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   VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05   

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https://dejure.org/2005,29879
VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05 (https://dejure.org/2005,29879)
VG Kassel, Entscheidung vom 20.07.2005 - 2 G 1020/05 (https://dejure.org/2005,29879)
VG Kassel, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 2 G 1020/05 (https://dejure.org/2005,29879)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine erteilte Baugenehmigung; Aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung eines Vorhabens; Verwirkung nachbarlicher Abwehrrechte; Beachtlichkeit ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Baustopp für Verbrauchermarktkomplex in Willingen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Berlin, 28.08.2001 - 2 SN 11.01

    Nachbarschutz nach Fertigstellung des Bauvorhaben

    Auszug aus VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05
    Denn die Antragstellerin wendet sich nicht ausschließlich gegen Beeinträchtigungen, die nur von dem Baukörper als solchem ausgehen, sondern auch gegen die genehmigte Nutzung und die hieraus resultierenden Beeinträchtigungen ihres Grundstücks (vgl. insoweit OVG Berlin, Beschluss vom 28.08.2001 - 2 SN 11.01 - DÖV 2001, Seite 1055).
  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.1995 - 3 S 1784/94

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans: Festsetzung von Emissionsgrenzwerten;

    Auszug aus VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05
    Erforderlich ist vielmehr eine Sonderbeurteilung in Form der Einholung von Sachverständigengutachten hinsichtlich der zu erwartenden Immissionslage im Hinblick auf die Wohnnutzung (so im Ergebnis OVG Koblenz, Urteil vom 30.11.1988, NVwZ 1989, Seite 674, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.1995 - 3 S 1784/94 -, BRS 57 Nr. 17).
  • VGH Hessen, 30.10.1992 - 4 TH 1764/92

    Teilbaustopp im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits; dringender Wohnbedarf

    Auszug aus VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05
    Im Rahmen eines baurechtlichen Nachbarstreits kann und muss im Verfahren gemäß § 80a VwGO im Übrigen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung auf den Teil des angegriffenen Bauvorhabens beschränkt werden, der dem Anspruch des Nachbarn entspricht, ohne Rücksicht darauf, ob die Ausführung des verbleibenden Bauvorhabens zweckmäßig oder auch nur möglich erscheint (Hess. VGH, Beschluss vom 30.10.1992 - 4 TH 1764/92 -, HessVGR 1993, 3 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 07.04.2003 - 1 KN 3206/01

    Unwirksamkeit eines Bebauungsplans mit der Festsetzung eines Sondergebiets für

    Auszug aus VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05
    mit dem intendierten zeitlichen Vorrang der Errichtung dieser "Riegelbebauung" vor der Stellplatznutzung unzulässig, weil § 9 BauGB und die BauNVO keine Ermächtigung dafür enthalten, die zeitliche Reihenfolge der Verwirklichung plangemäßer Nutzungen festzulegen (OVG Lüneburg, Urt. vom 07.04.2003 - 1 KN 3206/01 - unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. vom 08.02.2000 - 1 K 5513/98 -, DVBl 2000, 1365 ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.11.1988 - 10 C 8/88

    Planung; Wohngebiet; Tierhaltung; Immissionen; Gutachten; Sachverständiger

    Auszug aus VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05
    Erforderlich ist vielmehr eine Sonderbeurteilung in Form der Einholung von Sachverständigengutachten hinsichtlich der zu erwartenden Immissionslage im Hinblick auf die Wohnnutzung (so im Ergebnis OVG Koblenz, Urteil vom 30.11.1988, NVwZ 1989, Seite 674, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 06.02.1995 - 3 S 1784/94 -, BRS 57 Nr. 17).
  • OVG Niedersachsen, 08.02.2000 - 1 K 5513/98

    Bebauungsplan; Bebauungsplanfestsetzung; Festsetzung; Normenkontrollantrag;

    Auszug aus VG Kassel, 20.07.2005 - 2 G 1020/05
    mit dem intendierten zeitlichen Vorrang der Errichtung dieser "Riegelbebauung" vor der Stellplatznutzung unzulässig, weil § 9 BauGB und die BauNVO keine Ermächtigung dafür enthalten, die zeitliche Reihenfolge der Verwirklichung plangemäßer Nutzungen festzulegen (OVG Lüneburg, Urt. vom 07.04.2003 - 1 KN 3206/01 - unter Hinweis auf OVG Lüneburg, Urt. vom 08.02.2000 - 1 K 5513/98 -, DVBl 2000, 1365 ).
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