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   VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17   

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https://dejure.org/2019,32287
VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17 (https://dejure.org/2019,32287)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21.05.2019 - 2 K 252/17 (https://dejure.org/2019,32287)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 2 K 252/17 (https://dejure.org/2019,32287)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 31 Abs 2 BauGB, § 6 BauNVO, § 15 Abs 1 BauNVO, § 16 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 16 Abs 2 Nr 2 BauNVO
    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise; Bestimmung der einzuhaltenden Abstandsfläche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mischgebiet; Gebietserhaltungsanspruch; Gebietstypische Prägung; Tankstelle; Gastank; Wohnnutzung; "Umkippen"; Beweisanträge; Baulinie; Geschlossene Bauweise; Grundflächenzahl; Geschossflächenzahl; Vollgeschosszahl; Befreiung; Drittschutz; Rücksichtnahmegebot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbarschutz bei der Befreiung von der Festsetzung einer geschlossenen Bauweise

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (60)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2007 - 3 S 1923/07

    Zur Bestimmung der Schwelle der Rücksichtslosigkeit im Baunachbarrecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
    Umgekehrt braucht der Bauherr umso weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher, unabweisbarer und rechtlich schutzwürdiger seine Interessen sind (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147; Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, BauR 2019, 1285).

    Das Bauvorhaben erweist sich gegenüber der Klägerin auch nicht mit Blick darauf als rücksichtslos, dass insgesamt fünf Befreiungen erteilt wurden, welche teilweise in einem inneren Zusammenhang zueinander stehen (vgl. zu diesem Aspekt VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147).

    Denn ein Fall, in welchem § 52 LBO aufgrund der Unvollständigkeit der Bauvorlagen Drittschutz zu vermitteln vermag, weil die vorgelegten Unterlagen eine Prüfung der Verletzung von nachbarschützenden Vorschriften durch die erteilte Baugenehmigung nicht ermöglichen oder eine solche Verletzung nicht zuverlässig ausgeschlossen werden könne (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.08.2005 - 3 S 1216/05 -, VBlBW 2005, 480; Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, juris) ist nicht gegeben.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2019 - 8 S 1527/17

    Befreiung von einer anderweitigen Festsetzung iSv § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
    Wird dagegen eine Befreiung von einer nicht nachbarschützenden Festsetzung erteilt, hat der Nachbar nur ein subjektiv-öffentliches Recht auf Würdigung seiner nachbarlichen Interessen im Rahmen des Rücksichtnahmegebots (BVerwG, Beschl. v. 08.07.1998 - 4 B 64.89 -, NVwZ-RR 1999, 8; Urt. v. 25.02.1977 - IV C 22.75 -, BVerwGE 52, 122; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, BauR 2019, 1285).

    Nur dann, wenn aus dem Bebauungsplan im Einzelfall zu entnehmen ist, dass mit der Baulinien- oder Baugrenzenfestsetzung - auch - ein nachbarschaftliches Austauschverhältnis begründet und nach dem Willen des Ortsgesetzgebers ein gegenseitiges Verhältnis der Rücksichtnahme geschaffen werden sollte, wird einer vorderen, straßenseitigen Baugrenze oder Baulinie nachbarschützende Wirkung beizumessen sein (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.03.1995 - 3 S 3321/94 -, juris; Beschl. v. 01.10.1999 - 5 S 2014/99 -, VBlBW 2000, 112; Beschl. v. 25.06.1993 - 3 S 1045/93 -, juris; Urt. v. 12.06.1991 - 5 S 2433/90 -, ESVGH 42, 151; Beschl. v. 09.07.2014 - 8 S 39/14 -, juris; Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, BauR 2019, 1285).

    Umgekehrt braucht der Bauherr umso weniger Rücksicht zu nehmen, je verständlicher, unabweisbarer und rechtlich schutzwürdiger seine Interessen sind (vgl. zu alledem VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 08.11.2007 - 3 S 1923/07 -, VBlBW 2008, 147; Urt. v. 09.04.2019 - 8 S 1527/17 -, BauR 2019, 1285).

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 28.81

    Schweinemast am Rande des Baugebiets - § 34 BauGB, Rücksichtnahmegebot im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 21.05.2019 - 2 K 252/17
    Die dafür entwickelten Grundsätze gelten sowohl zwischen Vorhaben im Außen- und Innenbereich (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.12.1982 - 4 C 28.81 -, DVBl 1983, 349) als auch für die Beziehung zwischen jeweils im (beplanten oder unbeplanten) Innenbereich gelegenen baulichen Anlagen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 B 171.83 -, BauR 1985, 172; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 05.01.1989 - 3 S 2888/88 -, n.v.).

    Beide Nutzungen müssen sich dann grundsätzlich Beschränkungen im Sinne einer "Art Mittelwert" gefallen lassen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.03.1984 - 4 C 28.81 -, DVBl 1983, 349; Urt. v. 12.12.1975 - IV C 71.73 -, BVerwGE 50, 49).

  • FG Hamburg, 19.01.2018 - 2 K 215/17

    Zurechenbarkeit des Verschuldens eines angestellten Steuerberaters bei

    Auch in anderen Verfahren ist sie in Vertretung für die Prozessbevollmächtigte tätig geworden und hat für diese Schriftsätze mit inhaltlichen Ausführungen gefertigt, beispielsweise in dem von denselben Beteiligten geführten Verfahren 2 K 252/17.
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