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VG Kassel, 13.02.2008 - 3 E 1080/07 |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 13.02.2008 - 3 E 1080/07
- VGH Hessen, 25.01.2010 - 8 A 303/09
- BVerwG, 14.07.2010 - 10 B 7.10
- VGH Hessen, 25.08.2011 - 8 A 1657/10
- BVerwG, 08.03.2012 - 10 B 2.12
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 25.08.2011 - 8 A 1657/10
Bewaffneter Konflikt in der Provinz Logar/Afghanistan
Auf die Berufung des Klägers werden das Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel vom 13. Februar 2008 - 3 E 1080/07.A - und der Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 9. Juli 2007 abgeändert, soweit darin der Wiederaufnahmeantrag des Klägers bezüglich der Feststellung von Abschiebungsverboten abgelehnt worden ist.Seine dagegen erhobene Klage hat das Verwaltungsgericht Kassel mit Urteil vom 13. Februar 2009 - 3 E 1080/07.A - abgewiesen, weil nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs davon auszugehen sei, dass der Kläger im Falle seiner Rückkehr nach Afghanistan in Kabul keiner extremen Gefahr ausgesetzt sei und ein innerstaatlicher bewaffneter Konflikt nicht landesweit, sondern allenfalls im Süden und Süd-Osten des Landes, jedenfalls aber nicht in der Hauptstadt Kabul stattfinde.