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VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18.KS |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Abs 1 RBStV, § 4 Abs 6 RBStV, § 2 RBStV, § 152 Abs 4 VVG
Keine Befreiung vom Rundfunkbeitrag bei Vorlage einer Hilfsbedürftigkeitsbescheinigung nach § 152 Abs. 4 VVG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 665/10
Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
§ 4 Abs. 6 Satz 2 RBStV dient dem Schutz des Existenzminimums, da ein Einkommen in Höhe der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts allein dazu dient, sowohl die physische als auch die soziale Seite des Existenzminimums sicherzustellen; es ist nicht für die Erfüllung der Rundfunkbeitragspflicht einzusetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 - BVerfGK 19, 181 ).Sie werden hierdurch schlechter gestellt, obwohl beide Personengruppen in Bezug auf ihre finanzielle Bedürftigkeit miteinander vergleichbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 - BVerfGK 19, 181 ).
Die Entrichtung des Rundfunkbeitrags stellt für diesen Personenkreis eine spürbare und wiederkehrende Belastung dar, die im Verhältnis zu dem ihnen nach Abzug der Wohnkosten zur Verfügung stehenden Einkommens zu einer Verringerung des Einkommens von bis zu 5 % führt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. November 2011 - 1 BvR 665/10 - BVerfGK 19, 181 ).
- BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16
Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht …
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Diesem Regelungskonzept liegt die nicht zu beanstandende und durch statische Erhebungen gedeckte Erwägung zugrunde, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen können und nutzen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, NVwZ 2018, 1293; BVerwG…, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 11 ff.; Hess. VGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15.Z -, juris Rn. 14 ). - VGH Hessen, 01.10.2015 - 10 A 1181/15
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Diesem Regelungskonzept liegt die nicht zu beanstandende und durch statische Erhebungen gedeckte Erwägung zugrunde, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen können und nutzen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, NVwZ 2018, 1293; BVerwG…, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 11 ff.; Hess. VGH, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15.Z -, juris Rn. 14 ).
- BVerwG, 30.10.2019 - 6 C 10.18
Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalls
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Zu dieser Vorschrift hat das Bundesverwaltungsgericht in einer neueren Entscheidung (Urteil vom 30. Oktober 2019 - 6 C 10/18 -, Rn. 25 - 30, juris) - insoweit unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung - Folgendes ausgeführt:. - BVerwG, 18.03.2016 - 6 C 6.15
Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühr; Rundfunkstaatsvertrag; …
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Diesem Regelungskonzept liegt die nicht zu beanstandende und durch statische Erhebungen gedeckte Erwägung zugrunde, dass die Adressaten des Programmangebots den Rundfunk typischerweise in der Wohnung empfangen können und nutzen und dass deshalb das Innehaben einer solchen Raumeinheit ausreichende Rückschlüsse auf die Nutzungsmöglichkeit als abzugeltenden Vorteil zulässt (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Urteil vom 18. Juli 2018 - 1 BvR 1675/16 u.a. -, NVwZ 2018, 1293; BVerwG, Urteil vom 18. März 2016 - 6 C 6.15 - BVerwGE 154, 275 Rn. 11 ff.; Hess. VGH…, Beschluss vom 1. Oktober 2015 - 10 A 1181/15.Z -, juris Rn. 14 ). - BVerwG, 28.02.2018 - 6 C 48.16
Auftrag der Behindertenförderung; Befreiung der Empfänger existenzsichernder …
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Dass die Härtefallregelung des § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV keine Handhabe bietet, das Regelungskonzept des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu korrigieren (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2018 - 6 C 48.16 - BVerwGE 161, 224 Rn. 10), steht der Anwendung dieser Norm auf mit Absatz 1 vergleichbare, von dem Katalog nicht erfasste Bedürftigkeitsfälle nicht entgegen. - BVerwG, 20.04.2011 - 6 C 10.10
Rundfunkgebühr; Befreiung; Bezug von Sozialleistungen; Gerichtskosten
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Für Verfahren zur Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht werden keine Gerichtskosten erhoben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2011 - 6 C 10/10 -, juris). - EuGH, 13.12.2018 - C-492/17
Rittinger u.a. - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar
Auszug aus VG Kassel, 08.06.2020 - 1 K 2978/18
Auch aus europarechtlicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen die Erhebung des Rundfunkbeitrags (vgl. EuGH, Urteil vom 13. Dezember 2018 - C-492/17 -, NJW 2019, 577).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 2 E 239/20 vgl. dazu auch: VG Cottbus, Urteil vom 30. Januar 2020 - 6 K 1565/18 -, juris Rn. 53, das eine Möglichkeit, eine Befreiungsvoraussetzung zu schaffen, darin sieht, einen Antrag bei dem zuständigen Sozialträger zu stellen, aber zugleich auf die Inanspruchnahme (aus persönlichen Gründen) der Leistung zu verzichtet; OVG NRW, (PKH-Beschwerde-)Beschluss vom 25. Februar 2020 - 2 E 941/19 - zur möglichen Überprüfungsbedürftigkeit der Aussagekraft einer Bescheinigung des zuständigen Sozialträgers über eine Bedarfslage zur Vorlage bei der privaten Krankenkasse; insoweit ablehnend: VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2020 - 1 K 2978/18.KS -, juris.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2021 - 2 E 214/21 vgl. dazu auch: OVG NRW, Beschlüsse vom 17. September 2020 - 2 E 339/20 -, juris, und vom 25. Februar 2020 - 2 E 941/19 - VG Cottbus, Urteil vom 30. Januar 2020 - 6 K 1565/18 -, juris Rn. 53, das eine Möglichkeit, eine Befreiungsvoraussetzung zu schaffen, darin sieht, einen Antrag bei dem zuständigen Sozialträger zu stellen, aber zugleich auf die Inanspruchnahme (aus persönlichen Gründen) der Leistung zu verzichtet; insoweit ablehnend: VG Kassel, Urteil vom 8. Juni 2020 - 1 K 2978/18.KS -, juris.