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   VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12   

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https://dejure.org/2012,32268
VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12 (https://dejure.org/2012,32268)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.10.2012 - 5 K 1969/12 (https://dejure.org/2012,32268)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. Oktober 2012 - 5 K 1969/12 (https://dejure.org/2012,32268)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Kassatorisches Bürgerbegehren; Öffentlichkeit der Gemeinderatssitzung; Fristbeginn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kassatorisches Bürgerbegehren gegen ein unter Verstoß gegen das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderats nach § 35 Abs. 1 GemO zustandegekommenen Beschluss des Gemeinderats; Ingangsetzen der Frist i.S.d. § 21 Abs. 3 S. 3 HS. 2 GemO bei einem kassatorischen ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GemO § 21; GemO § 35 Abs. 1; VwGO § 123
    Kommunalrecht - Bürgerbegehren; Frist; Öffentlichkeitsprinzip

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Öffentlichkeit bei Beratung über Grundstücksverkauf; Bürgerbegehren gegen rechtswidrig nichtöffentlich gefassten Beschluss

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das kassatorische Bürgerbegehren

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Leimen: Bürgerbegehren zum Gelände des Alten Sportplatzes ist zulässig

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.04.2011 - 1 S 303/11

    Zulässigkeit eines kassatorischen Bürgerbegehrens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Sie kann sich auf schlagwortartige Aussagen beschränken (vgl. (Bay. VGH, Beschl. v. 25.06.2012 - 4 CE 12.1224 -, juris; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 -, juris).

    Die gesetzliche Ausschlussfrist ist der Rechtssicherheit und dem Grundsatz der Effizienz und Sparsamkeit der gemeindlichen Aufgabenwahrnehmung geschuldet (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 25.06.2012 - 4 CE 12.1224

    Bürgerbegehren auf Einstellung einer Bauleitplanung bei Zweckvereinbarung mit

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Für die Auslegung ist nicht die subjektive, im Lauf des Verfahrens erläuterte Vorstellung der Initiatoren vom Sinn und Zweck und Inhalt des Bürgerbegehrens, sondern nur der objektive Erklärungsinhalt, wie er in der Formulierung und Begründung der Frage zum Ausdruck gebracht und von den Unterzeichnern verstanden werden konnte und musste, maßgeblich (vgl. Bay. VGH, Beschl. v. 25.06.2012 - 4 CE 12.1224 -, juris).

    Sie kann sich auf schlagwortartige Aussagen beschränken (vgl. (Bay. VGH, Beschl. v. 25.06.2012 - 4 CE 12.1224 -, juris; VGH Bad.Württ., Beschl. v. 08.04.2011 - 1 S 303/11 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2010 - 15 B 1680/09

    Vorläufige Feststellung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens im Wege der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Der Gesetzgeber wollte mit der Fristgebundenheit im Interesse der Stabilität und Verlässlichkeit gemeindlicher Willensbildung verhindern, dass ein sachliches Regelungsprogramm des Gemeinderates beliebig lange durch ein Bürgerbegehren in Frage gestellt werden kann, und damit bewirken, dass es nach den im Gesetz genannten Fristen als sichere Planungsgrundlage dienen kann (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.02.2010 - 15 B 1680/09 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1990 - 3 S 132/90

    Bauplanungsrecht - Ausübung des Vorkaufsrechts durch die Gemeinde -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Dahingestellt bleiben kann, ob der Verstoß gegen § 35 Abs. 1 GemO zur Ungültigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2010 führt (so Bay. VGH, Urt. v. 26.01.2009 - 2 N 08.124 -, juris) oder lediglich zur Gesetzwidrigkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt, v. 18.06.1980 - III 503/79 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 -, juris) bzw. zur Rechtswidrigkeit (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 09.11.1966, ESVGH, Bd 17, S. 118).
  • VGH Bayern, 26.01.2009 - 2 N 08.124

    Gemeinderatsbeschluss unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Dahingestellt bleiben kann, ob der Verstoß gegen § 35 Abs. 1 GemO zur Ungültigkeit des Gemeinderatsbeschlusses vom 16.12.2010 führt (so Bay. VGH, Urt. v. 26.01.2009 - 2 N 08.124 -, juris) oder lediglich zur Gesetzwidrigkeit (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt, v. 18.06.1980 - III 503/79 -, juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 08.08.1990 - 3 S 132/90 -, juris) bzw. zur Rechtswidrigkeit (VGH Bad.Württ., Beschl. v. 09.11.1966, ESVGH, Bd 17, S. 118).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.09.2008 - 15 A 2129/08

    Entscheidung über Grundstücksoptionsvertrag in nichtöffentlicher Sitzung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Die Offenbarung der Beratung darf bei der Beratung über Grundstücksverträge nicht die Verhandlungslage der Gemeinde dadurch entscheidend schwächen können, dass der Vertragspartner über die gemeindlichen Erwägungen informiert wäre und seine Verhandlungsposition darauf zu Lasten der Gemeinde einstellen könnte (vgl. Kunze/Bronner/Katz, Gemeindeordnung für Baden-Württemberg, § 35 RN 6; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 12.09.2008 - 15 A 2129/08 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2003 - 1 MR 10/03

    Anforderungen an eine mangelnde öffentliche Bekanntmachung einer Beschlussfassung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Der Grundsatz unterwirft die Vertretungskörperschaft der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit und trägt daher dazu bei, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung vorzubeugen und den Anschein zu vermeiden, dass "hinter verschlossenen Türen" etwa unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, NVwZ-RR 2003, 774; VGH Bad.Württ., Urt. v. 20.07.2000, NVwZ-RR 2001, 462/463).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1983 - 1 S 1204/83

    Zulassung eines Bürgerbegehrens; Rechtsschutzbedürfnis für Klage nach Beginn des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Unerheblich ist, dass dieser Beschluss nicht ausdrücklich in der Fragestellung oder in der Begründung des Begehrens genannt ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.11.1983 - 1 S 1204/83 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.07.2000 - 14 S 237/99

    Erlass einer Sperrzeitverordnung - Zuständigkeit des Gemeinderates

    Auszug aus VG Karlsruhe, 19.10.2012 - 5 K 1969/12
    Der Grundsatz unterwirft die Vertretungskörperschaft der allgemeinen Kontrolle der Öffentlichkeit und trägt daher dazu bei, der unzulässigen Einwirkung persönlicher Beziehungen, Einflüsse und Interessen auf die Beschlussfassung vorzubeugen und den Anschein zu vermeiden, dass "hinter verschlossenen Türen" etwa unsachliche Motive für die getroffenen Entscheidungen maßgebend gewesen sein können (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 23.5.2003, NVwZ-RR 2003, 774; VGH Bad.Württ., Urt. v. 20.07.2000, NVwZ-RR 2001, 462/463).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2015 - 8 S 1386/14

    Nichtöffentliche Beratung über Ausübung eines Vorkaufsrechts; Heilung eines

    Die Bürger sollen aufgrund der öffentlichen Beratung wichtiger Gemeindeangelegenheiten auch einschätzen können, ob gegebenenfalls eine unmittelbare Beteiligung der Bürgerschaft an der Entscheidungsfindung erforderlich wird (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom 19.10.2012 - 5 K 1969/12 - juris Rn. 49).
  • VG Freiburg, 27.03.2019 - 1 K 5856/17

    (Ein Anspruch auf Einsicht in Niederschriften von nichtöffentlichen

    Hierdurch soll das Interesse der Teilhabe der Bürgerschaft an der demokratischen Meinungs- und Willensbildung als Grundlage eines funktionierenden demokratischen Staatswesens geweckt und die Möglichkeit einer öffentlichen Kontrolle der Arbeit des Gemeinderats gewährleistet werden (VG Karlsruhe, Urteil vom 19.10.2012 - 5 K 1969/12 -, juris Rn. 49; VG Sigmaringen, Urteil vom 28.02.2014 - 2 K 3104/12 -, juris Rn. 33; Engel/Heilshorn, Kommunalrecht Baden-Württemberg, 10. Auflage 2015, § 14 Rn. 144; allg. zum Öffentlichkeitsgrundsatz Kunze/Bronner/Katz, GemO BW, Stand: Dezember 2017, § 34 Rn. 9).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.2013 - 1 S 2155/12

    Fristbeginn für Bürgerbegehren bei unzulässigerweise nichtöffentlich gefasstem

    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19. Oktober 2012 - 5 K 1969/12 - geändert.
  • VG Stuttgart, 17.07.2013 - 7 K 4182/11

    Bürgerbegehren zur Kündigung der Projektverträge zur Finanzierung des Projekts

    Dass die Rechtmäßigkeit des Gemeinderatsbeschlusses Voraussetzung für der Lauf der Ausschlussfrist sei, folgt auch nicht aus dem vom Prozessbevollmächtigten zitierten (Eil-)Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 19.10.2012 (- 5 K 1969/12 -, juris), wonach ein unter Verstoß gegen das Prinzip der Öffentlichkeit von Sitzungen des Gemeinderates nach § 35 Abs. 1 GemO BW zustande gekommener Gemeinderatsbeschluss die für ein dagegen gerichtetes kassatorisches Bürgerbegehren geltende Frist nach § 21 Abs. 3 S. 3 2. Hs GemO BW nicht in Gang setze.
  • VG Karlsruhe, 10.07.2020 - 2 K 7650/19

    Zulässigkeit eines von Vertrauenspersonen initiierten Bürgerbegehrens;

    (3) Soweit die Beteiligten in diesem Zusammenhang auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe Bezug nehmen, wonach die Frist des § 21 Abs. 3 Satz 3 Halbsatz 2 GemO gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO nicht zu laufen beginne, wenn der Gegenstand des Gemeinderatsbeschlusses unter Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz in nicht-öffentlicher Sitzung behandelt worden sei (VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.10.2012 - 5 K 1969/12 -, juris), ist diese Entscheidung hier schon deshalb nicht einschlägig, weil dort ein Verstoß gegen den Öffentlichkeitsgrundsatz aus § 35 Abs. 1 Satz 1 GemO festgestellt wurde, während in der vorliegenden Fallgestaltung ein solcher Verstoß von den Klägern schon nicht geltend gemacht wird (insbesondere haben diese nicht vorgetragen, gemäß § 35 Abs. 1 Satz 3 GemO die Verweisung in die öffentliche Sitzung beantragt zu haben, vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 24.02.1992 - 1 S 2242/91 -, juris = VBlBW 1992, 375 f.) und auch sonst für die Kammer nicht ersichtlich ist.

    Auch bei Zugrundelegung der Ausführungen des VG Karlsruhe in der genannten Entscheidung läge im Übrigen ein solcher Verstoß nicht vor (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 19.10.2012 - 5 K 1969/12 -, juris : "Es kann zum Beispiel nicht dem Gemeinwohlinteresse entsprechen, wenn die Vertragskonditionen, die die Gemeinde im Einzelnen zu gewähren bereit ist, öffentlich beraten würden, da dies die Verhandlungsposition der Gemeinde in etwaigen weiteren Vertragsverhandlungen schwächen könnte.").

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