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   VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20.KS   

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https://dejure.org/2020,1494
VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20.KS (https://dejure.org/2020,1494)
VG Kassel, Entscheidung vom 05.02.2020 - 1 L 177/20.KS (https://dejure.org/2020,1494)
VG Kassel, Entscheidung vom 05. Februar 2020 - 1 L 177/20.KS (https://dejure.org/2020,1494)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 66 BBG, § 80 Abs 5 VwGO
    Verbot der Führung von Dienstgeschäften (hier: Teilnahme an der mündlichen Abschlussprüfung eines Polizeimeisteranwärters)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VG Kassel, 16.10.2009 - 1 L 1108/09

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte; Lehrer

    Auszug aus VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20
    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 3 L 1141/18.WI , juris Rn. 30 ; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 1 L 1108/09.KS , juris Rn. 4 ).

    Ein Verbot der Dienstgeschäfte ist damit insbesondere dann möglich, wenn durch die Fortsetzung der Tätigkeiten eine wesentliche Beeinträchtigung des Dienstbetriebes zu befürchten ist (zum Ganzen: VG Kassel, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 1 L 1108/09.KS , juris Rn. 10 -16, m. w. N.).

  • BGH, 27.02.1992 - 5 StR 190/91

    nemo tenetur se ipsum accusare

    Auszug aus VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unterliegen Äußerungen, die der Beschuldigte vor einer Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 StPO gemacht hat, dann keinem Verwertungsverbot, wenn der Beschuldigte sein Recht, zur Sache nicht aussagen zu müssen, kannte (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, juris; BGH, Beschluss vom 13. Februar 1996 - 1 StR 768/95 -, juris).

    Jedoch gilt hier das Verwertungsverbot ausnahmsweise nicht, weil das Interesse an der Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitsfindung in einem solchen Fall Vorrang zu geben ist (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 07. Mai 2003 - 6 D 60016/00.Me -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2016 - 2 MB 23/16

    Verbot der Führung der Dienstgeschäfte eines Polizeibeamten auf Widerruf bei

    Auszug aus VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20
    Entsprechend dem Zweck des Verbots genügt insoweit der auf hinreichenden Anhaltspunkten beruhende Verdacht einer Gefahrenlage (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 05. August 2016 - 2 MB 23/16 -, juris).
  • VG Meiningen, 07.05.2003 - 6 D 60016/00

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20
    Jedoch gilt hier das Verwertungsverbot ausnahmsweise nicht, weil das Interesse an der Durchführung des Verfahrens im Hinblick auf die Wahrheitsfindung in einem solchen Fall Vorrang zu geben ist (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 07. Mai 2003 - 6 D 60016/00.Me -, juris).
  • VG Wiesbaden, 01.02.2019 - 3 L 1141/18

    Für das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte genügt es, wenn der zuständige

    Auszug aus VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20
    Deshalb tragen die Gründe regelmäßig zugleich das besondere öffentliche Interesse an ihrer sofortigen Vollziehung ( VG Wiesbaden, Beschluss vom 1. Februar 2019 - 3 L 1141/18.WI , juris Rn. 30 ; vgl. auch VG Kassel, Beschluss vom 16. Oktober 2009 - 1 L 1108/09.KS , juris Rn. 4 ).
  • BGH, 13.02.1996 - 1 StR 768/95

    Verwerfung einer Revision

    Auszug aus VG Kassel, 05.02.2020 - 1 L 177/20
    Nach einhelliger Auffassung in Rechtsprechung und Literatur unterliegen Äußerungen, die der Beschuldigte vor einer Belehrung gemäß § 136 Abs. 1 Satz 1 Satz 2, § 163 a Abs. 4 StPO gemacht hat, dann keinem Verwertungsverbot, wenn der Beschuldigte sein Recht, zur Sache nicht aussagen zu müssen, kannte (BGH, Beschluss vom 27. Februar 1992 - 5 StR 190/91 -, juris; BGH, Beschluss vom 13. Februar 1996 - 1 StR 768/95 -, juris).
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