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   VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12   

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https://dejure.org/2014,25684
VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12 (https://dejure.org/2014,25684)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27.08.2014 - 4 K 741/12 (https://dejure.org/2014,25684)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 27. August 2014 - 4 K 741/12 (https://dejure.org/2014,25684)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Erweiterung einer Gaststätte um eine Freisitzfläche im Innern einer Blockrandbebauung in einem allgemeinen Wohngebiet

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 4 Abs 2 Nr 2 BauNVO, § 15 Abs 1 S 1 BauNVO, § 15 Abs 1 S 2 BauNVO
    Zulässigkeit der Außenbewirtschaftung einer Gaststätte im allgemeinen Wohngebiet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauNVO; qualifizierter Bebauungsplan - Gaststätte; Biergarten; Freisitzfläche; allgemeines Wohngebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Genehmigung für Freischankfläche im Inneren einer Blockrandbebauung bei unzumutbaren Lärmimmissionen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Genehmigung für Freischankfläche im Inneren einer Blockrandbebauung bei unzumutbaren Lärmimmissionen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 21.06.1994 - 5 S 2726/93

    Allgemeines Wohngebiet - Gebietsverträglichkeit einer Gaststätte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe in der Entscheidung vom 21.06.1994 (5 S 2726/93 - BauR 1995, 358) entschieden, dass eine Schank- und Speisewirtschaft mit 89 Sitzplätzen im Innern zuzüglich rund 60 Sitzplätzen im Gartenbereich im Einzelfall der Versorgung eines allgemeinen Wohngebiets dienen könne, sofern das maßgebende Gebiet hinreichend groß sei.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.10.2003 - 3 S 2298/02

    Einfügen in Umgebungsbebauung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Der Lärm der Außenbewirtschaftung ist für die Bewohner der umliegenden Gebäude - mit anderen Worten - deshalb nicht zuzumuten, weil sie in ihrer Ruhephase getroffen werden, in der sie besonders auf die Nutzung der Wohnung angewiesen sind und damit besonders schutzbedürftig sind (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 17.10.2003 - 3 S 2298/02 - VBlBW 2004, 345).
  • BVerwG, 03.09.1998 - 4 B 85.98

    Allgemeines Wohngebiet; Zulässigkeit einer Gaststätte; Versorgung des Gebiets.

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Sie muss sich danach dem allgemeinen Wohngebiet, in dem sie liegt, funktional zuordnen lassen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 03.09.1998 - 4 B 85.98 - NJW 1998, 3792 u. Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7).
  • BVerwG, 22.09.1998 - 4 B 88.98

    Immissionsschutzrecht - Geräuschimmissionen durch Regen auf benachbarte

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Durch die Einhaltung der Richtwerte für Schallpegel nach der TA-Lärm kann jedenfalls nicht entscheidungserheblich festgestellt werden, ob die Beeinträchtigung der Nachbarn durch Geräusche von einer immissionsschutzrechtlich genehmigungsfreien Anlage die nach § 15 Abs. 1 S. 2 BauNVO maßgebliche Zumutbarkeitsschwelle überschreitet (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 22.09.1998 - 4 B 88.98 - NVwZ-RR 1999, 431).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Der Billigkeit entspricht es im Regelfall nur dann dem unterlegenen Teil die Kosten eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn der Beigeladene einen Antrag gestellt oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/11 - VBlBW 2011, 279).
  • BVerwG, 18.01.1993 - 4 B 230.92

    Grundsätzliche Klärungsbedürftigkeit der Frage der Zulässigkeit eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Sie muss sich danach dem allgemeinen Wohngebiet, in dem sie liegt, funktional zuordnen lassen (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Beschl. v. 03.09.1998 - 4 B 85.98 - NJW 1998, 3792 u. Beschl. v. 18.01.1993 - 4 B 230.92 - Buchholz 406.12 § 4 BauNVO Nr. 7).
  • VGH Bayern, 27.07.2005 - 25 BV 03.73

    Freisitzfläche für Gaststätte, Biergarten, Mischgebiet, Blockrandbebauung,

    Auszug aus VG Karlsruhe, 27.08.2014 - 4 K 741/12
    Insofern unterscheiden sich die Lebensäußerungen der Gaststättenbesucher qualitativ von denjenigen der Mitbewohner auf Balkonen, Freiflächen und an geöffneten Fenstern (so auch Bayr. VGH, Urt. v. 27.07.2005 - 25 BV 03.73 - NVwZ-RR 2006, 312).
  • VG Gera, 12.02.2015 - 5 K 1399/12

    Unzumutbarkeit von Veranstaltungslärm aus einem Dorfgemeinschaftshaus in einem

    Die Vorschrift stellt auf unmittelbar die konkrete Nutzung von Grundstücken betreffende Beeinträchtigungen, die bauaufsichtlich erfasst und verhindert werden können und sollen, ab (vgl. zum Ganzen Fickert/ Fieseler, BauNVO, 11. Auflage § 15 Rd.Nrn. 1 und 11; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. August 2014 - 4 K 741/12 -, juris).

    Der auf der Freifläche entstehende Lärm ist angesichts der Tatsache, dass die Gespräche am maßgeblichen Messpunkt mit ihrem Informationsgehalt zu verstehen sind, besonders störend (vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 17. Oktober 2003 - 3 S 2298/02 - VBlBW 2004, 345; VG Karlsruhe, Urteil vom 27. August 2014 - 4 K 741/12 -, juris).

  • VG Halle, 01.09.2015 - 2 B 124/15

    Nutzungsuntersagung

    Zur Eigenart eines konkreten Baugebiets gehören in diesem Sinne auch seine örtliche Situation und damit zusammenhängende charakteristische Besonderheiten und Prägungen (vgl. zum Ganzen: VG Karlsruhe - Urt. v. 27.08.2014 - 4 K 741/12 -, juris; Fickert/ Fieseler, BauNVO, 11. Auflage & 15 Rd.Nrn. 1 und 11).
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