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   VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12   

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https://dejure.org/2012,16920
VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12 (https://dejure.org/2012,16920)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22.06.2012 - PL 12 K 95/12 (https://dejure.org/2012,16920)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 22. Juni 2012 - PL 12 K 95/12 (https://dejure.org/2012,16920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Übernahme eines Jugend- und Auszubildendenvertreters in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeit der Übernahme eines Jugendvertreters und Auszubildendenvertreters in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nach Ausbildungsende

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Personalvertretung - Übernahme des Jugend- und Auszubildendenvertreters; Unzumutbarkeit; Befristung des Arbeitsverhältnisses; Schutzzweck

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 01.11.2005 - 6 P 3.05

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Vorhandensein eines Arbeitsplatzes;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    Indem die amtierende Personalvertretung bzw. Jugend- und Auszubildendenvertretung vor dauernden oder vorübergehenden Änderungen ihrer Zusammensetzung geschützt wird, dienen diese Vorschriften zugleich der Kontinuität der Gremienarbeit (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, juris, Rd.Nr. 23 zu der gleichlautenden Regelung in § 9 BPersVG).

    Hat er keinen Einstellungsbedarf oder hat er nur einen befristeten Einstellungsbedarf, so ist ein freier Arbeitsplatz nicht vorhanden (BVerwG, Beschl. v. 01.11.2005 - 6 P 3/05 -, juris).

  • BVerwG, 11.03.2008 - 6 PB 16.07

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; befristetes Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    Die Entscheidung, welche fachlichen Anforderungen an freie Stellen zu stellen sind, ist als typische Arbeitgeberaufgabe von der beschließenden Kammer im Rahmen des vorliegenden Verfahrens nicht auf ihre Richtigkeit oder auch nur Plausibilität zu überprüfen (BVerwG, Beschl. v. 11.03.2008 - 6 PB 16/07 -, juris).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung unzumutbar, wenn dem Auszubildenden im Zeitpunkt des Ausbildungsendes lediglich vorübergehend ein Arbeitsplatz bereitgestellt werden kann; daran ändert sich nichts, wenn später ein Wechsel auf einen Dauerarbeitsplatz in Betracht kommt (Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, Komm., 7. Aufl., § 9 Rd.Nr. 15 unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BVerwG v. 11.03.2008, - 6 PB 16/07 -, juris; ebenso Ilbertz/Widmaier, BPersVG, Komm., 11. Aufl., § 9 Rd.Nr. 16).

  • BAG, 17.02.2010 - 7 ABR 89/08

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses eines Auszubildendenvertreters

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    Ohne Erfolg berufen sich die weiteren Beteiligten zu 2 und 3 auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Jugend- und Auszubildendenvertreters gem. § 78a Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG -, wenn sich der Arbeitgeber entschließt, die in seinem Betrieb anfallenden Arbeitsaufgaben künftig nicht mehr eigenen, sondern Leiharbeitnehmern zu übertragen (BAG, Beschl. v. 17.02.2010 - 7 ABR 89/08 -, juris).
  • BVerwG, 28.07.2006 - 6 PB 9.06

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Feststellungs- und Auflösungsantrag des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein nach der gesetzlichen Begründung des Arbeitsverhältnisses beim Verwaltungsgericht gestellter Feststellungsantrag als Auflösungsantrag auszulegen, wenn - wie im vorliegenden Sachverhalt - in der Antragsbegründung ausschließlich die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geltend gemacht wird (BVerwG, Beschl. v. 28.07.2006 - 6 PB 9/06 - zu § 9 BPersVG; juris).
  • BVerwG, 26.05.2009 - 6 PB 4.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Begründung des Auflösungsbegehrens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    Es ist dann Sache des Gerichts, die insoweit erheblichen Tatsachen zu ermitteln (BVerwG, Beschl. v. 26.05.2009 - 6 PB 4.09 - juris).
  • VG Karlsruhe, 09.09.2011 - PL 12 K 479/11

    Keine Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters am Karlsruher Institut für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    2. Dass der öffentliche Arbeitgeber von den ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten des Teilzeitbefristungsgesetzes Gebrauch macht, verstößt nicht per se gegen den Schutzzweck der §§ 62, 48 Abs. 5 LPVG (im Anschluss an VG Karlsruhe, Beschluss vom 09.09.2011 - PL 12 K 479/11 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.09.2008 - PL 15 S 533/08

    Jugendvertreter; Auflösungsantrag des Arbeitgebers; Unzumutbarkeit der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 22.06.2012 - PL 12 K 95/12
    Dabei kommt es für die Frage, ob ein ausbildungsadäquater Dauerarbeitsplatz für den Jugendvertreter zur Verfügung steht, allein auf dem Bereich der Ausbildungsdienststelle an (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 16.09.2008 - PL 15 S 533/08 -).
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