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   VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05.A   

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VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05.A (https://dejure.org/2007,48398)
VG Kassel, Entscheidung vom 14.03.2007 - 5 E 394/05.A (https://dejure.org/2007,48398)
VG Kassel, Entscheidung vom 14. März 2007 - 5 E 394/05.A (https://dejure.org/2007,48398)
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  • VGH Bayern, 17.05.1989 - 3 B 88.03544
    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Wird während eines laufenden: Folgeantragsverfahrens ein neu eingetretener Wiederaufnahmegrund nachgeschoben, was grundsätzlich auch während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens möglich ist, ohne dass es einer vorherigen erneuten Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bedarf [vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.1989 - 9 B 320/89 - NVwZ 1990, 359; Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.1991, a.a.O.; Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG/Funke-Kaiser, a. a. O., § 71 Rdnr. 127; a. A. OVG Münster, Urteil vom 22.04.1985-4 A 275Q/83 - NVwZ 1966, 51; VGH München, Beschluss vom 17.05.1989 - 3 B 88.03544 - NVwZ 1990, 269), gilt für jeden Grund eine eigenständige Dreimonatsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.1963 - 9 B 320/89 - NVwZ 1990, 339).
  • BVerwG, 11.12.1989 - 9 B 320.89

    Wiederaufgreifen eines unanfechtbar abgeschlossenen Verwaltungsverfahrens -

    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Wird während eines laufenden: Folgeantragsverfahrens ein neu eingetretener Wiederaufnahmegrund nachgeschoben, was grundsätzlich auch während eines bereits anhängigen gerichtlichen Verfahrens möglich ist, ohne dass es einer vorherigen erneuten Antragstellung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bedarf [vgl. BVerwG, Beschluss vom 01.12.1989 - 9 B 320/89 - NVwZ 1990, 359; Hess. VGH, Beschluss vom 12.11.1991, a.a.O.; Gemeinschaftskommentar zum AsylVfG/Funke-Kaiser, a. a. O., § 71 Rdnr. 127; a. A. OVG Münster, Urteil vom 22.04.1985-4 A 275Q/83 - NVwZ 1966, 51; VGH München, Beschluss vom 17.05.1989 - 3 B 88.03544 - NVwZ 1990, 269), gilt für jeden Grund eine eigenständige Dreimonatsfrist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.12.1963 - 9 B 320/89 - NVwZ 1990, 339).
  • VGH Hessen, 27.02.2006 - 11 UE 2252/04

    Iran, Demonstrationen, Studentendemonstrationen, Festnahme, Haft, Inhaftierung,

    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Auch haben weder einfache Mitglieder noch Vorstände der lokalen Sektion der Hambastegi Im Falle einer Rückkehr in den Iran mit staatlichen oder staatlich geduldeten Repressalien zu rechnen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 27.02.2006 - 11 UE 2252/04.A -).
  • BVerwG, 21.03.2000 - 9 C 41.99

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse nach § 53 AuslG;

    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Auch dann, wenn die Voraussetzungen für ein Wiederaufgreifen des Verfahrens nicht vorliegen, hat das Bundesamt jedoch nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob die bestandskräftige frühere Entscheidung zurückgenommen oder widerrufen wird, Insoweit besteht ein Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung (BVerwG, Urteil vom 21.03.2000 - 9 C 41/99 - in NVwZ 2000, 940, 941}.
  • BVerfG, 29.10.2001 - 2 BvR 2227/00
    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Auch nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist davon auszugehen (vgl. BVerfG vom 29.10.2001 - 2 BvR 2227/00), dass eine politische Verfolgung wegen oppositioneller Betätigung im Ausland nur zu befürchten ist, wenn die konkrete Betätigung mit einer gewissen Qualität gegen das iranische Regime gerichtet ist und die iranischen Behörden aufgrund dieser Betätigung und des weiteren Vorlebens des Betroffenen davon ausgehen, dass es sich um einen ernsthaften Regimegegner handelt.
  • OVG Bremen, 10.11.2004 - 2 A 475/03
    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Grundsätzlich Ist auch zu berücksichtigen, dass die Iranischen Behörden deutlich unterscheiden zwischen einer oppositionellen Betätigung Im Iran selbst und im europäischen Ausland (vgl. OVG Bremen vom 10.11.2004 - 2 A 475/03.A -).
  • BVerwG, 23.06.1987 - 9 C 251.86

    Entscheidungskompetenz - Abgrenzung - Ausländerbehörde - Bundesamt -

    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Dies bedeutet, dass gerade eine nachträgliche Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zugrunde gelegten Sachlage glaubhaft und substantiiert vorgetragen sein muss (BVerwG, Urteil vom 23.06.1987- 9 C 251.G6 - BVerwGE 77, 323; BVerfG, Beschluss vom 11.05.1903-2 BvR 2245/92 - InfAusIR 1993, 304), damit überhaupt eine andere Entscheidung zugunsten des Asylbewerbers möglich erscheint.
  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Diese Abkehr des Klägers zu 1. vom moslemischen Glauben Ist jedoch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BVerfGE 76, 143,159) so lange nicht als Verfolgung anzusehen, als sie das von der Menschenwürde gebotene religiöse Existenzminimum belässt Dieses Existenzminimum umfasst nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 20.01.2004 - 1 C 9, 03-S, 8, 10 f.) neben der Religionsausübung im häuslich-privaten Bereich das gemeinsame Gebet und den Gottesdienst mit Gleichgesinnten abseits der Öffentlichkeit.
  • BVerfG, 11.05.1993 - 2 BvR 2245/92

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Maßstäbe für die Beurteilung

    Auszug aus VG Kassel, 14.03.2007 - 5 E 394/05
    Dies bedeutet, dass gerade eine nachträgliche Änderung im Verhältnis zu der der früheren Asylentscheidung zugrunde gelegten Sachlage glaubhaft und substantiiert vorgetragen sein muss (BVerwG, Urteil vom 23.06.1987- 9 C 251.G6 - BVerwGE 77, 323; BVerfG, Beschluss vom 11.05.1903-2 BvR 2245/92 - InfAusIR 1993, 304), damit überhaupt eine andere Entscheidung zugunsten des Asylbewerbers möglich erscheint.
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