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   VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13   

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VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13 (https://dejure.org/2014,2005)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.01.2014 - 2 K 2473/13 (https://dejure.org/2014,2005)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 2 K 2473/13 (https://dejure.org/2014,2005)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu Niederschlagswassergebühren

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Heranziehung eines Miterben als Gesamtschuldner für die Abwassergebühr; rückwirkende Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr; Verstoß gegen das Schlechterstellungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.03.2010 - 2 S 2938/08

    Zur Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Grund hierfür war die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 -, in der dieser unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung entschieden hatte, dass die Erhebung einer nach dem Frischwassermaßstab berechneten einheitlichen Abwassergebühr für die Schmutz- und Niederschlagswasserversorgung auch bei kleineren Gemeinden in aller Regel gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip verstößt.

    Das Vertrauen auf die Ungültigkeit einer Rechtsnorm ist nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 18.74 -, u. Urt. v. 15.12.1978 - 7 C 3.78 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1982 - 2 S 1104/82 - u. Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - alle juris).

    Dieser Maßstab verstieß angesichts der heutigen Wohn- und Lebensgewohnheiten gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG sowie das Äquivalenzprinzip (s. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - juris).

    Mit Einführung der gesplitteten Abwassergebühr in der Abwassersatzung vom 08.04.2013, die insoweit rückwirkend zum 01.01.2011 in Kraft getreten ist (s. § 35 AbwS), hat die Beklagte somit die vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - aufgestellten Vorgaben umgesetzt und die zuvor ungültige Maßstabsregelung durch eine gültige ersetzt.

  • BVerwG, 07.04.1989 - 8 C 83.87

    Kostenspaltung im Erschließungsbeitragsrecht; Zweifel an der Gültigkeit einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Da der Mangel der ursprünglichen Satzung gerade in einem Fehler der Verteilungsregelung bestanden hat, und die rückwirkende Beseitigung dieses Fehler aus Vertrauensschutzgründen unbedenklich ist, liegt kein Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip vor, wenn bereits die Änderung der Verteilungsregelung zum Entstehen einer höheren Gebührenpflicht der Klägerin geführt hat (s. BVerwG, Urt. v. 07.04.1989 - 8 C 83/87 - juris).

    Für das Erschließungsbeitragsrecht ist dementsprechend anerkannt, dass der Ortsgesetzgeber durch den verfassungsrechtlichen Grundsatz des Vertrauensschutzes nicht darin gehindert ist, eine wegen eines Fehlers im Beitragsmaßstab rechtsunwirksame Satzung durch eine neue Satzung mit geändertem Beitragsmaßstab rückwirkend zu ersetzen (BVerwG, Urt. v. 15.04.1983 - 8 C 170.81 - u. Urt. v. 07.04.1989 - 8 C 83.87 - alle juris).

    Diese Erhöhung war nicht Folge der "rückwirkenden Fehlerbeseitigung" (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.04.1989 - 8 C 83.87 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1982 - 2 S 1104/82

    Abwassergebühr; Rückwirkung einer Satzung; Starkverschmutzungszuschlag

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Das Vertrauen auf die Ungültigkeit einer Rechtsnorm ist nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 18.74 -, u. Urt. v. 15.12.1978 - 7 C 3.78 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1982 - 2 S 1104/82 - u. Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - alle juris).
  • BVerwG, 15.12.1978 - 7 C 3.78

    Ausnahmen vom Rückwirkungsverbot - Rückwirkende gebührenrechtliche Regelung -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Das Vertrauen auf die Ungültigkeit einer Rechtsnorm ist nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 18.74 -, u. Urt. v. 15.12.1978 - 7 C 3.78 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1982 - 2 S 1104/82 - u. Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - alle juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.10.2005 - 2 S 995/05

    Abwassergebühr; Wohnungseigentum; Teileigentum; gesamt schuldnerische Haftung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Er ist an die Klägerin als richtige Adressatin gerichtet und musste mit Blick auf seine inhaltliche Bestimmtheit weder die Darlegung der für die alleinige Heranziehung der Klägerin maßgeblichen Ermessensgründe noch den Hinweis umfassen, dass die Festsetzung der Niederschlagswassergebühr der Klägerin gegenüber als Gesamtschuldnerin erfolgt (s. dazu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 04.10.2005 - 2 S 995/05 - juris).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 18.74

    Rückwirkende Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung; Voraussetzungen eins

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Das Vertrauen auf die Ungültigkeit einer Rechtsnorm ist nicht geschützt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.11.1975 - IV C 18.74 -, u. Urt. v. 15.12.1978 - 7 C 3.78 - VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1982 - 2 S 1104/82 - u. Urt. v. 11.03.2010 - 2 S 2938/08 - alle juris).
  • BVerwG, 18.10.2001 - 3 C 1.01

    Vertragsanpassung; Änderungsklage zur Vertragsanpassung; Änderung der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Während nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (s. z. B. Urt. v. 30.03.2006 - 2 S 831/05 - juris) in Übereinstimmung mit der ebenfalls in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (. z. B. Urt. v. 18.10.2001 - 3 C 1.01 -, juris) der rückwirkende Erlass einer Abgabensatzung zulässig ist, wenn die Rückwirkung dazu dient, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine gültige Satzung zu ersetzen, ist in der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg bisher nicht geklärt, ob die Gemeinde die rückwirkende Heilung eines Satzungsmangels zum Anlass nehmen darf, die Gebührensätze rückwirkend zu erhöhen, etwa weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass die bisherigen - ungültigen - Gebührensätze nicht kostendeckend sind.
  • BVerwG, 07.07.1989 - 8 C 86.87

    Keine Ermächtigung zur Einschränkung der Nacherhebung von Erschließungsbeiträgen;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Diese Ausführungen sind allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Gemeinden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92/87 - u. Urt. v. 07.07.1989 - 8 C 86.87 - alle juris) zur Ausschöpfung des kraft Gesetzes entstehenden Erschließungsbeitragsanspruchs verpflichtet sind.
  • BVerwG, 18.03.1988 - 8 C 92.87

    Erschließungsbeitragsansprüche - Volle Geltendmachung - Beitragsschuldverhältnis

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Diese Ausführungen sind allerdings vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Gemeinden nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 18.03.1988 - 8 C 92/87 - u. Urt. v. 07.07.1989 - 8 C 86.87 - alle juris) zur Ausschöpfung des kraft Gesetzes entstehenden Erschließungsbeitragsanspruchs verpflichtet sind.
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2006 - 2 S 831/05

    Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheides für Fleischuntersuchungen -

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2473/13
    Während nach der ständigen Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg (s. z. B. Urt. v. 30.03.2006 - 2 S 831/05 - juris) in Übereinstimmung mit der ebenfalls in ständiger Rechtsprechung vertretenen Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (. z. B. Urt. v. 18.10.2001 - 3 C 1.01 -, juris) der rückwirkende Erlass einer Abgabensatzung zulässig ist, wenn die Rückwirkung dazu dient, eine ungültige oder in ihrer Gültigkeit zweifelhafte Satzung durch eine gültige Satzung zu ersetzen, ist in der Rechtsprechung des VGH Baden-Württemberg bisher nicht geklärt, ob die Gemeinde die rückwirkende Heilung eines Satzungsmangels zum Anlass nehmen darf, die Gebührensätze rückwirkend zu erhöhen, etwa weil sich inzwischen herausgestellt hat, dass die bisherigen - ungültigen - Gebührensätze nicht kostendeckend sind.
  • BVerwG, 15.04.1983 - 8 C 170.81

    Rechtmäßigkeit einer Beitragssatzerhöhung bei rückwirkender Ersetzung einer wegen

  • VG Karlsruhe, 30.01.2014 - 2 K 2233/13

    Abwassergebühren: Kosten für Regenbecken, Abschreibungen für künftige

  • BVerwG, 19.10.2006 - 9 B 7.06

    Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des

  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

  • VG Sigmaringen, 20.01.2016 - 5 K 2590/14

    Erbengemeinschaft; einzelne Mitglieder; Schuldnerin; Adressat

    Schuldner sind die einzelnen Mitglieder der Erbengemeinschaft (so auch BVerwG, Urteil vom 10.09.2015 - 4 C 3/14 - zur gesamtschuldnerischen Haftung der einzelnen Mitglieder einer Erbengemeinschaft für einen sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag; vgl. VG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.2014 - 2 K 2473/13 -, juris Rn. 21).
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