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   VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16   

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https://dejure.org/2016,25584
VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16 (https://dejure.org/2016,25584)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.08.2016 - 11 K 772/16 (https://dejure.org/2016,25584)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. August 2016 - 11 K 772/16 (https://dejure.org/2016,25584)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch einer Gemeinde auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Hotels in eine Asylbewerberunterkunft

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 246 Abs 14 S 1 BauGB, § 37 Abs 1 BauGB, § 80 Abs 5 BauGB
    Rechtsschutzbegehren einer Gemeinde gegen eine von der Nachbargemeinde erteilte Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Hotels in eine Asylbewerberunterkunft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ehemaliges Hotel darf vorläufig mit Flüchtlingen belegt werden

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Waldachtal: Ehemaliges Hotel darf vorläufig mit Flüchtlingen belegt werden

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Ehemaliges Hotel als Flüchtlingsunterkunft

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Waldachtal - Ehemaliges Hotel darf vorläufig mit Flüchtlingen belegt werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Baugenehmigung für die Nutzungsänderung eines ehemaligen Hotels in eine Asylbewerberunterkunft

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2016 - 5 S 634/16

    Nachbarliche Abwehrrechte gegen eine Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16
    Auf die Beschwerden des Antragsgegners und des Beigeladenen änderte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Beschluss vom 23.06.2016 - 5 S 634/16 - diesen Beschluss ab und lehnte den Antrag der Fachklinik ab.

    Änderungen der Sachlage nach Erteilung der Baugenehmigung zu Lasten des Beigeladenen dürften hierbei nicht zu berücksichtigen sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2016 - 5 S 634/16 - juris), sodass es auf die von der Antragstellerin geltende gemachte nachträgliche Entwicklung der Flüchtlingszahlen und deren Auswirkungen auf den Unterkunftsbedarf oder die derzeitige Absicht des Landratsamts, den ... mit bereits anderweitig im Gemeindegebiet untergebrachten Flüchtlingen zu belegen, nicht ankommt.

    Damit lässt sich aber nicht hinreichend verlässlich beurteilen, ob die Tatbestandsvoraussetzungen für eine Abweichungsentscheidung erfüllt sind, nämlich dass auch bei Anwendung von § 246 Abs. 8 bis 13 BauGB dringend benötigte Unterkunftsmöglichkeiten im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2016 - 5 S 634/16 - juris).

    Hierzu hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in dem Beschluss vom 23.06.2016 - a.a.O. - ausgeführt, dass die Zusammensetzung der Belegung der Gemeinschaftsunterkunft städtebaulich nicht relevant sei.

    Denn insoweit ist nicht nur die Wertung des Gesetzgebers in § 212a BauGB zu berücksichtigen, sondern auch seine der Regelung des § 246 Abs. 14 BauGB deutlich zu entnehmende Absicht, die Schaffung von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern (s. im Übrigen auch die in der Baugenehmigung angeführten Regelungen in § 1 Abs. 6 Nr. 13 und § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 23.06.2016 - 5 S 634/16 - RN 26, juris).

  • VG Karlsruhe, 11.03.2016 - 11 K 494/16

    Nachbarschutz auch außerhalb des Baugebiets!

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16
    Die Kammer ordnete mit Beschluss vom 11.03.2016 - 11 K 494/16 - die aufschiebende Wirkung deren Widerspruchs gegen die streitgegenständliche Baugenehmigung an.

    Der Kammer liegen vor: Die einschlägige Bauakte, die Bebauungsplanakten "...", "... - 1. Änderung" und "...- 2. Änderung", die Akte des Regierungspräsidiums Karlsruhe betreffend die Abweichungsentscheidung sowie die Verfahrensakte 11 K 494/16.

    Insoweit kann auf die Ausführungen in dem den Beteiligten bekannten Beschluss der Kammer vom 11.03.2016 - 11 K 494/16 - verwiesen werden.

  • BVerwG, 14.02.1991 - 4 C 20.88

    Bauplanungsrecht: Fehlende "Anlagenhoheit" des Vorhabensträgers i.S. von § 37

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16
    Vergleichbar zu § 37 BauGB werden zur Prüfung der Erforderlichkeit die widerstreitenden öffentlichen Belange, auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen, zu gewichten sein (vgl. BT-Drs. 18/6185, S. 55 unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 14.02.1991 - 4 C 20.88 -).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16
    Dabei ist dem Aussetzungsinteresse umso mehr Gewicht beizumessen, je schwerwiegender die dem Betroffenen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme der Verwaltung unabänderliches bewirkt (BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 - NVwZ 2007, 946).
  • BVerwG, 11.04.1986 - 4 C 51.83

    Landbeschaffung für Verteidigungszwecke und Planungshoheit einer Gemeinde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16
    Ausfluss dieser Selbstverwaltungsgarantie ist die Planungshoheit, welche das Recht der Kommune umfasst, die Bodennutzung auf ihrem Gebiet zu planen und zu regeln (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.04.1986 - 4 C 51.83 - BVerwGE 74, 124, 132).
  • BVerfG, 29.05.2007 - 2 BvR 695/07

    Verfassungsbeschwerde der Stadt Dresden in Sachen "Waldschlösschenbrücke" ohne

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.08.2016 - 11 K 772/16
    Im Übrigen kann die Interessenabwägung je nach Konstellation und Bedeutung der widerstreitenden Interessen zugunsten eines der Beteiligten ausgehen (BVerfG, Beschl. v. 29.05.2007 - 2 BvR 695/07 - NVwZ 2007, 1176).
  • VG Köln, 12.09.2023 - 2 L 674/23

    Baugenehmigung zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft

    vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 09. März 2016 - 7 E 6767715 -, DVBl. 2016, 591; VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. August 2016 - 11 K 772/16 -, juris; Hans-Peter Michler in: Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch, 4. Auflage 2018, § 246 Rn. 46.; a.A. Mitschang/Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 15. Auflage 2022, § 246 Rn. 49.
  • VG Köln, 12.09.2023 - 2 L 673/23
    vgl. VG Hamburg, Beschluss vom 09. März 2016 - 7 E 6767715 -, DVBl. 2016, 591; VG Karlsruhe, Beschluss vom 24. August 2016 - 11 K 772/16 -, juris; Hans-Peter Michler in: Kröninger/Aschke/Jeromin, Baugesetzbuch, 4. Auflage 2018, § 246 Rn. 46.; a.A. Mitschang/Reidt in: Battis/Krautzberger/Löhr, Baugesetzbuch, 15. Auflage 2022, § 246 Rn. 49.
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