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   VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11.KS   

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https://dejure.org/2011,35144
VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11.KS (https://dejure.org/2011,35144)
VG Kassel, Entscheidung vom 23.02.2011 - 4 L 105/11.KS (https://dejure.org/2011,35144)
VG Kassel, Entscheidung vom 23. Februar 2011 - 4 L 105/11.KS (https://dejure.org/2011,35144)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • VG Hamburg, 10.10.2008 - 4 E 2093/08

    10-Jahres-Frist gilt auch bei Verurteilung vor 2002; Rechtsmittel gegen

    Auszug aus VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11
    § 45 Abs. 5 WaffG ist insoweit nicht anwendbar (wie VG Hamburg, Beschluss vom 10.10.2008 - 4 E 2093/08 -, NVwZ-RR 2009, 284).

    Darauf hat der Berichterstatter die Beteiligten mit der Verfügung vom 04.02.2011 unter Hinweis auf den Beschluss des VG Hamburg vom 10.10.2008 - 4 E 2093/08 - NVwZ-RR (nicht, wie in der Verfügung versehentlich aufgeführt, NVwZ) 2009, 284 hingewiesen (ebenso VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27.09.2009 -Au 4 S 08.1452 -, Juris; Steindorf u.a., Waffenrecht, 2010, § 46 Rdnr. 12).

  • VG Augsburg, 27.03.2009 - Au 4 S 08.1452

    Widerruf eines Jagdscheins sowie waffenrechtlicher Erlaubnisse;

    Auszug aus VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11
    Darauf hat der Berichterstatter die Beteiligten mit der Verfügung vom 04.02.2011 unter Hinweis auf den Beschluss des VG Hamburg vom 10.10.2008 - 4 E 2093/08 - NVwZ-RR (nicht, wie in der Verfügung versehentlich aufgeführt, NVwZ) 2009, 284 hingewiesen (ebenso VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27.09.2009 -Au 4 S 08.1452 -, Juris; Steindorf u.a., Waffenrecht, 2010, § 46 Rdnr. 12).
  • VG Dresden, 07.04.2010 - 4 L 621/09
    Auszug aus VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11
    Darauf hat der Berichterstatter die Beteiligten mit der Verfügung vom 04.02.2011 unter Hinweis auf den Beschluss des VG Hamburg vom 10.10.2008 - 4 E 2093/08 - NVwZ-RR (nicht, wie in der Verfügung versehentlich aufgeführt, NVwZ) 2009, 284 hingewiesen (ebenso VG Dresden, Beschluss vom 07.04.2010 - 4 L 621/09 -, Juris; VG Augsburg, Beschluss vom 27.09.2009 -Au 4 S 08.1452 -, Juris; Steindorf u.a., Waffenrecht, 2010, § 46 Rdnr. 12).
  • BVerwG, 09.06.2005 - 3 C 21.04

    Neuerteilung der Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Drogendelikt;

    Auszug aus VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11
    Die Kammer geht davon aus, dass die Annahme der fehlenden persönlichen Eignung nach Maßgabe dieser Vorgaben nur dann gerechtfertigt ist, wenn die Aufforderung zur Vorlage entsprechender Zeugnisse rechtmäßig, anlassbezogen und verhältnismäßig war und die Weigerung des Betroffenen, ein entsprechendes Zeugnis vorzulegen, ohne ausreichenden Grund erfolgt ist (vgl. für die entsprechende Regelung des Fahrerlaubnisrechts - § 11 Abs. 2 und 8 FeV - BVerwG, Urteil vom 09.06.2005 - 3 C 21.04 -, DVBl 2005, 1333; Hentschel u.a., Straßenverkehrsrecht, 2009, § 11 Rdnr. 22).
  • VGH Bayern, 25.06.2008 - 11 ZB 08.1123

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Nichtvorlage eines geforderten Gutachtens; Schluss

    Auszug aus VG Kassel, 23.02.2011 - 4 L 105/11
    Bei der Regelung des § 45 Abs. 4 S. 1 WaffG handelt es sich nämlich um die Ermächtigung der Waffenbehörde zu der im Gesetz vorgesehenen Vermutung für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von Rücknahme und Widerruf, nicht aber um die Ermächtigung zu einer dann von der Waffenbehörde noch zu treffenden Ermessensentscheidung (s. dazu die entsprechende Regelung in § 11 Abs. 2 und 8 FeV; BayVGH, Beschluss vom 25.06.2008 - 11 ZB 08.1123 -, Juris).
  • VGH Hessen, 12.10.2017 - 4 A 626/17

    Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit bei Parteizugehörigkeit (NPD)

    Diesem Ansatz hinzuzurechnen sind im Sinne der Nr. 50.2 jeweils 750, 00 EUR für die insgesamt zwölf weiteren, auf den Waffenbesitzkarten eingetragenen Waffen des Klägers, also 9.000,00 EUR (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 14. April 2015 - 4 A 1957/13.Z -, juris; VG Kassel, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 4 L 105/11.KS -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2021 - 6 S 1481/18

    Waffenbesitzbedürfnis eines Sportschützen; Beleihung der Schießsportverbände;

    Dabei kann offenbleiben, ob die Anwendung der Vermutungsregelung des § 45 Abs. 4 Satz 1 WaffG in das Ermessen der Behörde gestellt ist (so wohl, wenn auch nicht entscheidungstragend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.08.2011 - 1 S 1391/11 -, NVwZ-RR 2011, 815 ; VG Stuttgart, Urteil vom 06.12.2011 - 5 K 4898/10 -, juris Rn. 69) oder ob es sich bei der Verwendung des Wortes "kann" lediglich um eine Ermächtigung der Waffenbehörde zu der im Gesetz vorgesehenen Vermutung handelt (so VG Bayreuth, Beschluss vom 22.03.2018 - B 1 S 18.159 -, juris Rn. 40; VG Kassel, Beschluss vom 23.02.2011 - 4 L 105/11.KS -, juris Rn. 7, jeweils unter Verweis auf die entsprechende Auslegung des § 11 Abs. 2 und 8 FeV).
  • VG Düsseldorf, 24.11.2017 - 22 L 3104/17

    Widerruf, Zuverlässigkeit, Überlassen, Aufbewahrungspflichten, gemeinschaftliche

    entgegen der Annahme des Antragsgegners nicht schon kraft Gesetzes nach § 45 Abs. 5 WaffG die aufschiebende Wirkung entfällt, vgl. dazu die ausführlichen Ausführungen mit Blick auf § 46 Abs. 1, 2 WaffG in VG Kassel, Beschluss vom 23. Februar 2011 - 4 L 105/11.KS -, juris, Rn. 22 ff.; VG Hamburg, Beschluss vom 10. Oktober 2008 - 4 E 2093/08 -, juris, Rn. 8 ff., überhaupt die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO angeordnet wurde, denn jedenfalls überwiegt das Aussetzungsdas Vollziehungsinteresse.
  • VG Freiburg, 25.09.2012 - 3 K 1305/11

    Kein Zurückbehaltungsrecht der Waffenbehörde

    In dem Fall, der dem Beschluss des VG Kassel vom 23.02.2011 zu Grunde liegt, hat der Antragsteller etwa einem anderen Verkehrsteilnehmer mit einem Elektroschocker gedroht, obwohl eine unmittelbare Gefährdung für ihn nicht (mehr) bestand, woraus die Bedenken abgeleitet wurden, er könne in von ihm als belastend empfundenen Situationen tatsächlich einmal die Kontrolle verlieren und andere durch den Einsatz seiner Waffen gefährden (- 4 L 105/11.KS -, juris).
  • OVG Saarland, 16.03.2016 - 2 B 20/16

    Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis nach Nichtvorlage eines amtsärztlichen

    Allerdings ist die Annahme der fehlenden persönlichen Eignung nach Maßgabe dieser Vorgaben nur dann gerechtfertigt, wenn die Aufforderung zur Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses rechtmäßig, anlassbezogen und verhältnismäßig war und die Nichtvorlage eines entsprechenden Zeugnisses ohne ausreichenden Grund erfolgt ist.(Vgl. VG Kassel, Beschluss vom 23.2.201 - 4 L 105/11.KS - (juris) unter Hinweis auf die entsprechende Regelung im Fahrerlaubnisrecht) Diese Voraussetzungen sind hier erfüllt.
  • VG Bayreuth, 22.03.2018 - B 1 S 18.159

    Widerruf der Waffenbesitzkarte und Einziehung des Jagdscheins wegen

    Bei der Regelung des § 45 Abs. 4 Satz 1 1 WaffG bzw. des § 4 Abs. 6 Satz 1 AWaffV handelt es sich nämlich um die Ermächtigung der Waffenbehörde zu der im Gesetz vorgesehenen Vermutung für das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von Rücknahme und Widerruf, nicht aber um die Ermächtigung zu einer dann von der Waffenbehörde noch zu treffenden Ermessensentscheidung (siehe dazu die entsprechende Regelung in § 11 Abs. 2 und 8 FeV; vgl. VG Kassel, B.v. 23.02.2011 - 4 L 105/11.KS - juris Rn. 7, mit Verweis auf BayVGH, B.v. 25.06.2008 - 11 ZB 08.1123).
  • VG Magdeburg, 09.10.2017 - 1 A 283/15
    Der dagegen gerichtete Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Oberverwaltungsgertcht des Landes Sachsen-Anhalt mit Beschluss vom 26. Juli 2011 (Az.: 4 L 105/11) abgelehnt.
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