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   VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02   

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VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02 (https://dejure.org/2003,33617)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.05.2003 - A 4 K 10311/02 (https://dejure.org/2003,33617)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Mai 2003 - A 4 K 10311/02 (https://dejure.org/2003,33617)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestehen eines Abschiebungshindernisses hinsichtlich einer Abschiebung nach Serbien und Montenegro; Erhebliche konkrete Gesundheitsgefährdung im Fall einer Rückkehr in die Bundesrepublik Jugoslawien; Absehen von einer Abschiebung eines Ausländers in einen anderen Staat; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • VGH Baden-Württemberg, 11.11.1996 - A 16 S 2681/96

    Asylfolgeantrag: Aussetzung der Abschiebung wegen ernstlicher Zweifel an der

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Dies gilt auch dann, wenn nicht schon im Eilverfahren, sondern erst im Verfahren der Hauptsache eine hinreichende Klarheit über die Rechtmäßigkeit der angegriffenen Entscheidung gewonnen werden kann, insbesondere das Verfahren in tatsächlicher Hinsicht noch zu klärende Fragen aufwirft, es einer erneuten Anhörung des Antragstellers oder weiterer Aufklärung in sonstiger Weise bedarf oder sich in rechtlicher Hinsicht Fragen von grundsätzlicher Bedeutung stellen (vgl. hierzu auch VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.11.1996, VBlBW 1997, 111).
  • BVerwG, 25.11.1997 - 9 C 58.96

    Abschiebungsschutz für kranke Asylbewerber bei unzureichenden medizinischen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Danach kann insbesondere die Gefahr, dass sich eine Krankheit des Ausländers in dem Zielstaat der Abschiebung verschlimmert, weil die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG darstellen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1997, NVwZ 1998, 524, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ 1998, 526 und Urt. v. 02.09.1997, NVwZ 1999, 311).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Weiter hat das Bundesamt es wohl auch zu Recht abgelehnt, von den ihm nach § 51 Abs. 5 VwVfG eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen, das Verfahren auch unabhängig davon wiederaufzugreifen, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.2000, NVwZ 2000, 940, Urt. v. 07.09.1999, NVwZ 2000, 204; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1999, NVwZ-Beilage I 1999, 45; Hess. VGH, Beschl. v. 22.12.1999, ESVGH 50, 164; GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 149.2 f.; Hoffmann, Asylmagazin 2000, 20 f.).
  • BVerwG, 17.10.1995 - 9 C 9.95

    Abschiebungsschutz für Flüchtlinge

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Aufgrund des Vortrags im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes spricht jedoch vieles für die Annahme, dass die Antragstellerin zu 4 mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit (vgl. zu diesem Maßstab BVerwG, Urt. v. 17.12.1996, InfAusIR 1997, 284 und Urt. v. 17.10.1995, BVerwGE 99, 324, 330) [BVerwG 17.10.1995 - 9 C 9/95] im Falle ihrer Rückkehr in die Bundesrepublik Jugoslawien (Kosovo) eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefährdung i.S. von § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG zu erwarten hat.
  • BVerwG, 07.09.1999 - 1 C 6.99

    Duldung, zielstaatsbezogene Abschiebungshindernisse, erhebliche Gefahr für Leib

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Weiter hat das Bundesamt es wohl auch zu Recht abgelehnt, von den ihm nach § 51 Abs. 5 VwVfG eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen, das Verfahren auch unabhängig davon wiederaufzugreifen, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.2000, NVwZ 2000, 940, Urt. v. 07.09.1999, NVwZ 2000, 204; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1999, NVwZ-Beilage I 1999, 45; Hess. VGH, Beschl. v. 22.12.1999, ESVGH 50, 164; GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 149.2 f.; Hoffmann, Asylmagazin 2000, 20 f.).
  • VGH Hessen, 22.12.1999 - 6 UE 3557/98

    Entscheidung über Asylfolgeantrag und Feststellung von Abschiebungshindernissen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Weiter hat das Bundesamt es wohl auch zu Recht abgelehnt, von den ihm nach § 51 Abs. 5 VwVfG eingeräumten Ermessen Gebrauch zu machen, das Verfahren auch unabhängig davon wiederaufzugreifen, ob die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 VwVfG vorliegen (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.03.2000, NVwZ 2000, 940, Urt. v. 07.09.1999, NVwZ 2000, 204; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 22.01.1999, NVwZ-Beilage I 1999, 45; Hess. VGH, Beschl. v. 22.12.1999, ESVGH 50, 164; GK-AsylVfG, § 71 Rdnr. 149.2 f.; Hoffmann, Asylmagazin 2000, 20 f.).
  • BVerwG, 11.11.1997 - 9 C 13.96

    Abschiebungsschutz für abgelehnte Asylbewerber aus familiären Gründen?

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Danach kann insbesondere die Gefahr, dass sich eine Krankheit des Ausländers in dem Zielstaat der Abschiebung verschlimmert, weil die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG darstellen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1997, NVwZ 1998, 524, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ 1998, 526 und Urt. v. 02.09.1997, NVwZ 1999, 311).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1516/93

    Flughafenverfahren

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Ernstliche Zweifel liegen dann vor, wenn erhebliche Gründe dafür sprechen, dass die Maßnahme einer rechtlichen Prüfung wahrscheinlich nicht standhält (vgl. BVerfG, Urt. v. 14.05.1996, BVerfGE 94, 166).
  • BVerfG, 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95

    Einstweiliger Rechtsschutz im Asylfolgeverfahren bei Ablehnung der Durchführung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Auch bei Folgeanträgen rechtfertigen erst ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheids die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.03.1999 - 2 BvR 2131/95 -, InfAusIR 1999, 256); nichts anderes kann gelten, wenn ein Wiederaufgreifen lediglich hinsichtlich der Feststellung zu § 53 Abs. 6 AuslG begehrt worden ist und das Bundesamt dies mit sofort vollziehbarem Bescheid abgelehnt hat.
  • BVerwG, 02.09.1997 - 9 C 40.96

    Gefahrenquelle und Staatlichkeit der Mißhandlung nach Art. 3 EMRK;

    Auszug aus VG Karlsruhe, 30.05.2003 - A 4 K 10311/02
    Danach kann insbesondere die Gefahr, dass sich eine Krankheit des Ausländers in dem Zielstaat der Abschiebung verschlimmert, weil die medizinischen Behandlungsmöglichkeiten dort unzureichend sind, ein Abschiebungshindernis nach § 53 Abs. 6 S. 1 AuslG darstellen (vgl. etwa BVerwG, Urt. v. 25.11.1997, NVwZ 1998, 524, Urt. v. 11.11.1997, NVwZ 1998, 526 und Urt. v. 02.09.1997, NVwZ 1999, 311).
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