Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10121
VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01 (https://dejure.org/2001,10121)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.07.2001 - 11 K 455/01 (https://dejure.org/2001,10121)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. Juli 2001 - 11 K 455/01 (https://dejure.org/2001,10121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,10121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Jugendschutz: Zugänglichmachen - Videoverleihautomat mit Sicherheitssystem

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der verfügten Einstellung eines Video-Verleih-Automaten-Betriebes ; Jugendschutz als wichtiges Gemeinschaftsgut mit Verfassungsrang; Zulässigkeit von Videoautomaten mit besonderen Sicherheitssystemen; Begriff des Zugänglichmachens im Recht des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95

    Zum kartellrechtlichen Kontrahierungszwang

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Das Gericht ist bei der Auslegung von Gesetzesbestimmungen gehalten, zu prüfen und darzulegen, ob, inwieweit und aus welchen Gründen seine Entscheidung in die Freiheit der Berufsausübung eingreift, ferner, ob dieser Eingriff den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Absichten des Gesetzgebers entspricht (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweise auf BVerfGE 54, 224, 235).

    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).

    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangt (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 84, 197 ff., 199).

  • BVerfG, 11.06.1991 - 1 BvR 538/90

    Verfassungswidrigkeit der Versagung des Kündigungsschutzes des sozialen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Eine solche Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn die Auslegung gesetzlicher Vorschriften zu einer dem Gesetzgeber verwehrten Differenzierung gelangt (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 84, 197 ff., 199).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).
  • BVerfG, 01.07.1980 - 1 BvR 23/75

    Verfassungswidrigkeit des Verbots für den Arzt auf Unterrichtung seiner Patienten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Das Gericht ist bei der Auslegung von Gesetzesbestimmungen gehalten, zu prüfen und darzulegen, ob, inwieweit und aus welchen Gründen seine Entscheidung in die Freiheit der Berufsausübung eingreift, ferner, ob dieser Eingriff den im Gesetz zum Ausdruck kommenden Absichten des Gesetzgebers entspricht (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweise auf BVerfGE 54, 224, 235).
  • BVerfG, 09.03.1994 - 2 BvL 43/92

    Cannabis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit ist eine Regelung geeignet, wenn mit ihrer Hilfe der erstrebte Erfolg gefördert werden kann (vgl. BVerfGE 90, 145, 172).
  • BVerfG, 22.05.1996 - 1 BvR 744/88

    Apothekenwerbung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2001 - 11 K 455/01
    Hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne müssen bei der Auslegung und Anwendung des einschlägigen Gesetzes alle Umstände des Einzelfalles gewürdigt werden, die für die Verhältnismäßigkeitsprüfung von Belang sind, und bei der Auslegung muss die Bedeutung der betroffenen Grundrechte zutreffend gewürdigt werden (BVerfG, Beschl. v. 09.10.2000 - 1 BvR 1627/95 - unter Hinweis auf BVerfGE 94, 372 ff., 396, BVerfGE 89, 1 ff., 10).
  • BGH, 22.05.2003 - 1 StR 70/03

    Automatenvideothek als Ladengeschäft im Sinne des § 184 I Nr. 3a StGB

    Entsprechend hatten das Verwaltungsgericht Karlsruhe und der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg bereits im vorangegangenen Eilverfahren entschieden (VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479).

    Der Senat ist indes der Ansicht, daß hier ein im Hinblick auf die Effektivität gleichwertiger, im wesentlichen technischer, aber auch personaler Schutz gegeben war (ähnlich VG Karlsruhe GewArch 2002, 120 und die Entscheidungen im Eilverfahren VG Karlsruhe GewArch 2001, 476; VGH BaWü GewArch 2001, 479; OVG NRW GewArch 2002, 303).

  • VG Karlsruhe, 31.10.2001 - 11 K 2287/01

    Keine Jugendgefährdung durch speziell gesicherte Video-Verleih-Automaten

    Zur Begründung machen sie unter Bezugnahme auf ihre Ausführungen in den vorausgegangenen Eilverfahren (VG Karlsruhe, 11 K 455/01 und 11 K 446/01) im Wesentlichen geltend: Die Ordnungsverfügungen seien rechtswidrig.

    Diesbezüglich verweise sie auf ihre Schriftsätze in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 464/01, 11 K 455/01) sowie im Zulassungsverfahren vor dem VGH Bad.-Württ. (- 1 S 1803/01 -).

    Dem Gericht liegen die Verwaltungsakten der Beklagten (3 Hefte), die Widerspruchsakten des Regierungspräsidiums Karlsruhe, die Verwaltungsgerichtsakten in den vorausgegangenen Eilverfahren (11 K 455/01, 11 K 464/01) , die Strafakten in den Verfahren der StA Mannheim (Az.: 22 Cs AK 467/00/402 Js 8990/00) und des AG Karlsruhe (Cs 30 Js 23776/00) sowie die Verwaltungsgerichtsakten und die Behördenakten im Verfahren vor dem VG Karlsruhe (11 K 1639/01 betreffend ähnlicher Videoautomaten) vor.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2001 - 20 B 1248/01

    Anforderungen an eine Verbreitung jugendgefährdender Schriften und Medieninhalte

    Vgl. auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Juli 2001 - 11 K 455/01 -.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht