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   VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18.KS   

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VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18.KS (https://dejure.org/2018,25467)
VG Kassel, Entscheidung vom 13.08.2018 - 4 L 1374/18.KS (https://dejure.org/2018,25467)
VG Kassel, Entscheidung vom 13. August 2018 - 4 L 1374/18.KS (https://dejure.org/2018,25467)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 16 Abs. 2 Satz 4 AufenthG, § 16 Abs. 4 AufenthG, § 11 Abs. 1 AufenthG
    Wechselt ein Ausländer von einem Studium in ein anderes, ist ihm eine weitere Aufenthaltserlaubnis nach § 16 Abs. 1 AufenthG nur unter den Voraussetzungen des § 16 Abs. 2 Satz 4 AufenthG zu erteilen. Für die Feststellung, ob einer Wiedereinreise nach erfolgter Abschiebung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 16 Abs. 2 S. 4, AufenthG § 16 Abs. 4, AufenthG § 11 Abs. 1
    Aufenthaltserlaubnis, Studium, Wechsel des Aufenthaltszwecks, Fachrichtungswechsel, Einreise- und Aufenthaltsverbot, Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken, Fachwechsel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Eingriffe in seine diesbezügliche Freiheit sind nur insoweit zulässig, als sie unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zum Schutz öffentlicher Interessen unerlässlich sind (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10, Juris).

    Grundsätzlich ist es danach mit dem verfassungsrechtlichen Schutz der Familie vereinbar, den Ausländer auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10, Juris).

    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, jedoch regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10, Juris; BVerfG, Beschluss v. 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96, Juris).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Dies erfordert einen Vergleich des voraussichtlichen Unterhaltsbedarfs mit den (auch) künftig dauerhaft zur Verfügung stehenden Mitteln (BVerwG, Urteil v. 07.04.2009 - 1 C 17/08; Urteil v. 29.11.2012 - 10 C 4/12; beide: Juris).

    Beides - die Ermittlung des zur Verfügung stehenden Einkommens und die des Unterhaltsbedarfs - richten sich bei erwerbsfähigen Ausländern grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Sozialgesetzbuchs (SGB) Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - SGB II. Unerheblich ist dabei, ob Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden; nach dem gesetzlichen Regelungsmodell kommt es nur auf das Bestehen eines entsprechenden Anspruchs an (BVerwG, Urteil v. 29.11.2012 - 10 C 4/12; Urteil v. 18.04.2013 - 10 C 10/12; beide: Juris).

    Dieser Prognose sind die wirtschaftlichen Verhältnisse aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft zugrunde zu legen, die der Antragsteller nach den sich aus § 9 Abs. 1 und 2 i.V. mit § 7 Abs. 2 bis 3a SGB II ergebenden Regeln mit seiner Ehefrau und deren Kind bildet (vgl. hierzu grundlegend BVerwG, Urteil v. 29.11.2012, a.a.O.).

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 8.09

    Visum; Drittstaatsangehörige; Familienzusammenführung; Ehegattennachzug;

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Denn dieser vermittelt auch in den Fällen des Nachzugs zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen keinen grundrechtlichen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt (vgl. BVerfG, Urteil v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, Juris; BVerwG, Urteil v. 30.03.2010 - 1 C 8.09, Juris).

    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied hingegen aber grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche, erforderlichenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.3.2010 - 1 C 8.09, Juris; VGH München Beschluss v. 21.02.2013 - 10 CS 12.2679, Juris; Beschluss v. 30.09.2014 - 19 CS 14.1576, Juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 22.03.2018 - 11 S 2776/17

    Einreise- und Aufenthaltsverbot; Ermächtigungsgrundlage; Unionsrechtswidrigkeit;

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Wird die Befristungsentscheidung mit dem Ziel der Feststellung isoliert angefochten, dass § 11 Abs. 1 AufenthG wegen fehlender Umsetzung des Art. 11 Abs. 1 der RL 2008/15 - RückführungsRL unionsrechtswidrig ist (vgl. bspw. VGH Ba-Wü, Beschluss v. 22.03.2018 - 11 S 2776/17, Juris m.w.Nw.) und daher kein gesetzliches Einreise- und Aufenthaltsverbot begründen kann, ist diese Rechtsfrage nicht im Verhältnis des Ausländers zu der örtlichen Ausländerbehörde, sondern gegenüber dem Auswärtigen Amt zu klären, wenn - wie im Falle des Antragstellers - das Einreise- und Aufenthaltsverbot allein aufgrund einer Abschiebung entstehen würde und der Ausländer - wie der Antragsteller als kamerunischer Staatsangehöriger gemäß Art. 1 EG-Visa VO i.V. mit deren Anlage I - für das erneute Überschreiten der Außengrenzen der Mitgliedstaaten im Besitz eines Visums sein muss.

    Nach Auffassung des Gerichts bestehen jedoch aus den vom VGH Ba-Wü in seinem Beschluss v. 22.03.2018 - 11 S 2776/17 ausgeführten Gründen (Juris RdNr. 19 ff) Bedenken daran, § 11 Abs. 1 AufenthG dahin auszulegen, dass er - neben der in § 11 Abs. 4 AufenthG der Ausländerbehörde eingeräumten Entscheidungsmöglichkeit - eine Ermächtigungsgrundlage für die behördliche Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbotes bietet.

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Letzteres genügt selbst dann nicht, wenn kein atypischer Fall vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil v. 17.12.2015 - 1 C 31/14, Juris).

    Allerdings ist der Weg hin zu einer Prüfung eröffnet, ob ein atypischer Ausnahmefall vorliegt, bei dem der Verwaltung ein Rechtsfolgenermessen eröffnet ist, wobei aufgrund einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalles beurteilt und festgestellt werden muss, ob ein Ausnahmefall vorliegt, der eine abweichende Entscheidung gebietet bzw. rechtfertigt (vgl. bspw. BVerwG, Urteil v. 17.12.2015 - 1 C 31/14; Juris).

  • VGH Bayern, 21.02.2013 - 10 CS 12.2679

    Erfordernis eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied hingegen aber grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche, erforderlichenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.3.2010 - 1 C 8.09, Juris; VGH München Beschluss v. 21.02.2013 - 10 CS 12.2679, Juris; Beschluss v. 30.09.2014 - 19 CS 14.1576, Juris).
  • BVerfG, 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96

    Gegenstand der Verfassungsbeschwerde - Verfassungsrechtliche Anforderungen an die

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Erfüllt die Familie im Kern die Funktion einer Beistandsgemeinschaft, weil ein Familienmitglied auf die Lebenshilfe eines anderen Familienmitglieds angewiesen ist, und kann dieser Beistand nur in Deutschland erbracht werden, weil einem beteiligten Familienmitglied ein Verlassen der Bundesrepublik nicht zumutbar ist, so drängt die Pflicht des Staates, die Familie zu schützen, jedoch regelmäßig einwanderungspolitische Belange zurück (vgl. BVerfG, Beschluss v. 17.05.2011 - 2 BvR 2625/10, Juris; BVerfG, Beschluss v. 01.08.1996 - 2 BvR 1119/96, Juris).
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Denn dieser vermittelt auch in den Fällen des Nachzugs zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen keinen grundrechtlichen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt (vgl. BVerfG, Urteil v. 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83, Juris; BVerwG, Urteil v. 30.03.2010 - 1 C 8.09, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.11.2006 - 13 S 2157/06

    Zum rechtlichen Ausreisehindernis für einen sog. de-facto-Vater als Bezugsperson

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Wegen der weiteren Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den Beschluss des VGH Ba-Wü vom 22.11.2006 - 13 S 2157/06 (Juris RdNr. 12 ff) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 30.09.2014 - 19 CS 14.1576

    Visumverstoß; Familienzusammenführung; Ermessensentscheidung

    Auszug aus VG Kassel, 13.08.2018 - 4 L 1374/18
    Andernfalls sind dem im Bundesgebiet lebenden Familienmitglied hingegen aber grundsätzlich Anstrengungen zumutbar, die familiäre Lebensgemeinschaft durch Besuche, erforderlichenfalls zur Gänze im Ausland herzustellen (vgl. BVerwG, Urteil v. 30.3.2010 - 1 C 8.09, Juris; VGH München Beschluss v. 21.02.2013 - 10 CS 12.2679, Juris; Beschluss v. 30.09.2014 - 19 CS 14.1576, Juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.2015 - 11 S 714/15

    Feststellung des Erlöschen eines Aufenthaltstitels; Begriff der Einreise;

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

  • VGH Bayern, 17.06.2013 - 10 C 13.881

    Mehrfache Verlängerung des eheunabhängigen Aufenthaltsrechts; Sicherung des

  • VG Karlsruhe, 10.04.2019 - 7 K 4692/18
    Er hat mithin nicht während eines laufenden Studiums die Fachrichtung gewechselt (vgl. zur entsprechenden Einordnung bei Exmatrikulation auch: VG Freiburg, Beschluss vom 20.06.2018 - 1 K 3401/18 -, juris; offengelassen: VG Kassel, Beschluss vom 13.08.2018 - 4 L 1374/18.KS -, juris; a.A.: VG Braunschweig, Beschluss vom 22.02.2018 - 4 B 331/17 -, juris).

    An dem Zweckwechselverbot kann im Fall des Fachrichtungswechsels aufgrund der unionsrechtlichen Vorschriften nicht festgehalten werden (so im Ergebnis auch VG Kassel, Beschluss vom 13.08.2018 a.a.O.; a.A. VG Freiburg, Beschluss vom 20.06.2018 a.a.O.; VG Braunschweig, Beschluss vom 22.02.2018 a.a.O.).

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