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   VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10.KS   

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https://dejure.org/2012,6654
VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10.KS (https://dejure.org/2012,6654)
VG Kassel, Entscheidung vom 06.02.2012 - 1 K 1135/10.KS (https://dejure.org/2012,6654)
VG Kassel, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 1 K 1135/10.KS (https://dejure.org/2012,6654)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rundfunkgebührenpflicht eines in einem Rechenzentrum für gewerbliche Zwecke betriebenen internetfähigen Datenverarbeitungsgeräts

  • Wolters Kluwer

    Rundfunkgebühren für PC in Rechenzentrum

  • info-it-recht.de

    Rundfunkgebühren (hier: PC im Rechenzentrum)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 31.10

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähigen Computer ohne Internetanschluss

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Da es in diesem Zusammenhang nicht auf die Nutzungsgewohnheiten ankommt, ist es der Eigenschaft als Empfangsgerät auch nicht abträglich, wenn es über die Möglichkeit des Rundfunkempfangs hinaus weitere Verwendungen zulässt (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 -, Juris; siehe auch BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60, 90 f.).

    Daher sind Personen, die ihren PC - mit modernem technischen Standard - zu üblichen Arbeitszwecken angeschafft haben und nutzen, durch die -nachträgliche - Verbreitung von Rundfunkprogrammen über Lifestream mit der Situation konfrontiert, plötzlich im Rechtssinn ein "Rundfunkempfangsgerät" zu besitzen und im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auch bereitzuhalten, und zwar selbst dann, wenn sie es nicht "online" nutzen (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 - und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 17.09 -, jeweils Juris).

  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 15.10

    Rundfunkgebühr; Rundfunkempfangsgerät, internetfähiger PC; Zweitgerät; im

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Bei einer etwaigen Inanspruchnahme ihrer Gesellschafter als Gebührenschuldner wäre schließlich die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, wonach es zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ausreicht, dass das "neuartige" und das "nicht neuartige" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück bereitgehalten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 15.10 und 6 C 45.10 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 45.10

    Rundfunkgebührenfreiheit für Internet-PC als Zweitgerät im nicht ausschließlich

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Bei einer etwaigen Inanspruchnahme ihrer Gesellschafter als Gebührenschuldner wäre schließlich die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu beachten, wonach es zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht nach § 5 Abs. 3 Satz 1 RGebStV ausreicht, dass das "neuartige" und das "nicht neuartige" Rundfunkempfangsgerät auf demselben Grundstück bereitgehalten werden (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 17. August 2011 - BVerwG 6 C 15.10 und 6 C 45.10 -, jeweils Juris).
  • BVerwG, 27.10.2010 - 6 C 17.09

    Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige PC

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Daher sind Personen, die ihren PC - mit modernem technischen Standard - zu üblichen Arbeitszwecken angeschafft haben und nutzen, durch die -nachträgliche - Verbreitung von Rundfunkprogrammen über Lifestream mit der Situation konfrontiert, plötzlich im Rechtssinn ein "Rundfunkempfangsgerät" zu besitzen und im Sinne des Rundfunkgebührenstaatsvertrages auch bereitzuhalten, und zwar selbst dann, wenn sie es nicht "online" nutzen (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteile vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 - und vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 17.09 -, jeweils Juris).
  • BVerfG, 22.02.1994 - 1 BvL 30/88

    8. Rundfunkentscheidung

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Da es in diesem Zusammenhang nicht auf die Nutzungsgewohnheiten ankommt, ist es der Eigenschaft als Empfangsgerät auch nicht abträglich, wenn es über die Möglichkeit des Rundfunkempfangs hinaus weitere Verwendungen zulässt (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 20. April 2011 - 6 C 31/10 -, Juris; siehe auch BVerfG, Urteil vom 22. Februar 1994 - 1 BvL 30/88 -, BVerfGE 90, 60, 90 f.).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 6 C 17.10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Anreizsystem; Ausschlussgrund; Bereitstellungs-

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Diese - und die weiteren im Zusammenhang an die Qualifizierung eines internetfähigen Datenverarbeitungsgeräts gestellten (vgl. dazu auch noch BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2010 - BVerwG 6 C 17.10 -, Juris) - Anforderungen sind in Bezug auf das im Eigentum der Klägerin stehende und in einem Rechenzentrum in Frankfurt untergebrachte Gerät zur Datenverarbeitung erfüllt.
  • VGH Hessen, 22.09.2009 - 10 A 2535/08

    Rundfunkgebührenpflicht von beruflich genutztem PC

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Mit Schriftsatz vom 9. Januar 2009 hat er die Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf die zu erwartende Entscheidungsfindung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs im Verfahren Az. 10 A 2535/08.Z angeregt.
  • BVerwG, 29.04.2009 - 6 C 28.08

    Einbeziehung einer Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft in den Genuss der

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2012 - 1 K 1135/10
    Die Rechtmäßigkeit der insoweit im Streit stehenden Gebührenerhebung bemisst sich nach der Rechtslage im Veranlagungszeitraum (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. April 2009 - BVerwG 6 C 28.08 -, Juris).
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