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   VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11   

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VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11 (https://dejure.org/2015,30338)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26.08.2015 - 4 K 2108/11 (https://dejure.org/2015,30338)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 26. August 2015 - 4 K 2108/11 (https://dejure.org/2015,30338)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 43 Abs 1 VwGO
    Preisgabe des Namens des Verdeckten Ermittlers an Betroffenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Allgemeines Polizeirecht; (polizeiliches) Obdachlosenrecht - Einsatz Verdeckter Ermittler; Feststellungsklage; Zielperson; Kontakt-, Begleitperson; Datenerhebung über Dritte i.S.d. § 22 Abs. 4 PolG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Einsatz eines Polizeibeamten als Verdeckter Ermittler

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtswidriger Einsatz eines Polizeibeamten als Verdeckter Ermittler

  • lto.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Spitzeleinsatz - Zweifel an Rechtmäßigkeit angedeutet

Sonstiges

  • blogsport.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    AK Spitzelklage

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VG Freiburg, 06.07.2005 - 1 K 439/03

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten gegen die

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Da in Bezug auf die Klägerin keine Einsatzanordnung vorliegt und im Übrigen einer solchen auf Grund der Innerdienstlichkeit auch kein Verwaltungsaktcharakter i.S.d. § 35 LVwVfG zukommt, scheidet eine wegen vorprozessualer Erledigung sogenannte "nachgezogene" Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entspr.) aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Auf eine auch aktuell noch vorhandene diskriminierende Wirkung oder konkrete Wiederholungsgefahr kommt es folglich nicht an (VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Eine fehlerhafte oder zu unbestimmte Einsatzanordnung führt zu ihrer Rechtswidrigkeit und damit zur Rechtswidrigkeit des Einsatzes insgesamt, selbst wenn der Einsatz materiell-rechtlich gerechtfertigt war (Belz/Mussmann/Kahlert/Sander, Polizeigesetz für Baden-Württemberg, 8. Aufl. 2015, § 22 RN 52; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.2014 - 1 S 815/13

    Beweiserhebungsrecht von Untersuchungsausschüssen - Informationen mit rein

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Da in Bezug auf die Klägerin keine Einsatzanordnung vorliegt und im Übrigen einer solchen auf Grund der Innerdienstlichkeit auch kein Verwaltungsaktcharakter i.S.d. § 35 LVwVfG zukommt, scheidet eine wegen vorprozessualer Erledigung sogenannte "nachgezogene" Fortsetzungsfeststellungsklage (§ 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO entspr.) aus (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).

    Vor dem Hintergrund des verfassungsrechtlich garantierten Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG müssen polizeiliche Maßnahmen in Fällen gewichtiger, in tatsächlicher Hinsicht jedoch überholter Grundrechtseingriffe auch im Hauptsacheverfahren einer gerichtlichen Klärung zugeführt werden können, wenn sich die direkte Belastung durch die angegriffene Maßnahme nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung nicht erlangen kann (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris).

    Diese Anordnungen sind jedoch formell und materiell rechtswidrig gewesen, sodass es auf die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob die mit § 22 Abs. 3, Nr. 2, Abs. 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 und 2 PolG geschaffene Rechtsgrundlage für den Einsatz eines VE verfassungswidrig ist, nicht ankommt (offen gelassen: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; vgl. zu der inhaltsähnlichen, die Telekommunikationsüberwachung betreffende Vorschrift des § 33 a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Nds.SOG: BVerfG Urt. v. 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 - juris).

    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris, m.w.N.).

  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer verdeckten Ermittlung; Datenerhebung über

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Neben der Klägerin und Herrn ... haben fünf weitere Personen Klagen (4 K 2108/11 und 4 K 2109 bis 4 K 2113/11) erhoben, über die ebenfalls mit Urteilen vom heutigen Tag entschieden worden ist.

    Dem Gericht liegen die Akten 4 K 2107 bis 4 K 2113/11 vor.

    Dass der VE sowohl über sie als auch über die Kläger in den Parallelverfahren 4 K 2107/11 und 4 K 2109/11 bis 4 K 2113/11 persönliche Daten erhoben und an das LKA weitergegeben hat, geht eindrücklich aus den Angaben des Klägers im Verfahren 4 K 2113/11 hervor, die dieser bei seiner informatorischen Anhörung in der mündlichen Verhandlung gemacht hat.

    Die Kammer hält diese Angaben nach dem persönlichen Eindruck, den sie sich in der mündlichen Verhandlung über den Kläger im Verfahren 4 K 2113/11 verschafft hat, für glaubhaft.

  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2107/11

    Feststellung der Rechtswidrigkeit des Einsatzes eines Polizeibeamten als

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Als eine der Personen, auf die sich die Datenerhebung bezieht, ist ..., der Kläger im Verfahren 4 K 2107/11, genannt.

    Die Kammer hat der Klage des Herrn ... (Kläger im Verfahren 4 K 2107/11) mit Urteil vom heutigen Tage stattgegeben und festgestellt, dass der in Heidelberg gegen ihn gerichtete Einsatz des Polizeibeamten ... als verdeckter Ermittler mit dem Decknamen ... in der Zeit von - mindestens - April 2010 bis zum 12.12.2010 rechtswidrig war.

    Dass der VE sowohl über sie als auch über die Kläger in den Parallelverfahren 4 K 2107/11 und 4 K 2109/11 bis 4 K 2113/11 persönliche Daten erhoben und an das LKA weitergegeben hat, geht eindrücklich aus den Angaben des Klägers im Verfahren 4 K 2113/11 hervor, die dieser bei seiner informatorischen Anhörung in der mündlichen Verhandlung gemacht hat.

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Volkszählung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Global Positioning System

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Die Verwendung der Daten ist auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.08.2015 - 1 S 1239/15 - Rn. 49, juris).
  • BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 581/01

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Neben den spezifischen materiellrechtlichen Erfordernissen bedarf es in diesen Fällen regelmäßig auch vom Gesetzgeber zu bestimmenden, besonderer verfahrensmäßiger Vorkehrungen, um das Handeln der Verwaltung dort zu regeln, wo der Betroffene keine Möglichkeit hat, in einem vorgeschalteten Verfahren Einfluss hierauf zu nehmen (zum Grundrechtsschutz durch Verfahren vgl. BVerfG, Urt. v. 12.04.2005 - 2 BvR 581/01 - DVBl. 2005, 699 - strafprozessuale Ermittlungen durch Einsatz von "Global Positioning System" [GPS]; BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 - NJW 1980, 759 [Atomkraftwerk Mülheim-Kärlich] - staatliche Schutzpflicht und Mitverantwortung in verfahrensrechtlicher Hinsicht; VG Freiburg, Urt. v. 06.07.2005 - 1 K 439/03 - juris).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Feststellungsklage; verdeckte Ermittlung; Rehabilitation; informationelle

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Diese Anordnungen sind jedoch formell und materiell rechtswidrig gewesen, sodass es auf die von der Klägerin aufgeworfene Frage, ob die mit § 22 Abs. 3, Nr. 2, Abs. 5, § 20 Abs. 3 Nr. 1 und 2 PolG geschaffene Rechtsgrundlage für den Einsatz eines VE verfassungswidrig ist, nicht ankommt (offen gelassen: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.05.2014 - 1 S 815/13 - juris; vgl. zu der inhaltsähnlichen, die Telekommunikationsüberwachung betreffende Vorschrift des § 33 a Abs. 1 Nrn. 2 und 3 Nds.SOG: BVerfG Urt. v. 27.7.2005 - 1 BvR 668/04 - juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.2015 - 1 S 1239/15

    Heidelberg: Einsatz eines Polizeibeamten als Verdeckter Ermittler war

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Die Verwendung der Daten ist auf den gesetzlich bestimmten Zweck begrenzt (vgl. nur BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a - juris; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.08.2015 - 1 S 1239/15 - Rn. 49, juris).
  • BVerwG, 29.04.1997 - 1 C 2.95

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2108/11
    Weil die zwischen den Beteiligten umstrittene Frage allein sachgerecht und dem jeweiligen Rechtsschutzinteresse Rechnung tragend durch Feststellungsurteil geklärt werden kann, muss sich die Klägerin schließlich auch nicht i.S.d. § 43 Abs. 2 VwGO auf eine Gestaltungs- oder Leistungsklage verweisen lassen (vgl. BVerwG Urt. v. 29.4.1997 - 1 C 2.95 - juris).
  • BVerwG, 20.02.2014 - 20 F 4.13
  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2109/11
  • VG Karlsruhe, 26.08.2015 - 4 K 2113/11

    Verwaltungsprozeßrecht - Klagebefugnis, Berechtigtes Interesse an der

    Neben dem Kläger und Herrn xxx haben fünf weitere Personen Klagen (4 K 2108/11 bis 4 K 2112/11) erhoben, über die ebenfalls mit Urteilen vom heutigen Tag entschieden worden ist.
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