Rechtsprechung
VG Kassel, 21.09.2020 - 1 K 887/19.KS |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,29426) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 31 USG, § 49 Abs 3 Nr 1 VwVfG, § 49a VwVfG, § 48 Abs 4 VwVfG, § 16 Abs 2 USG
Rückforderung von Leistungen nach dem USG, die nach Beendigung der Wehrübung gewährt worden waren. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- VG Weimar, 20.01.2012 - 7 K 30/11
Erstattung von Unterhaltssicherungsleistungen
Auszug aus VG Kassel, 21.09.2020 - 1 K 887/19
In jedem Fall bedarf sie aber der Individualisierung und Konkretisierung für den im Verwaltungsakt geregelten Sachverhalt (vgl. VG Weimar, Urteil vom 20. Januar 2012 - 7 K 30/11 We -). - VG Leipzig, 21.12.1999 - 6 K 487/99
Widerruf vorläufiger Verwaltungsakt, Unterhaltssicherung, Wirtschaftsbeihilfe, …
- VG Aachen, 23.02.2016 - 3 K 2123/13
Zuwendung; Zweckwidrigkeit; Rückforderung; Rückzahlung; Verrechnung; …
Auszug aus VG Kassel, 21.09.2020 - 1 K 887/19
Diente eine Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8/00 - VG Aachen, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 K 2123/13 -, beide zit. nach juris). - BVerwG, 24.01.2001 - 8 C 8.00
Frist für den Widerruf eines Verwaltungsakts; Behörde im Sinne des § 48 Abs. 4 …
Auszug aus VG Kassel, 21.09.2020 - 1 K 887/19
Diente eine Anhörung (§ 28 Abs. 1 VwVfG) des Betroffenen der Ermittlung weiterer entscheidungserheblicher Tatsachen, beginnt die Jahresfrist erst danach zu laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Januar 2001 - 8 C 8/00 - VG Aachen, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 K 2123/13 -, beide zit. nach juris).