Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Zur Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsgebühr für eine Auflage im Zusammenhang mit einer Versammlungsgenehmigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlung einer Verwaltungsgebühr für die Erteilung von Auflagen für eine angemeldete Versammlung; Verstoß gegen das Grundrecht der Versammlungsfreiheit bei der Erhebung von Gebühren für die Erteilung von Auflagen; Einschränkungsmöglichkeit der Versammlungsfreiheit
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Behörde darf keine Verwaltungsgebühren für Demonstrationen erheben - Gebührenpflicht darf Bürger nicht vor der Ausübung des Versammlungsfreiheit abschrecken
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 16.05.2006 - 7 A 10017/06
Keine Gebühr für Auflagen bei Versammlung
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05
20 Demgegenüber ist das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urt. v. 16.05.2006 - 7 A 10017/06.OVG -, mit dem das oben genannte Urteil des VG Neustadt an der Weinstraße abgeändert und der angefochtene Gebührenbescheid aufgehoben worden ist) der Auffassung, dass der Veranstalter einer Versammlung nur dann als Kostenschuldner herangezogen werden kann, wenn durch ihn selbst oder die Teilnehmer seiner Versammlung nach den zur Zeit des Erlasses der Auflagenverfügung erkennbaren Umständen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung unmittelbar gefährdet werde.Diese sehr hohe maximale Gebühr erscheint für die Erteilung einer versammlungsrechtlichen Auflage unverhältnismäßig (vgl. demgegenüber die speziellen Regelungen in Rheinland-Pfalz: 25 EUR bis 150 EUR, siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.05.2006 - 7 A 10017/06.OVG - und Bayern 30 DM bis 400 DM, siehe VGH München, Beschl. v. 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 -).
- VGH Bayern, 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338
Vereinbarkeit der Erhebung von Kosten für die Festlegung von Auflagen nach § 15 …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05
Auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschl. v. 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 -) stellt darauf ab, ob im Einzelfall aus Gründen der Gefahrenabwehr Auflagen nach § 15 Abs. 1 VersammlG erlassen werden mussten.Diese sehr hohe maximale Gebühr erscheint für die Erteilung einer versammlungsrechtlichen Auflage unverhältnismäßig (vgl. demgegenüber die speziellen Regelungen in Rheinland-Pfalz: 25 EUR bis 150 EUR, siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.05.2006 - 7 A 10017/06.OVG - und Bayern 30 DM bis 400 DM, siehe VGH München, Beschl. v. 16.04.2002 - 24 ZB 01.1338 -).
- VG Gießen, 22.06.2004 - 2 E 1017/04
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05
21 Nach der dritten Auffassung widerspricht es dem Verständnis der Versammlungsfreiheit, wenn Versammlungsbehörden für von ihnen verbotene oder mit Auflagen versehene Versammlungen eine Verwaltungsgebühr erheben (vgl., wenn auch offen lassend, VG Gießen, Urt. v. 22.06.2004 - 2 E 1017/04 - und dem zustimmend VG Frankfurt am Main, Urt. v. 23.08.2005 - 5 E 1561/04(2) -). - VG Karlsruhe, 28.02.2006 - 3 K 963/04
Gebührenfestsetzung für Veranstalter von Demonstrationen; Verfassungsmäßigkeit
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05
19 Nach der ersten Auffassung ist die Gebührenpflichtigkeit versammlungsrechtlicher Verfügungen nicht zu beanstanden (vgl. VG Neustadt an der Weinstraße, Urt. v. 23.11.2005 - 5 K 1004/05.NW - und zu einem Versammlungsverbot: VG Karlsruhe, Gerichtsbescheid v. 28.02.2006 - 3 K 963/04 -). - BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.03.2007 - 2 K 1163/05
Nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Versammlungsfreiheit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.05.1985 - 1 BvR 223/81, 1 BvR 341/81 - m.w.N.) hat dieses Grundrecht in einem freiheitlichen Staatswesen einen besonderen Rang.
- VGH Baden-Württemberg, 26.01.2009 - 1 S 1678/07
Verwaltungsgebühr für versammlungsrechtliche Auflage zur Gefahrenabwehr
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29. März 2007 - 2 K 1163/05 - wird zurückgewiesen.Durch Urteil vom 29.03.2007 - 2 K 1163/05 - hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe der Klage stattgegeben und Ziff. 9 der Verfügung der Beklagten vom 22.02.2005 und deren Widerspruchsbescheid vom 02.05.2005 aufgehoben sowie die Berufung zugelassen.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 29.03.2007 - 2 K 1163/05 - zu ändern und die Klage abzuweisen.