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   VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05   

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VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05 (https://dejure.org/2005,19603)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29.12.2005 - 5 K 2115/05 (https://dejure.org/2005,19603)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 29. Dezember 2005 - 5 K 2115/05 (https://dejure.org/2005,19603)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 19.09.2005 - 10 S 1194/05

    Keine Pflicht zur Vorlage an den Europäischen Gerichtshof im vorläufigen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Es besteht insoweit lediglich die Möglichkeit, dass die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat in einem Verfahren nach Art. 227 EGV geltend macht, die Tschechische Republik habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie das innerstaatliche Recht hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses nicht an die Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG angepasst und dem Antragsteller danach zu Unrecht eine Fahrerlaubnis erteilt habe (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C -476/01 - Kapper, EuZW 2004, 337; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.09.2005 - a.a.O - m. w. N.).

    Die Kammer vermag entgegen der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung, insbesondere des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) und der 11. Kammer des VG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 -) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004 - a.a.O. -) erhalten hat, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden ist und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - u. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - vgl. auch: OVG Münster, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 - BeckRS 2005 Nr. 30527; VGH München, Beschl. v. 01.07.2005 11 C 05.940) an.

    Für den Bereich des Gemeinschaftsrechts besteht das Problem, dass derzeit kein gemeinschaftsweites Fahrerlaubnisregister geführt wird und der ausstellende Mitgliedstaat nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei diesem Register (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung in Kenntnis gesetzt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.11.2005 - a.a.O.- u. v. 19.09.2005 - a.a.O.-).

    Die zuständigen Behörden der Tschechischen Republik hatten - wie der vorliegende Fall und eine Vielzahl der zum Wohnsitzerfordernis ergangenen Rechtsprechung zeigt (vgl. Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. v. 07.11.2005 - a.a.O. - u. v. 19.09.2005 - a.a.O. -, v. 14.10.2005 - 10 S 1866/05, BeckRS 2005 Nr. 30764; OVG Lüneburg, Beschl., v. 12.10.2005 - 12 ME 288/05 - BeckRS 2005 Nr. 30476; sowie die vom Antragsteller genannten Entscheidungen) - zunächst das - hier nicht zu prüfende - Wohnsitzerfordernis offenkundig missachtet.

    Dass der Antragsteller hierauf nicht eingegangen ist, verstärkt zudem die Zweifel an der Annahme, der Antragsteller habe seinen die Verkehrssicherheit gefährdenden Alkoholkonsum so eingeschränkt, dass er für den Straßenverkehr keine Gefahr mehr darstellt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.09.2005, a.a.O).

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2005 - 10 S 1057/05

    Abgabe eines ausländischen Führerscheins

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Möglicherweise ist jedoch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 FeV wegen der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, eine in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer im Inland ausgesprochenen Sperrfrist auch dann anzuerkennen, wenn dem Betreffenden zuvor im aufnehmenden Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, unanwendbar (vgl. hierzu: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - BeckRS 2005 Nr. 31037 u. v. 19.09.2005 - 1194/05 - BeckRS 2005 Nr. 29974; EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-476/01 - [Kapper]).

    Denn die innerstaatlichen Vorschriften ermächtigen einerseits die Behörde zu dieser Maßnahme, beschränken aber zugleich deren Wirkung entsprechend den völkerrechtlichen Vorgaben auf das Bundesgebiet (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.11.2005 - a.a.O. -).

    Die Kammer vermag entgegen der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung, insbesondere des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) und der 11. Kammer des VG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 -) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004 - a.a.O. -) erhalten hat, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden ist und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - u. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - vgl. auch: OVG Münster, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 - BeckRS 2005 Nr. 30527; VGH München, Beschl. v. 01.07.2005 11 C 05.940) an.

    Für den Bereich des Gemeinschaftsrechts besteht das Problem, dass derzeit kein gemeinschaftsweites Fahrerlaubnisregister geführt wird und der ausstellende Mitgliedstaat nicht durch eine obligatorische Nachfrage bei diesem Register (vgl. die innerstaatliche Vorschrift des § 2 Abs. 7 Satz 2 StVG) über die Gründe einer in einem anderen Mitgliedstaat erfolgten Fahrerlaubnisentziehung in Kenntnis gesetzt wird (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.11.2005 - a.a.O.- u. v. 19.09.2005 - a.a.O.-).

    Die zuständigen Behörden der Tschechischen Republik hatten - wie der vorliegende Fall und eine Vielzahl der zum Wohnsitzerfordernis ergangenen Rechtsprechung zeigt (vgl. Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. v. 07.11.2005 - a.a.O. - u. v. 19.09.2005 - a.a.O. -, v. 14.10.2005 - 10 S 1866/05, BeckRS 2005 Nr. 30764; OVG Lüneburg, Beschl., v. 12.10.2005 - 12 ME 288/05 - BeckRS 2005 Nr. 30476; sowie die vom Antragsteller genannten Entscheidungen) - zunächst das - hier nicht zu prüfende - Wohnsitzerfordernis offenkundig missachtet.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Möglicherweise ist jedoch die Vorschrift des § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 Satz 1 FeV wegen der Verpflichtung der Mitgliedsstaaten, eine in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union erteilte Fahrerlaubnis nach Ablauf einer im Inland ausgesprochenen Sperrfrist auch dann anzuerkennen, wenn dem Betreffenden zuvor im aufnehmenden Mitgliedstaat die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, unanwendbar (vgl. hierzu: VGH Bad.-Württ., Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - BeckRS 2005 Nr. 31037 u. v. 19.09.2005 - 1194/05 - BeckRS 2005 Nr. 29974; EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C-476/01 - [Kapper]).

    Es besteht insoweit lediglich die Möglichkeit, dass die Bundesrepublik Deutschland als Mitgliedstaat in einem Verfahren nach Art. 227 EGV geltend macht, die Tschechische Republik habe dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus dem EG-Vertrag verstoßen, dass sie das innerstaatliche Recht hinsichtlich des Wohnsitzerfordernisses nicht an die Vorgaben der Richtlinie 91/439/EWG angepasst und dem Antragsteller danach zu Unrecht eine Fahrerlaubnis erteilt habe (vgl. hierzu: EuGH, Urt. v. 29.04.2004 - C -476/01 - Kapper, EuZW 2004, 337; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 19.09.2005 - a.a.O - m. w. N.).

    Die Kammer vermag entgegen der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung, insbesondere des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) und der 11. Kammer des VG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 -) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004 - a.a.O. -) erhalten hat, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden ist und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - u. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - vgl. auch: OVG Münster, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 - BeckRS 2005 Nr. 30527; VGH München, Beschl. v. 01.07.2005 11 C 05.940) an.

    Zu Lasten der Verkehrssicherheit gehende Überlegungen, welche Folgerungen sich aus der Richtlinie 91/439/EWG und dem Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - a.a.O. - für die Frage der Anwendbarkeit des § 28 Abs. 4 und 5 FeV auf Sachverhalte wie dem vorliegenden ergeben könnten, sind im vorläufigen Rechtsschutzverfahren zunächst vor dem Hintergrund zu gewichten, dass sich der hier unterbreitete Sachverhalt wesentlich von dem unterscheidet, der dem Urteil des EuGH vom 29.04.2004 - a.a.O. - zugrunde lag.

  • VG Sigmaringen, 06.10.2005 - 2 K 1276/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Aberkennung des Rechts, in der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    In diesen Fällen ist auch eine Prüfungskompetenz nicht von der Hand zu weisen, die sich auf zeitlich vor der Erteilung der Fahrerlaubnis liegende Tatsachen bezieht (VG Sigm. Beschl. v. 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - BeckRS 2005 Nr. 30338).
  • OVG Niedersachsen, 11.10.2005 - 12 ME 288/05

    Vereinbarkeit der Sperrfristregelungen für die Neuerteilung einer entzogenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Die zuständigen Behörden der Tschechischen Republik hatten - wie der vorliegende Fall und eine Vielzahl der zum Wohnsitzerfordernis ergangenen Rechtsprechung zeigt (vgl. Beschlüsse des VGH Bad.-Württ. v. 07.11.2005 - a.a.O. - u. v. 19.09.2005 - a.a.O. -, v. 14.10.2005 - 10 S 1866/05, BeckRS 2005 Nr. 30764; OVG Lüneburg, Beschl., v. 12.10.2005 - 12 ME 288/05 - BeckRS 2005 Nr. 30476; sowie die vom Antragsteller genannten Entscheidungen) - zunächst das - hier nicht zu prüfende - Wohnsitzerfordernis offenkundig missachtet.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.04.1993 - 13 S 810/93

    Aufrechterhaltung des Sofortvollzuges der nachträglichen Befristung einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Im Rahmen der vom Gericht vorzunehmenden Interessenabwägung darf den Erfolgsaussichten des Rechtsbehelfs maßgebliches Gewicht beigemessen werden (vgl. BVerfG, NVwZ 1982, 241; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 04.07.1993 - 13 S 810/93 - VBlBW 1993, 390).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Die Kammer vermag entgegen der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung, insbesondere des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) und der 11. Kammer des VG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 -) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004 - a.a.O. -) erhalten hat, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden ist und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - u. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - vgl. auch: OVG Münster, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 - BeckRS 2005 Nr. 30527; VGH München, Beschl. v. 01.07.2005 11 C 05.940) an.
  • VGH Baden-Württemberg, 06.07.1998 - 10 S 639/98

    Fahrerlaubnisentziehung: Zweifel an der Kraftfahreignung bei Cannabiskonsum -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Eine Fahrerlaubnis kann stets dann mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn die hohe Wahrscheinlichkeit besteht, der Betroffene sei zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet (ständige Rspr. d. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 17.12.1991, VBlBW 1992, 150 u. v. 06.07.1998 - 10 S 639/98 -).
  • VGH Bayern, 01.07.2005 - 11 C 05.940

    Problem der Nutzungsuntersagung wegen fehlender MPU ist offen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Die Kammer vermag entgegen der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung, insbesondere des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) und der 11. Kammer des VG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 -) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004 - a.a.O. -) erhalten hat, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden ist und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - u. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - vgl. auch: OVG Münster, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 - BeckRS 2005 Nr. 30527; VGH München, Beschl. v. 01.07.2005 11 C 05.940) an.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2005 - 16 B 736/05

    EU-Führerschein vorerst kein Ausweg bei Entzug der Fahrerlaubnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 29.12.2005 - 5 K 2115/05
    Die Kammer vermag entgegen der vom Antragsteller angeführten Rechtsprechung, insbesondere des OVG Rheinland-Pfalz (vgl. Beschl. v. 15.08.2005 - 7 B 11021/05.OVG) und der 11. Kammer des VG Karlsruhe (Beschl. v. 06.09.2005 - 11 K 1167/05 -) nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass § 28 Abs. 4 Nr. 3 und Abs. 5 FeV mit der Richtlinie 91/439/EWG in der Auslegung, die sie durch die Rechtsprechung des EuGH (Urt. v. 29.04.2004 - a.a.O. -) erhalten hat, unvereinbar und deshalb nicht anzuwenden ist und schließt sich der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (Beschlüsse v. 07.11.2005 - 10 S 1057/05 - u. v. 19.09.2005 - 10 S 1194/05 - vgl. auch: OVG Münster, Beschl. v. 04.11.2005 - 16 B 736/05 - BeckRS 2005 Nr. 30527; VGH München, Beschl. v. 01.07.2005 11 C 05.940) an.
  • VGH Baden-Württemberg, 17.12.1991 - 10 S 2855/91

    Entziehung einer im Gebiet der ehemaligen DDR erteilten Fahrerlaubnis nach StVG §

  • BVerfG, 11.02.1982 - 2 BvR 77/82

    Ausländerrecht - Vollziehung der Ausweisungsverfügung - Interesse an Aussetzung -

  • VG Braunschweig, 30.01.2006 - 6 B 11/06

    Ausländische Fahrerlaubnis und Eignungsüberprüfung wegen vorangegangener

    Art. 8 Abs. 2 der Führerscheinrichtlinie enthält insoweit keine zeitliche Zäsur für die Berücksichtigung von Tatsachen zur Überprüfung der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen (vgl. hierzu auch: Nds. OVG, Beschl. vom 11.10.2005 - 12 ME 288/05 - VG Gießen, Beschl. vom 10.10.2005 - 6 G 1453/05 - VG Sigmaringen, Beschl. vom 06.10.2005 - 2 K 1276/05 - VG Dresden, Beschl. vom 03.01.2006 - 14 K 2073/05 - VG Karlsruhe, Beschl. vom 29.12.2005 - 5 K 2115/05 - VGH Bad.-Würt., Beschl. vom 19.09.2005 - InfAuslR 2006, 6).
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