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   VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10   

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https://dejure.org/2010,31459
VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10 (https://dejure.org/2010,31459)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2010 - 5 K 2156/10 (https://dejure.org/2010,31459)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2010 - 5 K 2156/10 (https://dejure.org/2010,31459)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer "Allgemeinverfügung über die Ausweisung einer Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke anlässlich des Winzerfestes 2010" in einer bestimmten Stadt; Anforderungen an das Bestimmtheitsgebot einer Allgemeinverfügung; Vorliegen ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sperrzone für alkoholische Getränke bei einem Winzerfest

  • VG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Wiesloch: Eilverfahren gegen Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke anlässlich des Winzerfestes 2010 in Wiesloch erfolgreich

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.11.2007 - 1 S 2720/06

    Normenkontrollverfahren gegen den in einer Polizeiverordnung geregelten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, VBlBW 2008, 134 und Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302).

    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, [...]).

  • BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01

    Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintritts ausreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, [...]).

    Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld werden durch die polizeiliche Ermächtigungsgrundlage aber nicht gedeckt (BVerwG, Urteil vom 03.07.2002, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.1983 - 1 S 1/83

    "Herumtreiben nach Art eines Land- oder Stadtstreichers" kann nicht verboten

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, VBlBW 2008, 134 und Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302).

    Angesichts der weitreichenden rechtlichen Normierung und des Ausscheidens bloßer Belästigungen aus dem polizeirechtlichen Gefahren- und Schadensbegriff bleiben ohnehin nur wenige Tatbestände übrig, die Maßnahmen allein zum Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertigen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, NJW 1984, 507).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.09.1996 - 1 S 2531/96

    Unverhältnismäßiger Platzverweis - Treffpunkt für Mitglieder der Drogenszene

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Auch hier ist erforderlich, dass begrenzt auf den bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis geprüft wird, ob die Maßnahme ermessensgerecht ist, insbesondere das eingesetzte Mittel nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht (zum Ganzen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - und vom 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, beide [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97

    Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Insoweit werden auch die "stillen Zecher", die friedlich und im Übrigen unauffällig dem Alkohol zusprechen, erfasst (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.10.1998 - 1 S 2272/97 -, [...]).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2200/08

    Anforderungen an abstrakte Gefahr bei Polizeiverordnung gegen Alkoholkonsum

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Vielmehr hängt es von den äußeren Umständen, den individuellen Gegebenheiten und Befindlichkeiten sowie den situativen Einflüssen ab, welche Wirkungen der Alkoholgenuss bei dem Einzelnen zeigt (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -, [...] m.w.Nachw.).
  • BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04

    Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Je intensiver dabei eine Regelung auf die Rechtsposition des Normadressaten wirkt, desto höher sind die Anforderungen, die an die Bestimmtheit im Einzelnen zu stellen sind (vgl. dazu BVerfG, Urteil vom 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348 sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.11.2007 - 1 S 2720/06 -, VBlBW 2008, 134 und Beschluss vom 29.04.1983 - 1 S 1/83 -, VBlBW 1983, 302).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2002 - 1 S 1963/02

    Unzulässiges ,generalklauselartiges, verallgemeinerndes Platzverbot für

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2010 - 5 K 2156/10
    Auch hier ist erforderlich, dass begrenzt auf den bestimmten oder bestimmbaren Personenkreis geprüft wird, ob die Maßnahme ermessensgerecht ist, insbesondere das eingesetzte Mittel nicht außer Verhältnis zu dem angestrebten Zweck steht (zum Ganzen vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 04.10.2002 - 1 S 1963/02 - und vom 30.09.1996 - 1 S 2531/96 -, beide [...]).
  • VG Karlsruhe, 25.08.2011 - 6 K 2261/11

    Streitige Allgemeinverfügung betreffend eine Sperrzone für das Mitführen und den

    Die rund um die Uhr von Samstag, 27.08.2011, 18.00 Uhr bis Sonntag, 28.08.2011, 24.00 Uhr angeordnete - und schon deshalb unverhältnismäßige - "Sperrzone für das Mitführen und den Verzehr alkoholischer Getränke" dürfte die tatbestandlichen Voraussetzungen der polizeilichen Generalklausel nicht erfüllen und in der Mehrzahl Nichtstörer in Anspruch nehmen, ohne dass die Voraussetzungen von § 9 Abs. 1 PolG vorliegen dürften (so auch: VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 -zum Winzerfest der Stadt W.).

    Vielmehr hängt es von den äußeren Umständen, den individuellen Gegebenheiten und Befindlichkeiten sowie den situativen Einflüssen ab, welche Wirkungen der Alkoholgenuss bei dem Einzelnen zeigt (so auch: VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 - mit Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2200/08 -).

    Angesichts der weitreichenden rechtlichen Normierung und des Ausscheidens bloßer Belästigungen aus dem polizeirechtlichen Gefahren- und Schadensbegriff bleiben ohnehin nur wenige Tatbestände übrig, die Maßnahmen allein zum Schutz der öffentlichen Ordnung rechtfertigen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 -, m.w.N.).

    Zudem hat die Antragsgegnerin auch nicht dargelegt, weshalb die Gefahrenabwehr auf andere Weise, die der Inanspruchnahme des Nichtstörers vorgeht, insbesondere durch die eigenen Mittel der Polizei, nicht möglich sein sollte; reichen die Mittel der Polizei nicht aus, muss diese - insbesondere wenn ein entsprechender Bedarf absehbar ist - im Wege der Amtshilfe um Verstärkung nachsuchen (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 27.08.2010 - 5 K 2156/10 -).

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