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   VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10   

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VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10 (https://dejure.org/2013,15957)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.02.2013 - DL 11 K 572/10 (https://dejure.org/2013,15957)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. Februar 2013 - DL 11 K 572/10 (https://dejure.org/2013,15957)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Aberkennung des Ruhegehalts - Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts - neue Beweismittel - Verletzung wesenstlicher Verfahrensvorschriften

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Mitwirkung des Personalrats nach § 80 Abs. 1 Nr. 1 LPVG BW in Fällen der Aberkennung des Ruhegehalts eines Beamten; Keine Heilung einer unterlassenen Anhörung nach § 20 LDG BW gem. §§ 45 Abs. 1 Nr. 3, 46 LVwVfG BW; Entfallen der Bindungswirkung der tatsächlichen ...

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Aberkennung des Ruhegehalts; Verletzung wesentlicher Verfahrensvorschriften; tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts als neue Beweismittel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Disziplinarrecht (Beamte und Richter) - Aberkennung des Ruhegehalts; Mitwirkung; Personalrat; Ruhestandsbeamter; Dienstvorgesetzter; Anhörung; Bindungswirkung; Tatsächliche Feststellungen des Strafgerichts; Offenkundige Unrichtigkeit; Neue Beweismittel; Zeugen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (45)

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Entsprechend dem Zweck des § 89 LBG a.F., bereits den Anschein der Käuflichkeit von Diensthandlungen zu vermeiden, werden von dem Verbot auch solche Belohnungen und Geschenke erfasst, die nicht dem Beamten persönlich, sondern einem Dritten zufließen, bei denen aber nicht der Dritte, sondern der Beamte wegen seiner dienstlichen Stellung oder seiner dienstlichen Handlungen den Grund für die Zuwendung bildet (BVerwG, Urteile vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 -, juris, und vom 20.02.2002 - 1 D 19.01.

    Inhaltlich ist mit dieser Regelung keine Änderung gegenüber den landesrechtlichen Vorgängerreglungen verbunden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.03.2012, a.a.O., zum gleichlautenden § 70 BBG).

    Dies ist dann der Fall, wenn nach den Umständen des Einzelfalls sich der Geber davon leiten lässt, dass der Bedienstete dienstlich tätig wird oder geworden ist (BVerwG, Urteile vom 29.03.2012, a.a.O.).

    Die Verhängung der Höchstmaßnahme kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld angenommen und sogar gefordert hat und durchgreifende Milderungsgründe fehlen (BVerwG, Urteile vom 26.09.2000 - 1 D 66.99 -, juris, vom 20.02.2002, a.a.O., und vom 29.03.2012, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1990 - DH 12/90 -).

    Das verlorene Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf wiederhergestellt werden (BVerfG, Beschluss vom 04.10.1977 - 2 BvR 80/77 -, BVerfGE 46, 17; Beschluss vom 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05 -, DVBl 2006, 1372; BVerwG, Urteil vom 29.03.2012, a.a.O. m.w.N.).

    Daran ist auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013, a.a.O., sowie ausführlich dazu BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.2012, a.a.O., und vom 16.05.2012 - 2 B 3.12 -, IÖD 2012, 166) und der Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) festzuhalten (ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 29.03.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Entsprechend dem Zweck des § 89 LBG a.F., bereits den Anschein der Käuflichkeit von Diensthandlungen zu vermeiden, werden von dem Verbot auch solche Belohnungen und Geschenke erfasst, die nicht dem Beamten persönlich, sondern einem Dritten zufließen, bei denen aber nicht der Dritte, sondern der Beamte wegen seiner dienstlichen Stellung oder seiner dienstlichen Handlungen den Grund für die Zuwendung bildet (BVerwG, Urteile vom 29.03.2012 - 2 A 11.10 -, juris, und vom 20.02.2002 - 1 D 19.01.

    -, NVwZ 2002, 1515, zu § 70 BBG; Plog/Wiedow, BBG alt, § 70 RdNr. 3; Zängl, in: GKÖD, Bd. I, BBG, K § 70 RdNr. 22; Schütz/Maiwald, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 76 LBG NRW a.F. RdNr. 24).

    Dies kann im Interesse einer geordneten und sachlich orientierten Verwaltung und im Interesse des allgemeinen Rechtsstaatsbewusstseins im demokratischen Gemeinwesen nicht hingenommen werden (stRspr, z.B. BVerwG, Urteil vom 20.02.2002, a.a.O., m.w.N.).

    Die Verhängung der Höchstmaßnahme kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld angenommen und sogar gefordert hat und durchgreifende Milderungsgründe fehlen (BVerwG, Urteile vom 26.09.2000 - 1 D 66.99 -, juris, vom 20.02.2002, a.a.O., und vom 29.03.2012, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1990 - DH 12/90 -).

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Zum anderen gebietet der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Abs. 1 GG, dass ein Beamter, der nach Begehung eines zur Auflösung des Beamtenverhältnisses führenden Dienstvergehens in den Ruhestand tritt, nicht besser gestellt wird als ein Beamter, der bis zum Abschluss des Disziplinarverfahrens im aktiven Dienst verbleibt (BVerfG, Beschluss vom 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00 -, NVwZ 2002, 467; BVerwG, Urteil vom 23.11.2006 - 1 D 1.06 -, ZBR 2007, 94 m.w.N.).

    Der Ansehens- und Vertrauensverlust wird auch durch die beanstandungsfreie, langjährige Tätigkeit des Klägers, seine guten Leistungen und großen Verdienste, sein berufliches Engagement und seine ansonsten einwandfreie Amts- und Lebensführung nicht derart relativiert, dass von einer Entfernung aus dem Dienst bzw. einer Aberkennung des Ruhegehalts abgesehen werden könnte (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 23.11.2006, a.a.O.).

    Bestehen keine hinreichenden Anhaltspunkte für mildernde Umstände, so erweist sich die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bzw. die Aberkennung des Ruhegehalts als geeignet und erforderlich, um den Zwecken des Disziplinarrechts Geltung zu verschaffen, sowie als verhältnismäßig im engeren Sinne (BVerwG, Urteil vom 23.11.2006, a.a.O.; OVG Koblenz, Urteil vom 17.10.2008 - 11 A 10623/08 -, BeckRS 2009, 42249).

  • BGH, 26.10.1999 - 4 StR 393/99

    Bestechlichkeit; Beihilfe zur Untreue; Unrechtsvereinbarung; Umfang der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Über den von § 89 LBG a.F. geforderten allgemeinen Bezug zur Dienststellung oder dienstlichen Tätigkeit hinaus bestand damit auch eine strafrechtlich relevante Wechselbeziehung zwischen dem geforderten Vorteil und der Dienstausübung des Klägers, die dessen rechtskräftige Verurteilung wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 Abs. 1 StGB in der Fassung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes vom 13.08.1997 (BGBl I S. 2038) nach sich gezogen hat (sog. Unrechtsvereinbarung, vgl. BGH, Beschluss vom 26.10.1999 - 4 StR 393/99 -, NStZ 2000, 319 m. w. N.).

    Denn die Unrechtsvereinbarung zwischen dem Amtsträger und dem Vorteilsgeber kann sowohl ausdrücklich als auch konkludent getroffen werden (BGH, Beschluss vom 26.10.1999, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Da einem Ruhestandsbeamten nach § 33 Abs. 1 Satz 2 LDG das Ruhegehalt aberkannt wird, wenn er als Beamter aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müsste, gilt für ihn nichts anders (BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.06.2012 - 2 B 123.11 -, ThürVBl 2012, 246).

    Daran ist auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013, a.a.O., sowie ausführlich dazu BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.2012, a.a.O., und vom 16.05.2012 - 2 B 3.12 -, IÖD 2012, 166) und der Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) festzuhalten (ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 29.03.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 26.09.2000 - 1 D 66.99

    Dienstvergehen eines Beamten wegen der Annahme mehrerer privater Vorteile in

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Die Verhängung der Höchstmaßnahme kommt in der Regel dann in Betracht, wenn der Beamte die ihm als Äquivalent des angebotenen, geforderten oder gewährten Vorteils angesonnene pflichtwidrige Amtshandlung tatsächlich vorgenommen oder wenn er bares Geld angenommen und sogar gefordert hat und durchgreifende Milderungsgründe fehlen (BVerwG, Urteile vom 26.09.2000 - 1 D 66.99 -, juris, vom 20.02.2002, a.a.O., und vom 29.03.2012, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.1990 - DH 12/90 -).

    Gerade bei einer solchen Tätigkeit kommt es in hohem Maße auf eine unparteiische, gerechte und uneigennützige Amtsführung an, um auch nur den Anschein zu vermeiden, im dienstlichen Verhalten durch Gefälligkeiten und Ähnliches beeinflussbar zu sein (BVerwG, Urteil vom 26.09.2000, a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, ESVGH 62, 128).

    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann von einem schweren Dienstvergehen eine - widerlegliche - Indizwirkung für einen endgültigen Vertrauensverlust ausgehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252).

  • BVerwG, 29.05.2008 - 2 C 59.07

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis wegen einer rechtskräftigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Für die Schwere des Dienstvergehens können bestimmend sein die objektive Handlung (insbesondere Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzung, zum Beispiel die Verletzung einer Kern- oder einer Nebenpflicht, sowie besondere Umstände der Tatbegehung, wie etwa Häufigkeit und Dauer eines wiederholten Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (insbesondere Form und Gewicht des Verschuldens des Beamten, Beweggründe für sein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und Dritte, zum Beispiel der materielle Schaden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, BVerwGE 124, 252 und vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3, jeweils zu § 13 BDG; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 24.08.2011 - DL 13 S 583/11 -, ESVGH 62, 128).

    Ein endgültiger Vertrauensverlust ist anzunehmen, wenn aufgrund einer prognostischen Gesamtwürdigung auf der Grundlage aller im Einzelfall bedeutsamen be- und entlastenden Gesichtspunkte der Schluss gezogen werden muss, der Beamte werde auch künftig in erheblicher Weise gegen Dienstpflichten verstoßen oder die durch sein Verhalten herbeigeführte Schädigung des Ansehens des Berufsbeamtentums sei bei einer Fortsetzung des Beamtenverhältnisses nicht wieder gutzumachen (vgl. BVerwG, Urteil vom 29.05.2008 - 2 C 59.07 -, Buchholz 235.1 § 70 BDG Nr. 3; vom 03.05.2007 - 2 C 9.06 -, NVwZ-RR 2007, 695; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.06.2011, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.2012 - 2 WD 16.11

    Strafurteil in abgekürzter Form; Bindungswirkung; Aufklärungsmangel;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Die Bindungswirkung entfällt hier nicht deswegen, weil das hinsichtlich des Klägers seit 25.12.2008 rechtskräftige Strafurteil des Landgerichts xxx ausweislich der Urteilsgründe gemäß § 267 Abs. 4 StPO abgekürzt ist (BVerwG, Beschluss vom 27.03.2012 - 2 WD 16.11 - zur insoweit gleichlautenden Regelung in § 84 Abs. 1 Satz 1 WDO).

    Der Gesetzgeber bezweckt mit der Bindungswirkung im Disziplinarverfahren, vor allem im Interesse der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes sicherzustellen, dass zu einem historischen Geschehensablauf nicht in verschiedenen gerichtlichen Verfahren rechtskräftig unterschiedliche Feststellungen getroffen werden (LT -Drucks. 14/2996, S. 72; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 27.03.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.02.2013 - DL 11 K 572/10
    Da einem Ruhestandsbeamten nach § 33 Abs. 1 Satz 2 LDG das Ruhegehalt aberkannt wird, wenn er als Beamter aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden müsste, gilt für ihn nichts anders (BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 01.06.2012 - 2 B 123.11 -, ThürVBl 2012, 246).

    Daran ist auch unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (vgl. BVerfG, Beschluss vom 28.01.2013, a.a.O., sowie ausführlich dazu BVerwG, Beschlüsse vom 01.06.2012, a.a.O., und vom 16.05.2012 - 2 B 3.12 -, IÖD 2012, 166) und der Vorschriften des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren vom 24. November 2011 (BGBl I S. 2302) festzuhalten (ausführlich dazu BVerwG, Urteil vom 29.03.2012, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.08.2011 - DL 13 S 583/11

    Besitz kinderpornografischer Dateien durch Lehrer; Disziplinarmaß

  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2011 - 1 S 1070/11

    Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes einer als Kulturdenkmal geschützten

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2008 - DL 16 S 3107/07

    Zur Bindung der Disziplinargerichte an die Auffassung des Strafgerichts - Zur

  • VGH Baden-Württemberg, 29.10.2009 - DL 16 S 3361/08

    Schwerwiegendes Dienstvergehen eines Polizeibeamten - Entfernung aus dem Dienst

  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2010 - DB 16 S 3391/08

    Disziplinarecht: Aberkennung des Ruhegehalts wegen eines Zugriffsdelikts;

  • BVerwG, 14.03.2012 - 2 B 5.12

    Darlegung eines Verfahrensfehlers i. R. einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BGH, 01.08.1962 - 3 StR 28/62

    Vernehmung von Polizeibeamten als Zeugen vom Hörensagen i.R.v. Aussagen über die

  • BGH, 31.03.1989 - 2 StR 706/88

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei Sperrerklärung bezüglich eines Informanten

  • BVerfG, 04.10.1977 - 2 BvR 80/77

    Besorgnis der Befangenheit eines Bundesverfassungsrichters

  • BVerfG, 22.11.2001 - 2 BvR 2138/00

    Disziplinarverfahren - Verfassungsbeschwerde - Lehrer - Sexueller Mißbrauch -

  • BVerfG, 09.08.2006 - 2 BvR 1003/05

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Kriminalbeamten wegen begangener Straftaten

  • BVerwG, 21.09.1988 - 1 D 140.87

    Beamtenrecht - Verbotene Geschenkannahme - Entgegennahme von Bargeld -

  • BVerwG, 02.11.1993 - 1 D 60.92

    Disziplinarrecht - Verfahrenseinstellung - Beamtenrecht - Geschenkannahme -

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 72.97

    Außerdienstliches Dienstvergehen eines Beamten; Ansehensverlust eines Beamten

  • BVerwG, 09.11.1999 - 1 D 76.97

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter des höheren Dienstes und Lehrer an

  • BVerwG, 21.06.2000 - 2 WD 19.00

    Disziplinarverfahren gegen Soldaten wegen Begehung eines Reisekostenbetruges -

  • BVerwG, 10.10.2000 - 1 D 46.98
  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06

    Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache,

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 26.08.2010 - 2 B 43.10

    Gerichtliches Disziplinarverfahren: offenkundig unrichtige Feststellungen aus

  • BVerwG, 16.06.2011 - 2 WD 11.10

    Soldatendisziplinarrecht; Versuch; Regelmaßnahme bei Bestechung und

  • BVerwG, 16.05.2012 - 2 B 3.12

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; Zweck der Disziplinarbefugnis; Verwirkung;

  • OVG Hamburg, 22.05.2000 - 8 Bf 660/98

    Rechtmäßigkeit einer drei Tage vor der Pernsionierung eines Beamten erlassenen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.10.2008 - 11 A 10623/08

    Verhandlungsunfähigkeit als Verfahrenshindernis im Disziplinarverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 27.06.2012 - 1 K 1500/12

    Früherer Vizepräsident der Polizei haftet zunächst nicht

  • VGH Baden-Württemberg, 04.11.2008 - DL 16 S 616/08

    Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Dienst wegen Körperverletzung im Amt

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2009 - DB 16 S 2045/08

    Entfernung eines Zollbeamten aus dem Dienst bei erheblich verminderter

  • BVerwG, 12.11.1997 - 11 A 49.96

    Naturschutzverband, anerkannter; Beteiligungsrecht; Planfeststellung;

  • BVerwG, 24.11.1983 - 2 C 27.82

    Beamter auf Probe - Personalrat - Mitwirkung an Entlassung - Vorherige

  • BVerwG, 09.12.1999 - 2 C 4.99

    Belehrungspflicht des Dienstherrn über personalvertretungs- rechtliche

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

  • BVerwG, 24.06.2010 - 2 C 15.09

    Disziplinarverfahren; Mangel; Verfahrensfehler; Wesentlichkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.02.1994 - 4 S 2757/92

    Versetzung eines Beamten in Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - Durchführung

  • VGH Baden-Württemberg, 02.03.2011 - DL 13 S 2492/10

    Hinweispflichten der Disziplinarbehörde vor Verhängung einer Geldbuße

  • VGH Baden-Württemberg, 17.05.2023 - DL 16 S 1134/22

    Polizeibeamter; Entfernung aus dem Dienst; Nähe zu Rockern, die Prostitution

    Die unterbliebene förmliche Ausdehnung des Disziplinarverfahrens kann schon wegen ihrer dargelegten Bedeutung für den weiteren Verfahrensablauf auch nicht ausnahmsweise als unwesentlich beziehungsweise unerheblich eingestuft werden (vgl. allgemein zur Unerheblichkeit von Verfahrensfehlern: VG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013 - DL 11 K 572/10 -, juris Rn. 65).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.2023 - DL 16 S 821/22

    Förmliche Ausdehnung eines Disziplinarverfahrens; Änderung der

    Die unterbliebene förmliche Ausdehnung des Disziplinarverfahrens kann schon wegen ihrer dargelegten Bedeutung für den weiteren Verfahrensablauf auch nicht ausnahmsweise als unwesentlich beziehungsweise unerheblich eingestuft werden (vgl. allgemein zur Unerheblichkeit von Verfahrensfehlern: VG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013 - DL 11 K 572/10 -, juris Rn. 65).
  • VG Sigmaringen, 06.11.2018 - DL 12 K 937/18

    Wirkung Strafurteil; Bezeichnung Dienstvergehen; Bagatellgrenze

    Wegen des rechtlichen Charakters der abschließenden Anhörung als qualifiziertes Mitwirkungsrecht des Beamten scheidet eine Heilung des Anhörungsverstoßes nach § 45, § 46 LVwVfG auch insofern aus (vgl. VG Sigmaringen, Gerichtsbescheid vom 20.12.2016 - DL 10 K 3173/16 -, juris; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.02.2013 - DL 11 K 572/10 -, juris).
  • VG Sigmaringen, 20.12.2016 - DL 10 K 3173/16

    Pflicht zur Anhörung des Beamten im Disziplinarverfahren

    Der Mangel ist hier auch nicht unwesentlich, nachdem sich nicht ausschließen lässt, dass er sich auf die Abschlussverfügung und auf das Ergebnis des gerichtlichen Disziplinarverfahrens auswirkt (vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 27.2.2013 - DL 11 K 572/10 -, Juris m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.2014 - 3d A 1662/12

    Begehung eines Dienstvergehens eines Beamten durch die außerhalb des Dienstes

    vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 27. Februar 2013 - DL 11 K 572/10 -, juris Rn. 52 f. m.w.N. zu § 80 Abs. 1 Nr. 5 LPVG BW a.F.; entsprechend zu § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BPersVG OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. September 2006 - 4 B 8.04 -, DÖD 2007, 251, 254; s. auch Cecior/Vallendar/Lechtermann/Klein, Das Personalvertretungsrecht in Nordrhein-Westfalen, § 73 LPVG NRW Rn. 113 (Stand: Januar 2013) m.w.N.; Altvater/Baden/Kröll/Lemcke/Peiseler, BPersVG, 7. Aufl., § 73 Rn. 33 m.w.N.
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