Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 21.03.2017 - A 2 K 2301/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AsylG § 4, AsylG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
Afghanistan, offensichtlich unbegründet, Provinz Ghazni, Ghazni, Hazara, subsidiärer Schutz, ernstliche Zweifel, ernsthafter Schaden, ernsthafte individuelle Bedrohung, innerstaatlicher bewaffneter Konflikt, junger Mann, Sicherheitslage - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83
Offensichtlich unbegründeter Asylantrag
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2017 - A 2 K 2301/17
Im Rahmen der Entscheidung über einen solchen Antrag ist im Hinblick auf den durch Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG gebotenen effektiven Rechtsschutz auch zu prüfen, ob das Bundesamt zu Recht davon ausgegangen ist, dass der geltend gemachte Anspruch auf Asylanerkennung bzw. auf Zuerkennung internationalen Schutzes offensichtlich nicht besteht - wobei eine nur summarische Prüfung nicht ausreicht - und ob diese Ablehnung weiterhin Bestand haben kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, BVerfGE 67, 43).Die Entscheidung des Bundesamts muss in ihrer Begründung klar erkennen lassen, weshalb der Antrag nicht als (einfach) unbegründet, sondern als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83 -, juris).
- BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93
Flughafenverfahren
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2017 - A 2 K 2301/17
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts liegen ernstliche Zweifel i.S.v. Art. 16a Abs. 4 Satz 1 GG vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (BVerfG, Urt. v. 14.95.1996 - 2 BvR 1516/93 -, BVerfGE 94, 166). - OVG Niedersachsen, 07.09.2015 - 9 LB 98/13
Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung in der Islamischen Republik …
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2017 - A 2 K 2301/17
Zwar liegen in dieser Provinz nach der Rechtsprechung auch derzeit die Voraussetzungen einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben im Rahmen eines innerstaatlichen Konflikts nicht vor (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.01.2017 - 13a ZB 16.30996 -, juris m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris). - VGH Bayern, 20.01.2017 - 13a ZB 16.30996
Keine Gruppenverfolgung der Volksangehörigen der Hazara in Afghanistan
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.03.2017 - A 2 K 2301/17
Zwar liegen in dieser Provinz nach der Rechtsprechung auch derzeit die Voraussetzungen einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben im Rahmen eines innerstaatlichen Konflikts nicht vor (vgl. etwa Bayerischer VGH, Beschl. v. 20.01.2017 - 13a ZB 16.30996 -, juris m.w.N.;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 07.09.2015 - 9 LB 98/13 -, juris).