegt hiernach vor, wenn der Gesetzgeber unter Überschreitung der ihm in diesem Zusammenhang zustehenden Gestaltungsfreiheit Übereinstimmungen oder Unterschiede der zu ordnenden Lebensverhältnisse nicht berücksichtigt, die so bedeutsam sind, dass sie bei einer am Gerechtigkeitsgedanken orientierten Betrachtungsweise beachtet werden müssen (vgl. BVerfGE 106, 225 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 28.07.2004 - 4 S 1132/04 -, NVwZ-RR 2005, 195, 196 m. w. N. und Beschl. vom 23.01.2008, aaO.).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.08.2008 - K 1850/07
    Denn damit ist der Kernbestand von Strukturprinzipien gemeint, die allgemein oder doch ganz überwiegend während eines längeren Tradition bildenden Zeitraums, mindestens unter der Reichsverfassung von Weimar, als verbindlich anerkannt und gewahrt worden sind (BVerfGE 8, 332, [343]; 67, 1, [12]; 83, 89 [98]).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

  • BVerfG, 11.06.1958 - 1 BvR 1/52

    Teuerungszulage

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