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   VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00   

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https://dejure.org/2002,17704
VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00 (https://dejure.org/2002,17704)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2002 - 5 K 2963/00 (https://dejure.org/2002,17704)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2002 - 5 K 2963/00 (https://dejure.org/2002,17704)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Inobhutnahme unbegleitet eingereister minderjähriger Ausländer - Kostenerstattung zwischen Jugendhilfeträgern

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inobhutnahme eines minderjährigen Ausländers; Unbegleitete Einreise eines minderjährigen Ausländers; Erstattung von Jugendhilfekosten; Aufrechterhaltung einer Inobhutnahme von unbegleitet eingereisten minderjährigen Ausländern; Bestellung eines Vormundes durch das ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00
    Die Erstattungspflicht besteht dann nur, soweit die zugrunde liegende Maßnahme den materiell-rechtlichen Vorschriften entspricht (BVerwG, Urt. v. 24.06.1999, BVerwGE 109, 155 = NVwZ 2000, 325 = FEVS 51, 152 = ZFSH/SGB 2000, 110 = DVBl. 2000, 629; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 18.03.2002 - 7 S 181/01 - Beschl. v. 14.08.2001 - 7 S 374/01 -).

    Zwar bestimmt § 42 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. Satz 3 Nr. 2 SGB VIII, dass das Jugendamt unverzüglich (zur Auslegung dieses Begriffs vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999, aaO.) eine Entscheidung des Vormundschaftsgerichts (nunmehr: Familiengericht) über die erforderlichen Maßnahmen zum Wohle des Kindes oder des Jugendlichen herbeizuführen hat, wenn der Personensorge- oder Erziehungsberechtigte nicht erreichbar ist.

    Zwar besteht das Krisenhafte der Situation bei unbegleitet einreisenden asylbegehrenden Kindern und Jugendlichen zunächst darin, dass sie ohne Personensorgeberechtigten sind, worin auch der Grund der Inobhutnahme zu sehen ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.06.1999, aaO.).

    Das Gericht sieht sich bei der Bemessung dieser Frist durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.1999 (aaO.) bestätigt.

    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemein gültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.1999, aaO.; OVG Schleswig, Urt. v. 28.03.2001, FEVS 53, 25; Wiesner, aaO., § 36 Rd.-Nr. 47, 50).

    Erforderlich, aber auch ausreichend ist es, wenn sich aus der Gesamtschau ergibt, dass die Beteiligten die Gewährung und Fortsetzung der Hilfe als notwendig angesehen haben und insoweit - auch ohne schriftliche Fixierung - von einem laufend überprüften erzieherischen Konzept ausgegangen sind (BVerwG, Urt. v. 24.06.1999, aaO.).

  • BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99

    Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00
    Denn - im Unterschied zur Sozialhilfe (vgl. § 5 BSHG) - darf das Jugendamt nur auf entsprechenden Antrag Hilfe zur Erziehung nach § 27 ff. SGB VIII leisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.09.2000, BVerwGE 112, 98 = NVwZ-RR 2001, 763 = FEVS 52, 532).
  • BVerwG, 18.05.2000 - 5 C 27.99

    Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers des "Anstaltsortes", tatbestandliche

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00
    Der Anspruch der Klägerin auf 4 % Zinsen seit Rechtshängigkeit ergibt sich aus § 291 BGB in entsprechender Anwendung (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.09.2001, ZFSH/SGB 2002, 151; Urt. v. 29.06.1998, Buchholz 310 § 90 VwGO Nr. 7; Urt. v. 22.02.2001 - 5 C 34/00 - Urt. v. 18.05.2000 - 5 C 27.99 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 02.07.1999 - 7 S 2799/99 -), da die Klage vorliegend unmittelbar auf Leistung einer fälligen Geldforderung gerichtet ist.
  • VG Münster, 26.06.1997 - 9 K 3351/96
    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00
    In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall hat der beauftragte Vormund ca. einen Monat nach seiner Bestellung einen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII gestellt, die ca. drei Monate später auch gewährt wurde (vgl. die vorgehenden Entscheidungen des VG Münster, Urt. v. 26.06.1997 - 9 K 3351/96 -, ZfJ 1997, 426 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.08.1998, ZfJ 1998, 467 = NWVBl 1999, 144).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.08.1998 - 16 A 3477/97

    Verwaltungsrechtsweg; Kostenerstattung; Leistungsklage; Statthaftigkeit;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.09.2002 - 5 K 2963/00
    In dem dieser Entscheidung zugrunde liegenden Fall hat der beauftragte Vormund ca. einen Monat nach seiner Bestellung einen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Erziehung nach den §§ 27 ff. SGB VIII gestellt, die ca. drei Monate später auch gewährt wurde (vgl. die vorgehenden Entscheidungen des VG Münster, Urt. v. 26.06.1997 - 9 K 3351/96 -, ZfJ 1997, 426 und OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 27.08.1998, ZfJ 1998, 467 = NWVBl 1999, 144).
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