Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Besetzung des Nachtschichtpersonals für ein Altenpflegeheim
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2004 - 4 A 151/01
Anordnung gegen Heimträger bei Verstoß gegen Heimgesetz; Zulässigkeit der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04
Diese Vorschrift bezieht sich auf den gesamten Personalbestand des Pflegeheims, nicht auf die Besetzung der verschiedenen Schichten (OVG Münster, Urt. v. 21.07.2004, GewArch 2004, 424). - VGH Baden-Württemberg, 16.03.2001 - 8 S 301/01
Pflegeheim: Fachkraftquote - Abweichung
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04
Im Übrigen kann die Heimaufsichtsbehörde nach § 5 Abs. 2 HeimPersV einer Abweichung von den Anforderungen des § 5 Abs. 1 HeimPersV zulassen, wenn eine ordnungsgemäße Betreuung der Heimbewohner gewährleistet ist (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.03.2001 - 8 S 301/01 -). - VGH Bayern, 20.06.2001 - 22 CS 01.966
Auszug aus VG Karlsruhe, 21.06.2005 - 6 K 2815/04
Voraussetzung für eine drohende Beeinträchtigung oder Gefährdung des Wohls der Bewohnerinnen und Bewohner ist es nicht, dass bereits konkrete Missstände, etwa gesundheitliche Beeinträchtigungen der Bewohner eingetreten sind (VGH München, Beschl. v. 20.06.2001 - 22 Cs 01.966).
- VG Sigmaringen, 31.01.2007 - 1 K 473/05
Die Anforderungen an die quantitative Personalausstattung eines Pflegeheims mit …
Mit Schreiben vom 06.10.2005 nimmt die Klägerin ergänzend auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 21.06.2005 (Az. 6 K 2815/04) Bezug.Es ist zwar zutreffend, dass die Heimträger nicht uneingeschränkt an die Anforderungen des Kriterienkatalogs bzw. der Orientierungshilfe gebunden sind, sondern auch andere Wege zur Sicherstellung der geforderten personellen Ausstattung des Heims begehen können, sofern diese den Anforderungen des Kriterienkatalogs bzw. der Orientierungshilfe gleichwertig sind (vgl. VG Karlsruhe, Urt. v. 21.06.2005 - 6 K 2815/04 -).
Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von dem Sachverhalt, den das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Urteil vom 21.06.2005 (a. a. O.) zu bewerten hatte: Die dortige Klägerin hatte im Verwaltungsverfahren - anders als die Klägerin im vorliegenden Verfahren - konkret vorgeschlagen, dass sie in der Nachtschicht anstelle der zwei von der Heimaufsicht geforderten Pflegefachkräfte eine Fachkraft und zwei Pflegehelferinnen einsetzen wolle.
- VGH Bayern, 22.10.2008 - 12 B 07.383
Heimrecht; festgestellter Mangel; Gefährdungslage; Leitung mehrerer Heime; …
Deshalb hilft auch der Hinweis im angefochtenen Bescheid auf den "Kriterienkatalog" des Landes Baden-Württemberg nicht weiter (vgl. VG Karlsruhe vom 21.6.2005 Az. 6 K 2815/04 ), weil maßgeblich allein eine Abweichung von normativen Vorgaben des Heimgesetzes und der dazu ergangenen Verordnungen ist. - VG Düsseldorf, 27.07.2007 - 26 K 4235/06
Qualitätsprüfung in stationären Pflegeeinrichtungen durch den Medizinischen …
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Juni 2004, - 4 A 151/01 - mit weiteren Nachweisen, Juris; ebenso Verwaltungsgericht Karlsruhe, Urteil vom 21. Juni 2006, - 6 K 2815/04 -, Juris: "Es liegt auf der Hand, dass die Heimaufsichtsbehörden bei unzureichender Personalausstattung nicht solange untätig bleiben müssen, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist". - VG Köln, 22.02.2006 - 21 K 4306/04
Feststellung von Mängeln bei der Heimschau ; Beeinträchtigung oder Gefährdung des …
VGH Mannheim, Beschluss vom 14. Februar 1989 - 10 S 2605/88 - ; VGH Mannheim, Beschluss vom 11. Mai 2004 - 6 S 9/04 - ; VG Minden, ZFSH/SGB 2000, S. 359 (360); VG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juni 2005 - 6 K 2815/04 - ; Plantholz in: Krahmer/Richter, Heimgesetz, Rdnr. 30 zu § 11. - VG Saarlouis, 20.03.2009 - 11 K 2091/07
Heimaufsichtliche Anordnung gegenüber Dienstpersonal zur Festlegung des …
dazu auch Hamburgisches OVG, Beschluss vom 14.08.2003 -4 Bs 422/02-, juris-Rdnr. 10, wonach eine effektive Heimaufsicht auch die Kenntnis über das Ausmaß der Personalfluktuation erfordert; VG Würzburg, Urteil vom 15.01.2008 -W 1 K 07.884-, juris-Rdnr. 37, wonach das Gesetz den Heimaufsichtsbehörden alle notwendigen Mittel an die Hand geben will, die sie brauchen, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu überprüfen; VG Sigmaringen, Urteil vom 31.01.2007 -1 K 473/05-, juris-Rdnr. 30, wonach es Sinn und Zweck des Heimrechts ist, zu gewährleisten, dass zur Betreuung der Bewohner in einem Heim stets eine bestimmte Zahl fachlich geschulter und dementsprechend kompetenter Betreuer anwesend ist; VG Karlsruhe, Urteil vom 21.06.2005 -6 K 2815/04-, juris-Rdnr. 16, wonach die Heimaufsicht bei unzureichender Personalausstattung nicht so lange untätig bleiben muss, bis ein Bewohner zu Schaden gekommen ist.