Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Versetzung/Neueinstellung und die Streichung der Sonderzahlung für neueingestellte Beamten in Baden-Württemberg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Sonderzahlungen für vor dem 01.01.2005 in einem Dienstverhältnis zu einem anderen Dienstherren stehende Beamte und Richter bei Versetzung nach dem 31.12.2004 in ein Beamtenverhältnis zum Land; Bereits Sonderzahlungen erhaltende Beamte und Richter als von den Kürzungen ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
LSZG § 1a; LBesG § 3a
Besoldung; Sonderzuwendung: Beamter; Sonderzahlung; Versetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- VG Karlsruhe (Pressemitteilung)
Sonderzahlung für Lehrerin auch bei Bundeslandwechsel
- juraforum.de (Kurzinformation)
Sonderzahlung für Lehrerin auch bei Bundeslandwechsel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- VG Sigmaringen, 09.11.2006 - 8 K 1955/05
Sonderzahlung bei Wechsel des Bundeslandes - keine Ausdehnung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07
Sonderzahlungen können somit auch nicht allein als Ausdruck der Honorierung der Treue zum Land Baden-Württemberg gesehen werden (so aber VG Sigmaringen, Urt. v. 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, zit. in Juris).Diesen mit einem Berufsanfänger ("im weiteren Sinne", vgl. zu diesem Sprachgebrauch VG Sigmaringen, Urt. v. 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, zit. in Juris) bzw. Laufbahnanfänger gleichstellen zu wollen, geht an der Lebenswirklichkeit vorbei.
Soweit das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem gleichgelagerten Rechtsstreit (Urt. v. 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, zit. in Juris) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (…Urt. v. 23.09.2004, NVwZ-RR 2005, 343) darauf abstellt, dass die dienstherrenübergreifende Versetzung ernennungsähnliche Wirkung habe und daher die Grundsätze für die erstmalige Begründung anzuwenden seien und daraus schließt, dass versetzte Beamte und Richter unabhängig von ihrer bisherigen Dienstzeit in Bezug auf Dienstbezüge einem Berufanfänger gleich zu stellen seien, kann die Kammer dem nicht folgen.
- BVerwG, 11.04.1991 - 10 C 1.91
Pflicht zur Rückzahlung der Umzugskostenvergütung bei Versetzung eines …
Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07
Die gem. § 123 Abs. 1 BRRG unmittelbar und einheitlich geltende Regelung in § 18 BRRG besteht unverändert seit dem Inkrafttreten des Beamtenrechtsrahmengesetzes am 01.09.1957 fort und ist in diesem Sinne ausdrücklich so gewollt (BVerwG, Urt. v. 11.04.1991, NVwZ-RR 1992, 254).Die Fortsetzung des Beamtenverhältnisses ohne gerade auf der Versetzung beruhende Nachteile entspricht zudem dem Prinzip, dass das Berufsbeamtentum in Bund, Ländern und Gemeinden sowie im Wirkungsbereich anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts eine Einheit bildet (BVerwG, Urt. v. 11.04.1991, NVwZ-RR 1992, 254 m.w.N.).
- VG Sigmaringen, 19.09.2007 - 1 K 1391/06
Sonderzuwendung; Besoldungsanspruch; Entstehung; Beurlaubung ohne Dienstbezüge; …
Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07
Es gibt keinen zwingenden Grund, den Umstand, wann Dienstbezüge auszuzahlen sind, ebenfalls unter den Tatbestand des Entstehens eines Anspruches auf Dienstbezüge zu subsumieren (VG Sigmaringen, Urt. v. 19.09.2007 - 1 K 1391/06 -, zit. in Juris).24 Der Begriff "entsteht" kann aber auch nicht im Sinne der Regelung in § 3 Abs. 1 Satz 2 BBesG verstanden werden, wonach der Anspruch auf Besoldung mit dem Tag, an dem die Ernennung, Versetzung, Übernahme oder Übertritt des Beamten oder Richters wirksam wird, entsteht (…so aber VG Sigmaringen, Urt. v. 09.11.2006 - 8 K 1955/06 -, zit. in Juris und Urt. v. 19.09.2007 - 1 K 1391/06 -, zit. in Juris).
- BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03
Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der …
Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07
Soweit das Verwaltungsgericht Sigmaringen in einem gleichgelagerten Rechtsstreit (…Urt. v. 09.11.2006 - 8 K 1955/05 -, zit. in Juris) unter Hinweis auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 23.09.2004, NVwZ-RR 2005, 343) darauf abstellt, dass die dienstherrenübergreifende Versetzung ernennungsähnliche Wirkung habe und daher die Grundsätze für die erstmalige Begründung anzuwenden seien und daraus schließt, dass versetzte Beamte und Richter unabhängig von ihrer bisherigen Dienstzeit in Bezug auf Dienstbezüge einem Berufanfänger gleich zu stellen seien, kann die Kammer dem nicht folgen. - OVG Saarland, 27.04.2007 - 1 R 22/06
Rechtscharakter von Besoldungszahlungen an Beamte - Rückforderung von Bezügen - …
Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07
Besoldungszahlungen liegt regelmäßig kein Verwaltungsakt zugrunde; sie erfolgen vielmehr unmittelbar aufgrund Gesetzes (OVG Saarland, Urt. v. 27.04.2007 - 1 R 22/06 -, zit. in Juris;… Schinkel/Seifert, in: GKÖD, Besoldungsrecht des Bundes und der Länder, Stand: November 2000, § 12 BBesG Rn. 13). - VG Stuttgart, 21.06.2006 - 17 K 321/06
Sonderzahlung für ohne Dienstbezüge beurlaubten Lehrer
Auszug aus VG Karlsruhe, 23.07.2008 - 4 K 3068/07
Der Wortlaut des § 1 a Abs. 1 LSZG schließt es aus, dass es nach dem vorliegend verwendeten Begriff der Entstehung des Anspruchs auf Dienstbezüge darauf ankommt, dass der konkrete monatliche Besoldungsanspruch nach dem 31.12.2004 fällig geworden ist (so aber wohl VG Stuttgart, Urt. v. 21.06.2006 - 17 K 321/06 -, zit. in Juris).
- VG Karlsruhe, 11.09.2014 - 2 K 1376/14
Besondere Eingangsbesoldung; Absenkung der Besoldung
Im Übrigen verweise er auf das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.07.2008 - 4 K 3068/07 - (juris) sowie auf das Urteil des Landesverfassungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 01.07.2014 - 21/13 - (juris).Das eine solche einschränkende Auslegung noch bejahende Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 23.07.2008 - 4 K 3068/07 - (juris) wurde vom Verwaltungsgerichtshof in der genannten Entscheidung geändert.
- VG Koblenz, 28.11.2014 - 5 K 784/14
Stufenfestsetzung der Besoldung eines nach Rheinland-Pfalz versetzten Richters
Die vom Kläger in diesem Zusammenhang genannte Entscheidung (VG Karlsruhe, Urt. v. 23.07.2008 - 4 K 3068/07 -, juris, Rn. 19 ff.) ist nach Auffassung der Kammer mit dem vorliegenden Fall nicht vergleichbar.