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   VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02   

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VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02 (https://dejure.org/2004,15364)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 (https://dejure.org/2004,15364)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. April 2004 - 2 K 2871/02 (https://dejure.org/2004,15364)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung (zweite Entscheidungsstufe; BVerwG, Urt. v. 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86, und vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38).

    Die Bedarfsanalyse als solche ist kein Planungsinstrument (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.; Urt. v. 14.11.1985 - 3 C 41.84 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8; Beschl.v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

    Diese planerische Gestaltung und Steuerung steht ihr erst im Rahmen der zweiten Entscheidungsstufe zu, wenn dem festgestellten Bedarf ein Überangebot an bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen Krankenhäusern gegenübersteht und im Wege der Auswahl zu entscheiden ist, mit welchen Krankenhäusern der Bedarf zu decken ist (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.).

    Vielmehr ist der Bedarf gesondert festzustellen und über den Antrag auf Feststellung der Aufnahme der Klinik der Klägerin in den Krankenhausplan auf dieser Grundlage gesondert zu entscheiden (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.).

    Eine Prognose zu erstellen, steht der Behörde zu, das Gericht hat sich auf die Nachprüfung zu beschränken, ob die Behörde dabei von zutreffenden Werten, Daten und Zahlen ausgegangen ist und ob sie sich einer wissenschaftlich anerkannten Berechnungsmethode bedient hat (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.).

  • BVerwG, 31.05.2000 - 3 B 53.99

    Krankenhausplan; Bedarf; Bedarfsanalyse; Bedarfsgerechtigkeit; Bedarfsprognose;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Die Bedarfsanalyse als solche ist kein Planungsinstrument (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.; Urt. v. 14.11.1985 - 3 C 41.84 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8; Beschl.v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

    Eine solche sog. "Trendextrapolation" ist zwar grundsätzlich zulässig; es ist höchstrichterlich geklärt, dass der Benutzungsgrad der vorhandenen Krankenhausbetten ein wichtiges Indiz für deren Bedarfsgerechtigkeit ist (siehe BVerwG, Beschl. v. 31.05.2000, a.a.O.).

    Für das Begehren der Klägerin ist nicht der landesweite Durchschnittsbedarf an orthopädischen Betten maßgeblich, sondern der konkrete Bedarf im Einzugsbereich der Klinik der Klägerin (BVerwG, Urt. v. 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11; Beschl. v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Die Bedarfsanalyse als solche ist kein Planungsinstrument (BVerwG, Urt. v. 25.07.1985, a.a.O.; Urt. v. 14.11.1985 - 3 C 41.84 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8; Beschl.v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).

    Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich auf die Nachprüfung, ob die Behörde bei ihrer Entscheidung darüber, welches Krankenhaus den Zielen der Krankenhausplanung des Landes am besten gerecht wird, von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen der Gesetze, insbesondere des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, wie auch im Rahmen der Beurteilungsermächtigung und damit auch der in Bezug genommenen Planungsziele haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewandt hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (siehe BVerwG, Urt. v. 14.11.1985, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 21.03.1991 - 9 S 2500/90

    Zum Aufnahmeantrag einer psychiatrischen Klinik in den Krankenhausplan

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Dies ist nicht zu beanstanden (siehe VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.1991 - 9 S 2500/90 -).

    Der Beklagte muss grundsätzlich nach Versorgungsgebieten planen (§ 6 Abs. 1 LKHG) und stellt hierfür in aller Regel auf die Regionen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes ab (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 21.03.1991 - 9 S 2500/90 -).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.04.2002 - 9 S 2124/00

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsgerechtigkeit -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschl.v. 12.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209); der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich ihr angeschlossen (siehe z.B. Urt. v.  23.04.2002 - 9 S 2124/00 -).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Für das Begehren der Klägerin ist nicht der landesweite Durchschnittsbedarf an orthopädischen Betten maßgeblich, sondern der konkrete Bedarf im Einzugsbereich der Klinik der Klägerin (BVerwG, Urt. v. 18.12.1986 - 3 C 67.85 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 11; Beschl. v. 31.05.2000 - 3 B 53.99 -, Buchholz 451.74 § 6 KHG Nr. 5).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2002 - 9 S 1586/01

    Aufnahme in den Krankenhausplan - Bedarfsanalyse

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Solange der vorhandene Bedarf noch nicht fehlerfrei ermittelt - und diesem eine Analyse des vorhandenen Krankenhausangebots gegenübergestellt  - ist, steht noch nicht fest, ob dem Bedarf tatsächlich ein Überangebot an Krankenhausbetten gegenübersteht, ob also das Auswahlermessen des Beklagten überhaupt eröffnet ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.04.2002 - 9 S 1586/01 -).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesverfassungsgericht gebilligt (BVerfG, Beschl.v. 12.06.1990 - 1 BvR 355/96 -, BVerfGE 82, 209); der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat sich ihr angeschlossen (siehe z.B. Urt. v.  23.04.2002 - 9 S 2124/00 -).
  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.04.2004 - 2 K 2871/02
    An seine Stelle tritt ein Anspruch auf eine fehlerfreie Auswahlentscheidung (zweite Entscheidungsstufe; BVerwG, Urt. v. 26.03.1981 - 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86, und vom 25.07.1985 - 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38).
  • VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 72/06

    Anfechtung einer Aufnahme in den Krankenhausplan durch Dritte

    Auf die hiergegen von der Beigeladenen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobene Klage hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - den Bescheid des Regierungspräsidiums ... vom 04.09.2002 aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden; der weitergehende Verpflichtungsantrag wurde abgewiesen.

    Dabei wurde der erforderliche Bettenbedarf nunmehr entsprechend den Vorgaben im Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - anhand der orthopädischen Behandlungsfälle der Fachabteilungen für Orthopädie, Chirurgie einschließlich der Unfallchirurgie ermittelt.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die dem Gericht vorliegenden Akten des Beklagten (9 Bände) und die Gerichtsakten in den Verfahren 2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 72/06 und 2 K 257/06 verwiesen.

    Entsprechend den Vorgaben der erkennenden Kammer im Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - hat es bei der Erstellung der Bedarfsanalyse auf den Regierungsbezirk Karlsruhe abgestellt und bei der Berechnung des Bettenbedarfs die vom Statistischen Landesamt ermittelten orthopädischen Behandlungsfälle zu Grunde gelegt, gleichgültig, ob die Behandlung in einer orthopädischen Fachabteilung oder in einer chirurgischen Fachabteilung, insbesondere einer solchen mit dem Schwerpunkt Unfallchirurgie, erfolgt ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 09.10.2007 - 9 S 2240/06

    Klagebefugnis eines Krankenhausträgers gegen die Aufnahme von Betten eines

    Auf die Klage der Beigeladenen wurde der Beklagte mit Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden.

    Dem Senat liegen die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 3138/05 und 2 K 257/06) und des Beklagten (neun Bände) sowie die Senatsakten 9 S 2182/06 vor.

  • LSG Baden-Württemberg, 03.05.2011 - L 11 KR 337/10

    Krankenversicherung - Anspruch eines Krankenhausträgers auf Abschluss eines

    Den ablehnenden Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 4. September 2002 hob das Verwaltungsgericht (VG) Karlsruhe mit Urteil vom 22. April 2004 (2 K 2871/02) mit der Begründung auf, dem Bescheid liege keine rechtmäßige Bedarfsermittlung zugrunde.

    Soweit sich das Urteil auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 22. April 2004 (2 K 2871/02) stütze, sei dieses schon deshalb nicht einschlägig, weil es zu jener Zeit noch gar kein Fachgebiet Orthopädie und Unfallchirurgie gegeben habe.

  • VG Karlsruhe, 18.07.2006 - 2 K 3138/05
    Auf die hiergegen von der Beigeladenen beim Verwaltungsgericht Karlsruhe erhobene Klage hat die erkennende Kammer mit Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - den Bescheid des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 04.09.2002 aufgehoben und das beklagte Land verpflichtet, über den Antrag der Beigeladenen unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden; der weitergehende Verpflichtungsantrag wurde abgewiesen.

    Dabei wurde der erforderliche Bettenbedarf nunmehr entsprechend den Vorgaben im Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - anhand der orthopädischen Behandlungsfälle der Fachabteilungen für Orthopädie, Chirurgie einschließlich der Unfallchirurgie ermittelt.

    Wegen der Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die zwischen den Beteiligten gewechselten Schriftsätze sowie die dem Gericht vorliegenden Akten des Beklagten (9 Bände) und die Gerichtsakten in den Verfahren 2 K 2871/02, 2 K 236/05, 2 K 974/05, 2 K 72/06 und 2 K 257/06 verwiesen.

  • VG Karlsruhe, 30.08.2006 - 2 K 257/06

    Aufnahme in den Krankenhausbedarfsplan; sofortige Vollziehbarkeit

    Seit ihrer ersten Antragstellung sind fünf Jahre vergangen und es ist bereits mehr als zwei Jahren her, dass die Kammer den ersten ablehnenden Bescheid des Antragsgegners vom 04.09.2002 aufgehoben und den Antragsgegner verpflichtet hat, über den Antrag der Antragstellerin vom 09.07.2001 unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer erneut zu entscheiden (s. Urt. v. 22.04.2004 - 2 K 2871/02 -).
  • VG Saarlouis, 26.06.2007 - 3 K 343/06

    Voraussetzungen für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan

    VG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - Juris.
  • VG Saarlouis, 26.06.2007 - 3 K 342/06

    Aufnahme einer Klinik in den Krankenhausbedarfsplan

    VG Karlsruhe, Urteil vom 22.04.2004 - 2 K 2871/02 - Juris.
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