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   VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18   

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VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18 (https://dejure.org/2018,18622)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25.05.2018 - 7 K 4337/18 (https://dejure.org/2018,18622)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 25. Mai 2018 - 7 K 4337/18 (https://dejure.org/2018,18622)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Heidelberg: Eilantrag auf Rückführung einer nach Serbien abgeschobenen Familie erfolglos

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.12.2009 - 13 S 2092/09

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen - zur Unterbrechung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Dieses Recht auf Achtung des Privatlebens umfasst die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen, die für das Privatleben eines jeden Menschen konstitutiv sind und denen angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen bei fortschreitender Dauer des Aufenthalts wachsende Bedeutung zukommt (VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 - m. w. N.; Urteil vom 13.12.2010 - 11 S 2359/10 -, jeweils juris).

    Offen bleiben kann, ob der Schutzbereich des Rechts der Antragsteller auf Achtung des Privatlebens eröffnet ist, obwohl ihr Aufenthalt niemals legalisiert worden war (vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 -, juris, und andererseits BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 3/08 - Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, jeweils juris).

    Die früheren Duldungen der Antragsteller begründeten kein derartig rechtlich geschütztes Vertrauen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 -, juris).

    Die minderjährigen Antragsteller zu 3 bis 6 teilen das aufenthaltsrechtliche Schicksal ihrer Eltern (vgl. zu einem ähnlichen Fall VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 -, juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2008 - 13 S 418/08

    Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Wird im Wege der einstweiligen Anordnung ein Anspruch auf Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung nach rechtswidriger Abschiebung geltend gemacht, so ist zur Beseitigung der Sperrwirkung nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AufenthG bereits im Eilverfahren die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Abschiebung glaubhaft zu machen (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris).

    Dies gilt vor allem dann, wenn - wie hier (vgl. VG Karlsruhe, Beschluss vom ...2018 - 7 K 655/18 -, n. v.) - bereits vor der Abschiebung ein Antrag auf einstweilige Aussetzung der Abschiebung nach § 123 VwGO erfolglos geblieben ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris).

    Eine Halbierung nach Ziffer 1.5 des Streitwertkatalogs 2013 für die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist nicht angezeigt, da die Ermöglichung der Wiedereinreise als Folgenbeseitigung eine Vorwegnahme der Hauptsache darstellt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.03.2008 - 13 S 418/08 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2011 - 18 B 910/11

    Herleitung von sicherungsfähigen Rechtspositionen im Abschiebungsschutzverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Die Erteilung einer Duldung bzw. die Gewährung von Abschiebungsschutz nach Maßgabe des § 60a Abs. 2 AufenthG für die Dauer eines Aufenthaltserlaubnisverfahrens scheidet aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich aus, wenn - wie hier - ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG nicht eingetreten ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2011 - 18 B 910/11 - Beschluss vom 11.01.2016 - 17 B 890/15 -, jeweils juris).

    Von diesem Grundsatz ist zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme zu machen, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung - die jeweils einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt - einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2011 - 18 B 910/11 - Beschluss vom 11.01.2016 - 17 B 890/15 -, jeweils juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2016 - 17 B 890/15

    Erlaubnis eines Asylbewerbers zur Fortführung des Studiums und der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Die Erteilung einer Duldung bzw. die Gewährung von Abschiebungsschutz nach Maßgabe des § 60a Abs. 2 AufenthG für die Dauer eines Aufenthaltserlaubnisverfahrens scheidet aus gesetzessystematischen Gründen grundsätzlich aus, wenn - wie hier - ein vorläufiges Bleiberecht nach § 81 AufenthG nicht eingetreten ist (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2011 - 18 B 910/11 - Beschluss vom 11.01.2016 - 17 B 890/15 -, jeweils juris).

    Von diesem Grundsatz ist zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes gemäß Art. 19 Abs. 4 GG eine Ausnahme zu machen, wenn nur so sichergestellt werden kann, dass eine ausländerrechtliche Regelung - die jeweils einen Aufenthalt im Bundesgebiet voraussetzt - einem möglicherweise Begünstigten zugutekommt (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 05.12.2011 - 18 B 910/11 - Beschluss vom 11.01.2016 - 17 B 890/15 -, jeweils juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 18.01.2006 - 13 S 2220/05

    Aufenthalt; Recht auf Privatleben; Recht auf Heimat; Integration

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Für eine solche Gesamtbetrachtung spricht nicht nur die Bezugnahme auf das "Familienleben" als paralleles Schutzgut des Art. 8 Abs. 1 EMRK, sondern auch die Tatsache, dass die Antragsteller zu 3 bis 6 ihren Lebensunterhalt in der Bundesrepublik Deutschland nicht sichern könnten, sondern hierfür auf die Unterstützung ihrer Familie angewiesen wären (vgl. für den Fall eines 16-Jährigen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 18.01.2006 - 13 S 2220/05 -, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.08.2016 - 18 B 696/16

    Geduldet; Duldung; verfahrensbezogen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Auf Grund der bei den Antragstellern zu 3 bis 6 ebenfalls fehlenden Duldung bzw. auf Grund des fehlenden Anspruchs auf eine Duldung am ...2018 kann es auch offen bleiben, ob § 25b Abs. 1 Satz 1 AufenthG nur volljährige Ausländer erfasst (so etwa Samel/Röcker in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 12. Auflage 2018, § 25b AufenthG Rn. 2; ebenfalls offen gelassen: OVG des Landes Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.08.2016 - 18 B 696/16 -, juris).
  • VG Bayreuth, 30.11.2016 - B 4 K 16.584

    Eine rein verfahrensbezogene Duldung begründet keinen geduldeten Aufenthalt im

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Auch die gesetzgeberische Intention setzt eine Duldung oder das Vorliegen von Duldungsgründen i.S.v. § 60a Abs. 2 AufenthG voraus (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.05.2017 - 19 CS 17.37 -, juris), wollte der Gesetzgeber mit § 25b AufenthG doch gerade die "gesetzliche Lücke im geltenden Aufenthaltsrecht" schließen, die dadurch entstanden war, dass in vielen Fällen die aufenthaltsrechtliche Situation "weder durch zwangsweise Aufenthaltsbeendigung noch durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verändert werden" konnte (VG Bayreuth, Urteil vom 30.11.2016 - B 4 K 16.584 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.05.2017 - 19 CS 17.37

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Auch die gesetzgeberische Intention setzt eine Duldung oder das Vorliegen von Duldungsgründen i.S.v. § 60a Abs. 2 AufenthG voraus (Bayerischer VGH, Beschluss vom 17.05.2017 - 19 CS 17.37 -, juris), wollte der Gesetzgeber mit § 25b AufenthG doch gerade die "gesetzliche Lücke im geltenden Aufenthaltsrecht" schließen, die dadurch entstanden war, dass in vielen Fällen die aufenthaltsrechtliche Situation "weder durch zwangsweise Aufenthaltsbeendigung noch durch Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verändert werden" konnte (VG Bayreuth, Urteil vom 30.11.2016 - B 4 K 16.584 -, juris).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 1 C 3.08

    Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Sicherung des Lebensunterhalts;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Offen bleiben kann, ob der Schutzbereich des Rechts der Antragsteller auf Achtung des Privatlebens eröffnet ist, obwohl ihr Aufenthalt niemals legalisiert worden war (vgl. einerseits VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.2009 - 13 S 2092/09 -, juris, und andererseits BVerwG, Urteil vom 30.04.2009 - 1 C 3/08 - Urteil vom 26.10.2010 - 1 C 18/09 -, jeweils juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.10.2009 - 2 M 142/09

    Aufenthaltserlaubnis nach § 104a AufenthG bei Straftaten der Lebenspartnerin

    Auszug aus VG Karlsruhe, 25.05.2018 - 7 K 4337/18
    Dies ist aber Voraussetzung, um ausnahmsweise schon im Aufenthaltserlaubnisverfahren einen Anspruch auf Duldung bzw. Gewährung von Abschiebeschutz zu haben (vgl. bezogen auf eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104a Abs. 1 AufenthG: OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 14.10.2009 - 2 M 142/09 -, juris).
  • BVerwG, 26.10.2010 - 1 C 18.09

    Abschiebungsverbot; Aufenthaltsbeendigung; Aufenthaltserlaubnis; ausländisches

  • VGH Baden-Württemberg, 13.12.2010 - 11 S 2359/10

    Zum Anspruch auf Erteilung eines humanitären Aufenthaltstitels nach § 25 Abs 5

  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.06.2016 - 2 M 37/16

    Duldung wegen Aufnahme einer Berufsausbildung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.12.2016 - 2 L 18/15

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

  • VG Stuttgart, 10.01.2017 - 11 K 2461/16

    Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Sachsen, 21.11.2016 - 3 B 254/16

    Schengen Visum, Fiktionswirkung, Duldung, erforderliches Visum, öffentliches

  • VG München, 08.02.2018 - M 25 E 18.368

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines afghanischen Staatsangehörigen

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