Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,8578
VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05 (https://dejure.org/2007,8578)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.06.2007 - 5 K 2394/05 (https://dejure.org/2007,8578)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. Juni 2007 - 5 K 2394/05 (https://dejure.org/2007,8578)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,8578) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Altersgrenze für Aufnahme in die Versorgungsanstalt Baden-Württemberg für Ärzte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit einer Aufnahme eines das 45. Lebensjahr vollendenden Arztes als Neumitglied in der baden-württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz; Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung von EU-angehörigen ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Altersgrenze für die Versicherung von Ärzten in der baden-württembergischen Versorgungsanstalt ist rechtmäßig

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Altersgrenze für die Versicherung von Ärzten in der baden-württembergischen Versorgungsanstalt ist rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Keine Aufnahme in die Versorgungsanstalt für Ärzte ab 45. Lebensjahren

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Altersgrenze für die Versicherung von Ärzten in der baden-württembergischen Versorgungsanstalt ist rechtmäßig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 07.10.1980 - 1 BvL 50/79

    Präklusion I

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Da der Grundsatz, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind, in erster Linie eine ungerechtfertigte Verschiedenbehandlung von Personen verhindern soll, unterliegt der Gesetzgeber bei einer Ungleichbehandlung von Personengruppen regelmäßig einer strengen Bindung (vgl. BVerfGE 55, 72, ).

    Bei lediglich verhaltensbezogenen Unterscheidungen hängt das Maß der Bindung davon ab, inwieweit die Betroffenen in der Lage sind, durch ihr Verhalten die Verwirklichung der Merkmale zu beeinflussen, nach denen unterschieden wird (vgl. BVerfGE 55, 72, ).

    Kommt als Maßstab nur das Willkürverbot in Betracht, so kann ein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG nur festgestellt werden, wenn die Unsachlichkeit der Differenzierung evident ist (vgl. BVerfGE 55, 72, ).

  • BVerfG, 30.05.1990 - 1 BvL 2/83

    Kündigungsfristen für Arbeiter

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123, ; 82, 126, ).

    Dagegen prüft das Bundesverfassungsgericht bei Regelungen, die Personengruppen verschieden behandeln oder sich auf die Wahrnehmung von Grundrechten nachteilig auswirken, im einzelnen nach, ob für die vorgesehene Differenzierung Gründe von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleichen Rechtsfolgen rechtfertigen können (vgl. BVerfGE 82, 126, ).

  • BVerfG, 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96

    DDR-Erbbaurecht

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Der allgemeine Gleichheitssatz ist verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG, u.a. Beschl. v. 28.10.1998 - 1 BvR 2349/96 -, BVerfGE 99, 129).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1987 - 9 S 2504/85

    Normenkontrolle: fehlendes Rechtsschutzbedürfnis - Satzung des Versorgungswerks

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Der Satzungsgeber ist berechtigt, diese Abgrenzung so vorzunehmen, wie es für die Begründung einer leistungsfähigen Solidargemeinschaft erforderlich ist (vgl. VGH Bad.-Württ., Normenkontrollbeschluss vom 27.01.1987 - 9 S 2504/87 -, VBlBW 1987, 306).
  • BVerfG, 05.04.2005 - 1 BvR 774/02

    Beitragsverpflichtung zur berufsständischen Anwaltsversorgung während

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Damit gewährleistet Art. 3 Abs. 2 GG auch Schutz vor faktischen Benachteiligungen von Frauen gegenüber Männern, auch wenn diese auf Regelungen beruhen, die zwar geschlechtsneutral formuliert sind, im Ergebnis aber aufgrund natürlicher Unterschiede oder gesellschaftlicher Bedingungen überwiegend Frauen betreffen (vgl. dazu BVerfG, Urt. v. 05.04.2005 - 1 BvR 774/02 - BVerfGE 113, 1).
  • BVerfG, 16.03.1982 - 1 BvR 938/81

    Junge Transsexuelle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Überdies sind dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers um so engere Grenzen gesetzt, je stärker sich die Ungleichbehandlung von Personen oder Sachverhalten auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (vgl. BVerfGE 60, 123, ; 82, 126, ).
  • EuGH, 16.02.1995 - C-29/94

    Strafverfahren gegen Aubertin u.a.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Die Diskriminierung eines Inländers gegenüber einem EU-Ausländer unterliegt aber nicht den Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 12 Abs. 1 EG-Vertrag, wenn die Stellung des Inländers keinen Bezug zu gemeinschaftsrechtlichen Sachregelungen aufweist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 28.01.1992 - Rs C-332/90 - Steen -, u. v. 16.02.1995 - Rs C-29/94 - Aubertin -).
  • EuGH, 28.01.1992 - C-332/90

    Steen / Deutsche Bundespost

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Die Diskriminierung eines Inländers gegenüber einem EU-Ausländer unterliegt aber nicht den Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Art. 12 Abs. 1 EG-Vertrag, wenn die Stellung des Inländers keinen Bezug zu gemeinschaftsrechtlichen Sachregelungen aufweist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 28.01.1992 - Rs C-332/90 - Steen -, u. v. 16.02.1995 - Rs C-29/94 - Aubertin -).
  • BVerfG, 01.03.1979 - 1 BvR 532/77

    Mitbestimmung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Dabei sind insbesondere die Eigenart des jeweiligen Sachverhalts und die Bedeutung der auf dem Spiel stehenden Rechtsgüter zu berücksichtigen; außerdem hängt der Prognosespielraum auch von der Möglichkeit des Gesetzgebers ab, sich im Zeitpunkt der Entscheidung ein hinreichend sicheres Urteil zu bilden (vgl. BVerfGE 50, 290, ).
  • BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92

    Transsexuelle II

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.06.2007 - 5 K 2394/05
    Die Abstufung der Anforderung folgt aus Wortlaut und Sinn des Art. 3 Abs. 1 GG sowie aus seinem Zusammenhang mit anderen Verfassungsnormen (BVerfGE 88, 87, ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.02.2014 - 6 A 10959/13

    Altersgrenze in der Satzung eines berufsständischen Versorgungswerkes -

    Denn je später Beitragszahlungen in diesem Versorgungssystem erfolgen, desto mehr belasten sie dessen Finanzierung, weil sich keine Zinsvorteile aus einer längeren Verweildauer mehr ergeben können, die den leistungsberechtigten Teilnehmern zugute kämen (vgl. VGH BW, Urteil vom 1. September 2009 - 9 S 576/08 -, juris, Rn. 37; VG Stuttgart, Urteil vom 9. Februar 2001 - 4 K 3265/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26. Juni 2007 - 5 K 2394/05 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 13. März 2013 - 1 K 454/11 - juris).
  • VG Köln, 07.07.2016 - 1 K 5690/15

    Altersgrenze für Mitgliedschaft im Versorgungswerk der Rechtsanwälte nicht zu

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass Altersgrenzen geeignet sind, zur finanziellen Stabilität von Versorgungswerken beizutragen, die sich nach dem offenen Deckungsplanverfahren finanzieren, vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 10.07.2014 - 9 S 858/13; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, juris Rn 26; VGH BW, Urteil vom 01.09.2009 - 9 S 576/08 -, juris, Rn. 37; VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2001 - 4 K 3265/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2007 - 5 K 2394/05 -, juris; VG Freiburg, Urteil vom 13.03.2013 - 1 K 454/11 - juris.

    Dies ist unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes unbedenklich, vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.01.2003 - 9 S 872/02; VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2001 - 4 K 6265/00; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2007 - 5 K 2394/05; VG Freiburg, Urteil vom 13.03.2013 - 1 K 454/11.

  • VGH Baden-Württemberg, 10.07.2014 - 9 S 858/13

    Wahrung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Altersversorgung durch das

    8 Aufgrund dessen bildet die Wahrung der Funktions- und Leistungsfähigkeit der Altersversorgung durch das beklagte Versorgungswerk einen Gemeinwohlbelang, der die Altersgrenze rechtfertigen kann, zumal dem Beklagten bei der Ausgestaltung seines Versorgungssystems ein Spielraum zukommt (vgl. Senatsurteil vom 01.09.2009 - 9 S 576/08 -, a.a.O.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 14.02.2014 - 6 A 10959/13 -, Juris; VG Stuttgart, Urteil vom 09.02.2001 - 4 K 3265/00 -, AnwBl 2001, 691; VG Karlsruhe, Urteil vom 26.06.2007 - 5 K 2394/05 -, Juris).
  • VG Freiburg, 13.03.2013 - 1 K 454/11

    Vereinbarkeit von RAVersorgG BW § 6 Abs 2 mit höherrangigem Recht

    Dies ist unter dem Blickwinkel des allgemeinen Gleichheitssatzes unbedenklich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.01.2003, a. a. O.; VG Stuttgart, Urt. v. 09.02.2001 - 4 K 6265/00 -, juris; VG Karlsruhe, Urt. v. 26.06.2007 - 5 K 2394/05 -, juris, für das berufsständische Altersversorgungssystem für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Baden-Württemberg).
  • VG Freiburg, 09.10.2008 - 4 K 1795/06

    Ärzteversorgung; Begrenzung der freiwilligen Zuzahlungen zur Pflichtabgabe

    Eine etwaige Diskriminierung eines Inländers gegenüber einem EU-Ausländer unterliegt aber nicht den Regelungen des gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbots des Artikels 12 Abs. 1 EG-Vertrag, wenn die Stellung des Inländers keinen Bezug zu gemeinschaftsrechtlichen Sachregelungen aufweist (vgl. dazu EuGH, Urt. v. 28.01.1992 - C-332/90 - "Steen" sowie vom 16.02.1995 - C-29/94 - "Aubertin", zitiert nach VG Karlsruhe, Urt. v. 26.06.2007 - 5 K 2394/05 -, bei Juris: Rdnr. 29).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht