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   VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12   

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VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12 (https://dejure.org/2013,13509)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12 (https://dejure.org/2013,13509)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - PL 12 K 3822/12 (https://dejure.org/2013,13509)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entfallen der Geheimhaltungsbedürftigkeit mit der wirksamen Bekanntgabe des Beschlusses über die Kündigung einer Dienstvereinbarung gegenüber dem Dienststellenleiter

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Ausschluss aus dem Personalrat

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LPVG § 28; LPVG § 10
    Personalvertretung - Ausschluss; Schweigepflicht; geheimhaltungsbedürftige Tatsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 14.11.2001 - 17 P 01.1526
    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Zwar stellt sich eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht regelmäßig - vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Einzelfalls - als grobe Pflichtverletzung dar (vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse v. 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, v. 02.11.2009 - 17 P 08.2325 - u. v. 28.02.2011 - 17 P 10.2354 -, alle wiedergegebenen in juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.04.2005 - 8 L 352/04 -, juris; VG München, Beschl. v. 02.02.2011 - M 20 P 10.2876 -, juris).
  • BVerwG, 22.08.1991 - 6 P 10.90

    Personalrat - Ausschluß aus dem Personalrat - Gewerkschaftliche Werbung - Grenzen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Jedenfalls wäre der vom Antragsteller beanstandete Vergleich mit dem SED-Regime der ehemaligen DDR dem weiteren Beteiligten zu 1) nicht als schuldhaft anzulasten, da es einem unmittelbar Betroffenen bei Streitigkeiten innerhalb des Personalrats über den Umfang der dem einzelnen Personalratsmitglied zustehenden Rechte nicht verwehrt sein darf, auch mit harten Ausdrücken oder Vergleichen in starker Sprache seine Meinung zu unterstreichen, ohne dass er stets Gefahr laufen muss, bereits deswegen vom Personalrat mit einem Ausschlussverfahren überzogen zu werden (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.08.1991 - 6 P 10/90 -, juris, Tz 29).
  • BVerwG, 11.01.2006 - 6 PB 17.05

    Ausschluss eines Personalratsmitgliedes auf Antrag des Personalrats;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Nach übereinstimmender Auffassung in Literatur und Rechtsprechung bezieht sich die Schweigepflicht des Personalratsmitglieds als Hauptpflicht auf die personalratsinternen Vorgänge der Willensbildung, also insbesondere auf die Meinungsäußerungen und das Abstimmungsverhalten der Personalratsmitglieder in den Sitzungen (BVerwG, Beschl. v. 11.01.2006 - 6 PB 17/05 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.04.2005 - 8 L 352/04

    Voraussetzungen für den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Personalrat wegen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Zwar stellt sich eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht regelmäßig - vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Einzelfalls - als grobe Pflichtverletzung dar (vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse v. 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, v. 02.11.2009 - 17 P 08.2325 - u. v. 28.02.2011 - 17 P 10.2354 -, alle wiedergegebenen in juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.04.2005 - 8 L 352/04 -, juris; VG München, Beschl. v. 02.02.2011 - M 20 P 10.2876 -, juris).
  • VG Karlsruhe, 30.09.2011 - PL 12 K 701/11

    Wirksamkeit einer Personalratswahl im Fall der Verzichtserklärung durch ein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Ob die inkriminierte Äußerung angesichts der dem Gericht aus einem früheren Verfahren (- PL 12 K 701/11 -) bekannten Zustände im Personalrat der Großen Kreisstadt xxx und mit Blick auf das Vorbringen der Beteiligten im vorliegenden Verfahren geeignet war, die ohnehin durch ständige Auseinandersetzungen zwischen den Vertretern der Gruppe der Arbeitnehmer und dem (einzigen) Vertreter der Gruppe der Beamten gekennzeichnete Situation im Personalrat weiter zu verschlechtern oder sie gar ernsthaft zu erschüttern, mag dahinstehen.
  • VG München, 02.02.2011 - M 20 P 10.2876

    Ausschluss aus dem Personalrat; Schweigepflicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Zwar stellt sich eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht regelmäßig - vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Einzelfalls - als grobe Pflichtverletzung dar (vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse v. 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, v. 02.11.2009 - 17 P 08.2325 - u. v. 28.02.2011 - 17 P 10.2354 -, alle wiedergegebenen in juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.04.2005 - 8 L 352/04 -, juris; VG München, Beschl. v. 02.02.2011 - M 20 P 10.2876 -, juris).
  • VGH Bayern, 02.11.2009 - 17 P 08.2325

    Anforderungen an die Ahndung eines Verschwiegenheitspflichtverstoß eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Zwar stellt sich eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht regelmäßig - vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Einzelfalls - als grobe Pflichtverletzung dar (vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse v. 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, v. 02.11.2009 - 17 P 08.2325 - u. v. 28.02.2011 - 17 P 10.2354 -, alle wiedergegebenen in juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.04.2005 - 8 L 352/04 -, juris; VG München, Beschl. v. 02.02.2011 - M 20 P 10.2876 -, juris).
  • VGH Bayern, 28.02.2011 - 17 P 10.2354

    Personalvertretungsrecht nach Landesrecht.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.05.2013 - PL 12 K 3822/12
    Zwar stellt sich eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht regelmäßig - vorbehaltlich einer genauen Prüfung des Einzelfalls - als grobe Pflichtverletzung dar (vgl. etwa BayVGH, Beschlüsse v. 14.11.2001 - 17 P 01.1526 -, v. 02.11.2009 - 17 P 08.2325 - u. v. 28.02.2011 - 17 P 10.2354 -, alle wiedergegebenen in juris; OVG für das Land Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 06.04.2005 - 8 L 352/04 -, juris; VG München, Beschl. v. 02.02.2011 - M 20 P 10.2876 -, juris).
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