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   VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17.KS   

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https://dejure.org/2020,4018
VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17.KS (https://dejure.org/2020,4018)
VG Kassel, Entscheidung vom 20.02.2020 - 6 K 1413/17.KS (https://dejure.org/2020,4018)
VG Kassel, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 6 K 1413/17.KS (https://dejure.org/2020,4018)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 11 KAG, § 11 HessKAG
    Straßenbeitrag bei nicht gefangenem Hinterliegergrundstück

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kein Straßenbeitrag allein wegen Eigentümeridentität!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Hessen, 03.09.2008 - 5 A 688/08

    Inhaltliche Reichweite der Rechtskraft von Urteilen, die einer Behörde die

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Davon ist bereits dann auszugehen, wenn das vordere und das dahinterliegende Grundstück im Eigentum desselben Eigentümers (Fall der "Eigentümeridentität") stehen - unabhängig vom Vorliegen einer beide Grundstücke erfassenden einheitlichen Nutzung - (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 22 ).

    Bei den anderen Hinterliegergrundstücken, also den Grundstücken, deren - aus der Sicht der betreffenden Anliegergrundstücke - rückwärtige Teilflächen ihrerseits an eine Gemeindestraße angrenzen, ist zusätzlich eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit vorzunehmen (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26).

    Das wiederum ist nur dann zu bejahen, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme auch dieser Verkehrsanlage für das hintere Grundstück "von Wert" ist, d. h. einen Vorteil in noch nennenswertem Umfang eröffnet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 24 ).

    Eine Abkehr von den oben dargestellten Ausführungen im Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26 und Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 24 , die sowohl nach "gefangenen" als auch "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücken unterscheiden, und für letztere eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit fordern, was das Gericht hier vorgenommen hat, erfolgt daher nicht.

  • VGH Hessen, 06.05.2009 - 5 A 2017/08

    Hinterliegergrundstück desselben Eigentümers; Abschluss zum vorderliegenden

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Davon ist bereits dann auszugehen, wenn das vordere und das dahinterliegende Grundstück im Eigentum desselben Eigentümers (Fall der "Eigentümeridentität") stehen - unabhängig vom Vorliegen einer beide Grundstücke erfassenden einheitlichen Nutzung - (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 22 ).

    Das wiederum ist nur dann zu bejahen, wenn die Möglichkeit der Inanspruchnahme auch dieser Verkehrsanlage für das hintere Grundstück "von Wert" ist, d. h. einen Vorteil in noch nennenswertem Umfang eröffnet (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26; Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 24 ).

    Eine Abkehr von den oben dargestellten Ausführungen im Urteil vom 3. September 2008 - 5 A 688/08 -, juris, Rn. 26 und Urteil vom 6. Mai 2009 - 5 A 2017/08 -, juris, Rn. 24 , die sowohl nach "gefangenen" als auch "nicht gefangenen" Hinterliegergrundstücken unterscheiden, und für letztere eine Bewertung der Inanspruchnahmemöglichkeit fordern, was das Gericht hier vorgenommen hat, erfolgt daher nicht.

  • VGH Bayern, 18.05.2016 - 6 ZB 15.2785

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Maßgebend sind vielmehr die tatsächlichen Verhältnisse im Einzelfall (vgl. Urteil der Kammer vom 28. November 2017 - 6 K 917/13.KS -, n. v.; Bayer. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 6 ZB 15.2785 -, juris, Rn. 19; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 17 Rn. 96 ff. und § 35 Rn. 24).

    Ferner hat der Kläger keine Zuwegung vom Flurstück 18/1 auf das Flurstück 28 angelegt (vgl. hierzu Bayer. VGH, Beschluss vom 18. Mai 2016 - 6 ZB 15.2785 -, juris, Rn. 19).

  • VGH Bayern, 14.04.2011 - 6 BV 08.3182

    Sondervorteil bei Erhebung des Straßenausbaubeitrags

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    aa) Ob eine von einer Straße abzweigende - öffentliche oder private - befahrbare Sackgasse oder ein befahrbarer Stichweg als selbstständige Verkehrsanlage oder als unselbstständiger Bestandteil ("Anhängsel") der Straße anzusehen ist, von der die Gasse oder der Weg abzweigt, richtet sich vom Ansatz her zunächst nach dem Gesamteindruck, den die zu beurteilende Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 14. April 2011 - 6 BV 08.3182 -, juris, Rn. 21; Sächs. OVG, Beschluss vom 18. August 2008 - 5 A 198/08 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 9 M 2815/96 -, juris, Rn. 3; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 27).

    Daher bliebe es auch ohne Bedeutung, ob die Wiesenfläche/der Feldweg, welche/r von der L.-Straße abgeht, tatsächlich und rechtlich nicht mit Kraftfahrzeugen befahren werden könnte (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 14. April 2011 - 6 BV 08.3182 -, juris, Rn. 22), wobei dies - ausgehend von den unbestrittenen Angaben des Klägers - ohnehin nicht der Fall wäre.

  • OVG Sachsen, 18.08.2008 - 5 A 198/08

    Ausbaubeiträge; Verkehrsanlage; selbständige Straße; Stichstraße; Stichweg

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    aa) Ob eine von einer Straße abzweigende - öffentliche oder private - befahrbare Sackgasse oder ein befahrbarer Stichweg als selbstständige Verkehrsanlage oder als unselbstständiger Bestandteil ("Anhängsel") der Straße anzusehen ist, von der die Gasse oder der Weg abzweigt, richtet sich vom Ansatz her zunächst nach dem Gesamteindruck, den die zu beurteilende Anlage nach den tatsächlichen Verhältnissen vermittelt (vgl. Bayer. VGH, Urteil vom 14. April 2011 - 6 BV 08.3182 -, juris, Rn. 21; Sächs. OVG, Beschluss vom 18. August 2008 - 5 A 198/08 -, juris, Rn. 10; Nds. OVG, Beschluss vom 30. Januar 1998 - 9 M 2815/96 -, juris, Rn. 3; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 27).
  • VGH Bayern, 16.02.2017 - 20 BV 15.2208

    Informationszugang nach dem Verbraucherinformationsgesetz

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Insbesondere hat der Kläger den Widerspruchsbescheid nach § 173 Satz 1 VwGO i. V. m. § 264 ZPO wirksam und gemäß § 74 Abs. 1 Satz 1 VwGO fristgerecht in seine Klage einbezogen; einer Klageänderung gemäß § 91 VwGO bedurfte es insoweit nicht (Bayer. VGH, Urteil vom 16. Februar 2017 - 20 BV 15.2208 -, juris, Rn. 21; Kopp/Schenke, VwGO, 23. Aufl. 2017, § 91 Rn. 9).
  • VGH Hessen, 14.12.2012 - 5 A 1884/12

    Erschließungsbeiträge für Hinterliegergrundstück; Erschließungsbeiträge für

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Dies gilt auch für den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 14. Dezember 2012 ( 5 A 1884/12 - juris).
  • VGH Hessen, 09.11.2004 - 5 TG 2864/04

    Straßenausbaubeitrag; Hinterliegergrundstück; Vorteil; kein Zugang zur Straße

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Indes kommt es im Straßenbeitragsrecht nicht auf eine Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch an, um eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit einer Verkehrsanlage zu begründen; es genügt jede rechtmäßige Grundstücksnutzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2001 - 5 TG 3723/00 -, juris, Rn. 4 ; Beschluss vom 9. November 2004 - 5 TG 2864/04 -, juris, Rn. 4 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 28).
  • VGH Hessen, 02.08.2001 - 5 TG 3723/00

    Vorteil iSd KAG HE § 11 Abs 1 - Außenbereichsgrundstück

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Indes kommt es im Straßenbeitragsrecht nicht auf eine Erschließung im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 Baugesetzbuch an, um eine vorteilsrelevante Inanspruchnahmemöglichkeit einer Verkehrsanlage zu begründen; es genügt jede rechtmäßige Grundstücksnutzung (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 2. August 2001 - 5 TG 3723/00 -, juris, Rn. 4 ; Beschluss vom 9. November 2004 - 5 TG 2864/04 -, juris, Rn. 4 ; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, § 35 Rn. 28).
  • VGH Hessen, 02.04.2019 - 5 B 1235/18

    Straßenausbaubeitrag

    Auszug aus VG Kassel, 20.02.2020 - 6 K 1413/17
    Dieser hat im Beschluss vom 2. April 2019 ( 5 B 1235/18 - juris) vielmehr offen gelassen, ob in dem dortigen Verfahren vor dem Hintergrund des Fehlens eines rechtlich gesicherten Zugangs zum Hinterliegergrundstück über Eigentümeridentität und einheitliche Nutzung der Grundstücke für eine Einbeziehung des Hinterliegergrundstücks in das Abrechnungsgebiet des Weiteren erforderlich sei, ob mit einer (noch) relevanten Wahrscheinlichkeit typischerweise angenommen werden könne, dieses Grundstück werde von der ausgebauten Anlage über das Anliegergrundstück in nennenswertem Umfang tatsächlich in Anspruch genommen (Rn. 7).
  • OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96

    Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche

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