Rechtsprechung
VG Karlsruhe, 29.09.2016 - 4 K 4114/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Mitwirkungspflichten eines Ausländers bei der Passbeschaffung im Rahmen der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 48 Abs 1 AufenthG 2004, § 48 Abs 3 S 1 AufenthG 2004, § 60a Abs 6 S 1 Nr 2 AufenthG 2004, § 80 Abs 4 AufenthG 2004
Minderjähriger Ausländer; Beschaffung eines Passes oder Passersatzes; Mitwirkungspflicht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VGH Bayern, 19.12.2005 - 24 C 05.2856
D (A), Aufenthaltserlaubnis, Ausreisehindernis, Verschulden, …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.09.2016 - 4 K 4114/16
(im Anschluss an Bay. VGH, Beschl. v. 19.12.2005 - 24 C 05.2856 - juris).Solange dies nicht geschehen ist, kann nicht von einem "Vertretenmüssen" des Ausländers ausgegangen werden (Bay. VGH, Beschl. v. 19.12.2005 - 24 C 05.2856 - juris).
- OVG Hamburg, 24.06.1991 - Bs III 193/91
Anordnungsgrund; Einstweilige Anordnung; Vorläufige Zulassung zum Studium
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.09.2016 - 4 K 4114/16
Dies ist ihm nicht zumutbar (vgl. zur Unzumutbarkeit eines um ein Semester verzögerten Studienbeginns: OVG Hamburg, Beschl. v. 24.06.1991 - Bs III 193/91 - NVwZ-RR 1992, 22). - OVG Niedersachsen, 08.04.2010 - 11 PA 85/10
Täuschung über die Identität und Staatsangehörigkeit eines staatenlosen …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.09.2016 - 4 K 4114/16
Zu vertreten hat der Ausländer insbesondere ein Abschiebungshindernis, das er durch Täuschung über seine Identität oder seine Staatsangehörigkeit oder durch falsche Angaben herbeiführt (§ 60 a Abs. 6 S. 2 AufenthG) oder das kausal auf einer schuldhaft unzureichenden Mitwirkung des Ausländers bei der Passbeschaffung beruht (vgl. Niedersächs. OVG, Beschl. v. 8.4.2010 - 11 PA 85/10 - juris). - OVG Niedersachsen, 12.08.2010 - 8 PA 183/10
Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis an einen Ausländer bei unmöglicher …
Auszug aus VG Karlsruhe, 29.09.2016 - 4 K 4114/16
Zwar ist ein Fall des Vertretenmüssens auch zu bejahen, wenn die gesetzlichen Vertreter von minderjährigen Ausländern in zurechenbarer Weise die erforderlichen Passanträge nicht stellen (vgl. § 80 Abs. 4 AufenthG) und deshalb die Kinder nicht abgeschoben werden können, mit der Folge dass die Vertreter selbst mit Rücksicht auf Art. 6 GG nicht abgeschoben werden können (Niedersächs. OVG, Beschl. v. 22.06.2010 - 8 PA 183/10 - juris).