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VG Kassel, 15.10.2020 - 5 L 1904/20 |
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Verfahrensgang
- VG Kassel, 15.10.2020 - 5 L 1904/20
- VGH Hessen, 16.10.2020 - 8 B 2529/20
Wird zitiert von ...
- VGH Hessen, 16.10.2020 - 8 B 2529/20
Verbot der Waffenbörse Kassel nicht außer Vollzug gesetzt
Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. Oktober 2020 - 5 L 1904/20.KS - abgeändert:.Am 14. Oktober 2020 hat die Antragstellerin beim Verwaltungsgericht Kassel einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (5 L 1904/20.KS) gestellt und Klage (5 K 1911/20.KS) erhoben.
den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. Oktober 2020 - 5 L 1904/20.KS - aufzuheben und den Eilantrag vom 14. Oktober 2020 vollumfänglich abzulehnen.
Die gem. §§ 146 Abs. 4 Satz 1, 147 VwGO zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Kassel vom 15. Oktober 2020 - 5 L 1904/20.KS - ist begründet.