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   VG Kassel, 01.02.2018 - 7 L 5975/17.KS   

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https://dejure.org/2018,2392
VG Kassel, 01.02.2018 - 7 L 5975/17.KS (https://dejure.org/2018,2392)
VG Kassel, Entscheidung vom 01.02.2018 - 7 L 5975/17.KS (https://dejure.org/2018,2392)
VG Kassel, Entscheidung vom 01. Februar 2018 - 7 L 5975/17.KS (https://dejure.org/2018,2392)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 61 Abs. 3 Nr. 2 HBKG, § 22 Abs. 3 Satz 2 HBKG, § 6 Abs. 1 HBKG
    Kein Ausschlussverhältnis zwischen § 22 Abs. 3 Satz 2 HBKG und § 61 Abs. 3 HBKG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kein Ausschlussverhältnis zwischen § 22 Abs. 3 Satz 2 HBKG und § 61 Abs. 3 HBKG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Kassel, 07.04.2016 - 6 K 447/12
    Auszug aus VG Kassel, 01.02.2018 - 7 L 5975/17
    Das VG Kassel (Urteil vom 07.04.2016 - 6 K 447/12.KS, Rn. 57 ff, juris) hat hierzu ausgeführt:.
  • VG Chemnitz, 03.05.2017 - 3 K 1102/13
    Auszug aus VG Kassel, 01.02.2018 - 7 L 5975/17
    Diese trägt dann das Insolvenzrisiko des kostenpflichtigen Verursachers (zur weiteren Abwicklung der Kosten im Dreiecksverhältnis auch VG Chemnitz, Urteil vom 03.05.2017 - 3 K 1102/13, Rn. 52, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 05.02.2003 - 5 K 310/02, Rn. 34, juris; eine ausdrückliche Regelung zum Durchgriff der in Anspruch genommenen Gemeinde gegenüber dem Kostenersatzpflichtigen findet sich im HBKG nicht; Beispiele für eine solche Regelung: § 36 LBKG-RP; § 26 Abs. 2 Satz 3 FwG-BaWü).
  • VG Würzburg, 17.10.1995 - W 5 K 93.457

    Klage auf Erstattung der Kosten für den Einsatz der Feuerwehr; Einsatz der

    Auszug aus VG Kassel, 01.02.2018 - 7 L 5975/17
    Die Norm des § 22 HBKG stellt eine Sonderregelung der Fälle von Amtshilfe oder Geschäftsführung ohne Auftrag dar und trifft hierfür eine eigene Kostensonderregelung in § 22 Abs. 3 Satz 2 HBKG (vgl. Diegmann/Lankau, HBKG, 9. Aufl. 2016, § 22, Rn. 1; zu Art. 17 BayFwG: VG Würzburg, Urteil vom 17.10.1995 - W 5 K 93.457).
  • VG Sigmaringen, 05.02.2003 - 5 K 310/02

    Kostenersatz für Leistungen der Gemeindefeuerwehr

    Auszug aus VG Kassel, 01.02.2018 - 7 L 5975/17
    Diese trägt dann das Insolvenzrisiko des kostenpflichtigen Verursachers (zur weiteren Abwicklung der Kosten im Dreiecksverhältnis auch VG Chemnitz, Urteil vom 03.05.2017 - 3 K 1102/13, Rn. 52, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 05.02.2003 - 5 K 310/02, Rn. 34, juris; eine ausdrückliche Regelung zum Durchgriff der in Anspruch genommenen Gemeinde gegenüber dem Kostenersatzpflichtigen findet sich im HBKG nicht; Beispiele für eine solche Regelung: § 36 LBKG-RP; § 26 Abs. 2 Satz 3 FwG-BaWü).
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