Rechtsprechung
   VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14.KS   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16441
VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14.KS (https://dejure.org/2015,16441)
VG Kassel, Entscheidung vom 06.02.2015 - 1 K 446/14.KS (https://dejure.org/2015,16441)
VG Kassel, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - 1 K 446/14.KS (https://dejure.org/2015,16441)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16441) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 15, HBeamtVG § 78 Nr. 4, HVwVfG § 47, HVwVfG § 48, HVwVfG § 49 HBeamtVG HBeamtVG
    Erhöhung des erdienten Ruhegehaltes nach § 15 HBeamtVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhöhung des erdienten Ruhegehaltes nach § 15 HBeamtVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 13.09.1999 - 2 B 53.99

    Streitwert in beamtenrechtlichen Streitigkeiten wegen eines sog. Teilstatus; -,

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 13. September - 2 B 53/99 -, NVwZ-RR 2000, 188 f, noch zur alten, aber wortgleichen Fassung des GKG) ist der 24-fache Monatsbetrag der Differenz zwischen gewährten und begehrten Versorgungsbezügen als Streitwert (sog. Teilstatuswert) anzusetzen.
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Der Beklagte hat alle einzustellenden Belange bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigt und dabei zutreffend ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1972, - II B 24.72 - Urteil vom 28. Oktober 1959, - VI C 88.57 - Urteil vom 20. Mai 1959, - VI C 188.56 -, jeweils zitiert nach juris) das Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrig gewordenen Verwaltungsaktes immer dann hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzesmäßigen Zustandes zurücktreten muss, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, wie dies vorliegend der Fall ist.
  • BVerfG, 02.05.2012 - 2 BvL 5/10

    Rückwirkende Neuregelung der vorübergehenden Erhöhung des versorgungsrechtlichen

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Wie schon das Bundesverfassungsgericht in der von der Klägerin selbst angeführten Entscheidung (vgl. Beschluss vom 2. Mai 2012 - 2 BvL 5/10 -, juris) festgestellt hat, entspricht die dem § 15 HBeamtVG entsprechende Regelung im BeamtVG (§ 14a BeamtVG n.F.) den Vorgaben des Grundgesetzes.
  • BVerwG, 28.10.1959 - VI C 88.57
    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Der Beklagte hat alle einzustellenden Belange bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigt und dabei zutreffend ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1972, - II B 24.72 - Urteil vom 28. Oktober 1959, - VI C 88.57 - Urteil vom 20. Mai 1959, - VI C 188.56 -, jeweils zitiert nach juris) das Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrig gewordenen Verwaltungsaktes immer dann hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzesmäßigen Zustandes zurücktreten muss, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, wie dies vorliegend der Fall ist.
  • BVerwG, 07.07.2004 - 6 C 24.03

    Telekommunikation; Lizenzgebühren; Bestandskraft eines Gebührenbescheides;

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11; Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03) hingegen stellt bei der Frage, ob ein Verwaltungsakt i.S.d. §§ 48, 49 VwVfG als rechtmäßig oder rechtswidrig anzusehen ist, auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts ab.
  • BVerwG, 18.12.1972 - II B 24.72

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Der Beklagte hat alle einzustellenden Belange bei seiner Ermessensentscheidung berücksichtigt und dabei zutreffend ausgeführt, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z.B. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1972, - II B 24.72 - Urteil vom 28. Oktober 1959, - VI C 88.57 - Urteil vom 20. Mai 1959, - VI C 188.56 -, jeweils zitiert nach juris) das Interesse des Begünstigten an der Aufrechterhaltung des rechtswidrig gewordenen Verwaltungsaktes immer dann hinter dem öffentlichen Interesse an der Wiederherstellung des gesetzesmäßigen Zustandes zurücktreten muss, wenn der Verwaltungsakt den dauernden regelmäßigen Bezug von Leistungen aus öffentlichen Mitteln zum Gegenstand oder zur Folge hat, wie dies vorliegend der Fall ist.
  • BVerwG, 09.05.2012 - 6 C 3.11

    Telekommunikation; Carrier-Festverbindungen (CFV); Entgeltgenehmigung;

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Das Bundesverwaltungsgericht (vgl. z.B. Urteil vom 9. Mai 2012 - BVerwG 6 C 3.11; Beschluss vom 7. Juli 2004 - BVerwG 6 C 24.03) hingegen stellt bei der Frage, ob ein Verwaltungsakt i.S.d. §§ 48, 49 VwVfG als rechtmäßig oder rechtswidrig anzusehen ist, auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsakts ab.
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 C 25.04

    Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes; Mindestruhegehalt.

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    In diesem Urteil hatte das Bundesverwaltungsgericht seine bisherige Rechtsprechung (Urteil vom 23. Juni 2005 - BVerwG 2 C 25.04 -, BVerwGE 124, 19 ff) bekräftigt, wonach eine Erhöhung des Ruhegehaltssatzes auch ausgehend von der Mindestversorgung zu erfolgen hatte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2011 - 6 B 8.09

    Soldatenrecht; Übergangsgebührnisse; Anrechnung von Erwerbseinkommen aus

    Auszug aus VG Kassel, 06.02.2015 - 1 K 446/14
    Dementsprechend hat auch das OVG Berlin-Brandenburg in einem vergleichbaren Fall (Urteil vom 26. Oktober 2011 - OVG 6 B 8.09 -, juris) die Abänderung eines beamtenversorgungsrechtlichen Bescheids auf § 48 VwVfG gestützt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht